Ja, sowas könnte bei gerichtlichen Ausseinandersetzungen sicher zum Streitpunkt werden. Die Frage dürfte sein, ob z.B. die GEMA wirklich soviel Macht hat, wie das Finanzamt bei Einfuhr einer Sache auf deren Abgaben zu bestehen...
Wobei das allerdings im alltäglichen Gebrauch ziemlich wurscht sein dürfte. Zum einen geht die Musikindustrie fast nur auf Anbieter im großen Stile los, also wenn Du das Zeug verkaufst oder 10000 Files auf Deiner Platte sharest.
Dem gelegenheitsdownloader, der ein paar Songs auf der Platte hat dürfte in aller Regel nichts oder nicht viel passieren.
Hoffen wir, das für solche Fälle bald diese vieldiskutierte "Einheitsabmahnung" kommt, wo der Anwalt nur 50.-- EUR für abrechnen darf.
Charlie