Kündigung o2 Loop

  • Zitat

    Original geschrieben von jonasm
    Ist das nicht ein Widerspruch an sich? Karte aufladen und weiternutzen und nicht möglich weiter zu nutzen, wenn diese deaktiviert wurde?

    Nein, ist kein Widerspruch: Nach Ablauf der Guthabengültigkeit kann man dieses ein oder zwei Monate lang wieder reaktivieren; nach dieser Frist wird die Karte komplett deaktiviert.


    Axelchen

    Festnetzanschluß? Brauche ich schon lange nicht mehr.

  • Habe gestern nochmal mit der Loop Hotline telefoniert (vom Festnetz ist übrigens die 01805528255 billiger als die angegebene 0179-Nummer). Da die Simkarte weg ist, muss ich zwar die 10€ überweisen (Kontodaten aus diesem Thread), die Dame hat aber einen Vermerk gemacht, dass die Karte mir gar nicht mehr zugeschickt wird, sondern das Guthaben ausgezahlt wird. Dazu noch einen kurzen Zweizeiler mit Kontonummer an die 08008002002 Faxnummer, das soll es angeblich sein...

  • Zitat

    Original geschrieben von jonasm


    Da die Simkarte weg ist, muss ich zwar die 10€ überweisen (Kontodaten aus diesem Thread), die Dame hat aber einen Vermerk gemacht, dass die Karte mir gar nicht mehr zugeschickt wird ...


    Also für 'ne Ersatz-SIM zahlen, die gar nicht erst ausgestellt wird.


    Nun ja: O2 CAN DO! :mad:


    Gruß aus Wedau

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Also für 'ne Ersatz-SIM zahlen, die gar nicht erst ausgestellt wird.


    War auch meine erste Reaktin, aber die wollen halt die Sim zurück. Die kann ich nun mal nicht liefern...

  • O2 setzt noch einen drauf:
    Da ich momentan keine O2 Karten mehr auf mich registrieren kann, aber ich noch einige auf "Lager" hab die bald ablaufen, registrierte ich eine Karte auf meine Mutter und fragte nach der Höhe der möglichen Auszahlung (Bonusguthaben, Easy Money Guthaben). Daraufhin bekam ich diese Mail:


    Zitat

    Guten Tag Frau Chefkoch,


    vielen Dank für Ihre E-Mail.


    Da nach dem Besitzerwechsel auf Ihren Namen keine Guthabenaufladung
    erfolgte, können wir Ihnen kein Guthaben auszahlen. Bitte haben Sie
    dafür Verständnis.


    Gibts doch nicht, oder?

  • Zitat

    Original geschrieben von jonasm


    War auch meine erste Reaktin, aber die wollen halt die Sim zurück. Die kann ich nun mal nicht liefern...


    Also vernichtet o2 statt der verschwundenen Karte die neue Ersatzkarte. Klingt logisch ... hätt' ich auch selbst drauf kommen können ... :p


    Gruß

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Also vernichtet o2 statt der verschwundenen Karte die neue Ersatzkarte. Klingt logisch ... hätt' ich auch selbst drauf kommen können ... :p


    Gruß


    Bei o2 könnte man sich das vorstellen :p zuerst wird die Simkarte neu hergestellt und dann sorgfältig an die Kündigungsabteilung zur Vernichtung übersandt...

  • Zitat

    Original geschrieben von Chefkoch85
    Gibts doch nicht, oder?


    Ach, da wundert mich nix mehr. Wie gut ist denn Dein RA und wieso kannst Du keine Karten mehr auf Dich registrieren lassen?


    Folgendes wäre doch auch mal was: o2-Karte legal erwerben (mit Rechnung und so). Registrieren auf Michaela Meier (Deine verheiratete Schwester).


    Schön mit Loop-Ups aufladen, so um die 500 Euro. Leere Scratchcards und die Rechnungen gut aufheben.


    Besitzerwechsel auf Fabian Müller machen (Du).


    Auszahlung fordern.


    Mit der netten Ablehnung von o2 Deinem RA einen Lachkrampf und ein wenig Taschengeld bescheren. Wenn Du den Prozeß dann gewonnen hast, Unterlagen an die Presse. Verbraucherzentralen mit einbeziehen.

    B: Prepaid mit 7777

  • Weil ich momentan zu viele Karten auf mich registriert hab und O2 die Karten nicht vorzeitig auszahlen will, da ich keine Rechnungen von den Aufladecodes hab. Es ist sogar so, dass O2 eine Karte, die abgeschaltet wurde, "nur unter vorbehalt und ohne Anerkennung" ausgezahlt wurde.


    Ich hatte jetzt weiteren Mailverkehr mit O2 und habe um eine genaue Angabe von dem Guthaben der Karten welche auf meine Mutter registriert waren angefordert. Ergebnis: "wir dürfen ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht über die Aufladung vor Ihrer Registrierung Auskunft erteilen".
    Hallo? "Ich" bin doch Besitzer der Karte samt dem darauf befindlichem Guthaben, ich kann doch eine Auskunft über Bonus- oder Easy Money Guthaben und normalen Guthaben haben.


    Ich versteh nicht, warum sich O2 so quer stellt. Es ist ja nicht so, als hätten noch keine Klagen von Kunden deswegen am Hals gehabt :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von xxt


    Ich kann o2 da irgendwie verstehen, dass die sich weigern das Loop-Guthaben auszuzahlen, nachdem es ja einige mit dem uploopen über die BWHZ und andere Möglichkeiten ziemlich übertrieben haben.


    "Pacta sevandi sunt!" ... wenn du meinst, dass jemand seinen Verpflichtungen aus einem Vertrag nicht nachkommen muss, soweit sie für ihn ungünstig sind, kann ich das nicht nachvollziehen ...


    Kauft jemand etwas zu teuer ein und merkt das erst hinterher, ist das Pech - oder eben Dummheit. An der Wirksamkeit dieses Geschäfts (das auch auf AGB wie bei Prepaids beruhen kann), ändert das grundsätzlich aber nichts.


    Insgesamt habe ich das Gefühl, dass sich o2 um die Rechtslage nicht wirklich kümmert. Das Vorgehen von o2 erinnert mich manchmal eher an das mittelalterliche Wirken von Gutsherren auf ihren Besitztümern.


    Gruß aus Wedau

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!