Ich dachte das könnte für den einen oder anderen von Interesse sein!
Bin ich grad drüber gestolpert...
Im Internet bestellte Handys dürfen kurz getestet werden!
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""Geregelt ist das über das Fernabsatzgesetz", sagte Meinecke dem dpa-Themendienst"
Das gibt es doch garnichtmehr. Sehr aktuell
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Erfreulich für meinereins, wenngleich ich die Begründung nicht ganz nachvollziehen kann.
Im Ladengeschäft würde mich der Händler kaum das Gerät in Betrieb nehmen lassen - Akku aufladen, .... Typischerweise bekomme ich doch nur die Dummies zu sehen.
Sicher nicht ohne Grund. Denn: weiter stellt sich die Frage, ob der Händler das nur kurz getestete Handy dem Nächsten als "Neu" verkaufen darf.
Habe schon mehr als einmal Händlerangebote wahrgenommen und einen Karton mit nicht ordentlich einsortiertem Inhalt einschließlich Handy mit Fingerabdrücken zugesandt bekommen.
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Ich verstehe bis heute noch nicht, warum eigentlich in den Shops immer nur Dummies ausgestellt werden. Imho könnte man genauso gut einfach nur ein Bild abbilden, dass ist genauso effektiv. Oder kauft Ihr euch ein Handy nur weil es gut in der Hand liegt?
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Fernabgabegesetz
Ich habs nur unreflektiert weitergegeben, bitte nicht schlagen falls es nicht stimmt!
Das ist bei heise ja leider sogar vorstellbar!
Dass es das Fernabgabegesetzt nicht mehr gibt ist allerdings auch an mir vorbeigegangen. -
Stand doch eigentlich nie zur Debatte, dass das nicht der Fall ist.
Kurzes testen (oder wie so schön geschrieben 1 Telefonat und 1ne SMS) war schon immer so vorgesehen, nur eben 10 Tage lang ein Gerät "testen" und dann zurücktreten eben nicht.
Mittlerweile legen doch einige Netzbetreiber/Verkäufer sogar schon Zettel bei in denen explizit draufsteht wie lange der Kunde testen darf bevor das Gerät nicht mehr zurückgenommen wird.
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Re: Fernabgabegesetz
ZitatOriginal geschrieben von micha123
Dass es das Fernabgabegesetzt nicht mehr gibt ist allerdings auch an mir vorbeigegangen. -
Hmmh, ich finde die Meldung komisch. Gerade den Punkt, dass man einmal telefonieren darf, finde ich merkwürdig. Meines Wissens ist es nämlich so, dass die 14-tägige Rückgabefrist für das Gerät - genaugenommen für den (neuen) Vertrag - vorzeitig endet, wenn man das Gerät - und den (neuen) Vertrag - tatsächlich zum Telefonieren benutzt. Kann sein, dass ich das mal in einer AGB gelesen habe und damit kann es aber auch sein, dass diese Klausel nicht gilt (weil in die AGBs ja gerne der größte Müll geschreiben wird, der vor dem Gesetz gar kein Bestand hätte).
Falls das Telefon mit einem neuen Vertrag kommt, würde ich es jedenfalls erst einmal mit einer alten Karte testen.
Aber nach meinem Gerechtigkeitsempfinden hat der Händler auch einen Anspruch darauf, sich den Wertverlust durch den Test ggf. ersetzen zu lassen. Wenn er das Handy dann halt nur noch mit 10% Abschlag als "open box" verkaufen kann, dann finde ich, muss der Tester das auch zahlen. Ob er das nach dem Gesetzt tatsächlich machen muss, weiss ich aber nicht.
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Nur mal so kurz auseinander gepusselt: Bitte nicht Mobilfunkvertrag (SIM Karte) und Kaufvertrag über ein Handy zusammen schmeissen. Sind zwei verschiedene Verträge und haben ansich nichts miteinander zu tun.
Andererseits zu dem oben angesprochenen Thema Dummies in Geschäften. Wer dort kauft, wo der Händler nichts vorführen kann oder will, sollte es lassen. Der Kunde sollte schon sein Recht wahrnehmen.
Wenn man mal so nachsinnt, sollte ein Neuprodukt nicht unbedingt an der Unbenutzung (welch ein schönes Unwort) festgemacht werden. Wie sieht es denn dann beispielsweise bei Autos aus? Die müssen ja auch irgendwie vom Transportwagen runter in das Lager. Dann ist mit einer kurzen Fahrt das Kfz ja doch immer noch neu? Oder sieht das jemand anders?
Also immer schön die Käuferrechte wahren und sich am besten an den Rechten orientieren.
MfG, sogar. -
Bei T-Punkt wurde mir gesagt ich dürfte in 14 Tagen max 10 Minuten telefonieren um das Handy umtauschen zu können. Es gab nie Probleme bei T-Mobile....
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