Gerät von Nokia auszahlen lassen?

  • Wenn ein Gerät schon lange in Reparatur ist bzw. die nicht in der Lage sind, ein Austauschgerät zu schicken, hat man dann Anspruch, sich das Gerät von Nokia auszahlen zu lassen? :confused:


    Also kann ich zur Nokia Servicestelle gehen und sagen "Ich sch**ß drauf, gebt mir den UVP von 849,-!" ?

    Samsung Galaxy S7
    iPhone 7

  • servus


    hast Du denn den UVP in dem Nokia Shop
    auf den Tisch gelegt , oder günstig im Netz gekauft ??


    Ich denke wenn Du es beim Händler gekauft hast
    und es da jetzt auch seid langer Zeit in Reparatur ist,
    können die doch sicher was machen, oder ??


    Gruß gereon

  • Nokia ist nur der hersteller, die sind zu überhaupt nichts verpflichtet. Der laden wo du das gerät gekauft hast hat gewisse verpflichtungen (gewährleistung)

    !ND - E71

  • Benz-Driver:
    Wie lange ist denn lange bei Dir?
    Mittlerweile sind ja 6-8 Wochen üblich geworden, leider! Mein 6300 war 7 Wochen weg und kam kaputt wieder :D unglaublich, wenn man da keinen Humor hat, kann man schnell Ausfallend werden. Nur kann der Händler ja auch nichts dafür. Das ist die tolle Nokia Qualität!


    Um ein Handy bei Nokia zurück geben zu können, muss es dreimal zu Reparatur gewesen sein. Dabei hat Nokia übrigens erst an zweiter Stelle ein Funktion, erster Ansprechpartner ist immer der Händler, wo es gekauft wurde!

  • Zitat

    Original geschrieben von trauerbrandung
      Benz-Driver:
    Wie lange ist denn lange bei Dir?
    Mittlerweile sind ja 6-8 Wochen üblich geworden, leider! Mein 6300 war 7 Wochen weg und kam kaputt wieder :D unglaublich, wenn man da keinen Humor hat, kann man schnell Ausfallend werden. Nur kann der Händler ja auch nichts dafür. Das ist die tolle Nokia Qualität!


    Um ein Handy bei Nokia zurück geben zu können, muss es dreimal zu Reparatur gewesen sein. Dabei hat Nokia übrigens erst an zweiter Stelle ein Funktion, erster Ansprechpartner ist immer der Händler, wo es gekauft wurde!


    Nun, ich habe das Gerät am 27.8. gekauft und am 28.8. zur Reparatur gegeben. Seit dem ward es nicht mehr gesehen. :rolleyes: Zwischenzeitlich bekam ich die Info, daß es nicht repariert werden kann, ich daher ein neues Austausch-Gerät bekomme. Irgendwann. Kein Liefertermin bekannt. Weihnachten? :confused:


    Jedenfalls hab ich mein Gerät bei einer Nokia-Service-Stelle abgegeben und jetzt ist es weg. Das wurde wild herumgeschickt und da es nicht repariert werden kann, ist es jetzt irgendwo.


    Gibt es nicht eine gesetzliche Regelung, wie lange ein Kunde maximal auf sein Gerät warten muß?

    Samsung Galaxy S7
    iPhone 7

  • Moin Benz-Driver,


    solltest mit Deinem Service-Point mal sprechen ! Normalerweise wird das Gerät nach einem Tag nicht zur Rep- gesendet sondern ausgetauscht...


    Spricht nicht für Deinen Händler... oder es ist eine kleine Bude wo keine Geräte in Massen verkauft sondern Repariert werden.


    Reklamationen leider immer schriftlich ! Sonst hilft alles nix. Wenn Du dann irgenwann einmal ernst machen willst musst Du die Fristen nachweisen können.


    Hatte einen gleichen Fall mit einem SE Gerät (nach einer Woche) - Durfte auch sehr lange Warten... Habe dann ein Fax an den Händler gemacht mit Info das ich den Fall an SE weitergebe und gleiches Fax an SE. SE hat sich dann eingeschaltet....


    .. also nach einem Tag... sollte eigenlich sofort ein Ersatzgerät gestellt werde...


    Drücke Dir die Daumen

  • Wenn der Händler ungefähr drei mal erfolglos nachgebesser hat hast du Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages. Je nach Länge deiner Nutzzeit kann das einen Abschlag von einigen Prozentpunkten auf den von dir bezahlten Kaufpreis bedeuten (nix mit "UVP" - willst du etwa auch noch dran verdienen??).


    Aber da das Ganze keineswegs einfach oder "sicher" ist würde ich hier mal einen Anwalt empfehlen. Die Erstberatung kostet nicht die Welt und bei einem 800 EUR Gerät sicher eine sinnvolle Investition.

  • Eigentlich ist das schon einfach und sicher, weil gesetztlich geregelt.


    §437 regelt das. §440 besagt das eine Nachbesserung nach dem 2. Versuch als fehlgeschlagen gilt.


    In jedem Fall ist es ratsam schriftlich eine Frist zu setzen. Eine Wandlung ist aber nur dann möglich, wenn der Mangel den Gebrauch erheblich behindert. Schönheitsfehler können evtl. auch mit einer Kaufpreisminderung abgegolten werden.


    Bin allerdings kein Jurist, also ohne jegliche Gewähr.

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