Hallo zusammen,
das Thema wurde ja schon einige Male recht kontrovers im Zusammenhang mit der Kündigung von Handyverträgen in deren entsprechenden Threads diskutiert.
Ich habe gerade eine etwas andere Fallkonstellation:
- Einwurf-Einschreiben an Versicherung XYZ am Di, 25.09.2007 mit fristgemäßer Kündigung einer Versicherung
- Einschreiben ist am Mi, 26.09.2007 im Postfach des Empfängers angekommen und liegt seitdem "zur Abholung bereit"
Nun die verständliche Frage / Problematik:
Nehmen wir an, die Versicherung holt (absichtlich?) Einschreiben in dieser Woche nicht (mehr) aus ihrem Postfach ab, weil sie genau weiß, daß zum Datum 30.09. viele Kündigungen eingehen.
Gilt das Schreiben mit dem Einlegen ins Postfach dennoch als zugestellt, da der Empfänger als Versicherung sein Postfach regelmäßig leeren muß?
Falls nein: Kann man sich dann nicht darauf berufen, daß die Kündigung dennoch fristgemäß erfolgt ist? :confused:
Der o.g. Fall gilt übrigens genauso für ein Übergabe-Einschreiben, da das genauso im Postfach landet und am Schalter abgeholt werden muß (die Post legt eine Benachrichtigungskarte über etwaige Einschreiben ins Postfach).
Bei Einwurf-Einschreiben dokumentiert die Post aber eben nicht den "Einwurf" ins Postfach als Zustellung, sondern offensichtlich auch nur die Abholung am Schalter, da wohl ein Postfach nicht als "Briefkasten" betrachtet wird. Das ist - aus eigener Erfahrung - bei Postfächern von Großkunden aber immer so, selbst dann, wenn man an die normale Postadresse der Versicherung verschickt (Post leitet dann alle Schreiben generell ans Postfach weiter).
Danke schon mal für Meinungen und Infos!
MTT