Angenommen, bei einem Mobilfunkvertrag sind Antragssteller und Kontoinhaber unterschiedliche Personen, muss dann nur der Antragssteller unterschreiben oder auch der Kontobesitzer? Bei dem Talkline-Vertrag, den ich hier habe, steht unter dem Unterschrift-Feld nämlich "Unterschrift Auftraggeber (Kontoinhaber)", andererseits muss laut den Formularfeldern der Auftraggeber aber eben nicht zwingend der Kontoinhaber sein. Hat jemand Erfahrung in einem solchen Fall?
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