Kündigung o2 Loop

  • frank_aus_wedau


    Wenn es Dir um die Nichtauszahlung von Bonusguthaben geht, dann ist das durch die
    AGBs sehr wohl abgedeckt. Ist aus meiner Sicht auch irgendwie logisch, dass O2 sich da "quer" stellt.


    Viele Grüße
    Qwerlk

  • Zitat

    Original geschrieben von Qwerlk
    Ist aus meiner Sicht auch irgendwie logisch, dass O2 sich da "quer" stellt.

    Da durch Easy Money zustandegekommenes Guthaben und Bonusguthaben sowieso nicht ausgezahlt wird, finde ich es keineswegs selbstverständlich, daß o2 sich bei der Auszahlung des tatsächlich aufgeladenen Guthabens so querstellt. Meine Vermutung: Während Bonusguthaben ja problemlos "einbehalten" werden kann - es liegt schließlich auf einem separaten Konto - ist das bei durch EM zustandegekommenem Guthaben eben nicht "auf einen Blick" vom tatsächlich per Rubbelcode oder Überweisung aufgeladenem Guthaben zu unterscheiden. Wenn ein Kunde nur mit Aufladecodes aufgeladen hat und diese nennen kann, also selber den Nachweis erbringt, daß es sich um "richtig" aufgeladenes Gutahen handelt, wird ja auch problemlos ausgezahlt. Daß sich o2 so dreht und windet, wenn die Codes nicht vorgelegt werden, spricht für mich stark dafür, daß o2 die Herkunft von Guthaben eben nicht oder nur mit erhöhtem Aufwand rekonstruieren kann. Allerdings wurde bei meiner Loop mit (gesperrtem) EM ja auch sehr fix ausgezahlt, und zwar nur das Startguthaben und der überwiesene eine Cent - das EM-Guthaben wurde komplett einbehalten, eine Trennung war hier offenbar problemlos möglich. Vielleicht "verwässert" ein Besitzerwechsel die Herkunft von Guthaben, weil dabei alte "Aufladedaten" gelöscht werden ("aus datenschutzrechtlichen Gründen")?


    Kann es sein, daß die Probleme mit der Auszahlung nur solche Karten betreffen, die mal einen Besitzerwechsel hinter sich haben?


    Axelchen

    Festnetzanschluß? Brauche ich schon lange nicht mehr.

  • Regulär einbezahltes Guthaben muss natürlich ausbezahlt werden!
    Ich habe mich ausschließlich auf Bonusguthaben bezogen, falls das nicht eindeutig formuliert war.
    Datenschutz spielt bei der Betrachtung von "Aufladedaten" wahrscheinlich keine Rolle...


    Viele Grüße
    Qwerlk

  • Zitat

    Original geschrieben von Qwerlk
    Regulär einbezahltes Guthaben muss natürlich ausbezahlt werden!
    Ich habe mich ausschließlich auf Bonusguthaben bezogen, falls das nicht eindeutig formuliert war.

    Daß Bonusguthaben und EM-Guthaben nicht ausbezahlt werden, ist ja bekannt und auch nachvollziehbar - aber darauf wird ja wohl kein Kunde ernsthaft bestehen wollen!


    Interessant ist doch vielmehr, daß o2 nach einem Besitzerwechsel das zum Zeitpunkt der Umregistrierung auf dem Prepaidkonto befindliche Guthaben - egal welcher Herkunft! - nicht auszahlen will. Entweder können oder wollen oder dürfen sie sich die Aufladedaten des Vorbesitzers nicht ansehen, um zu entscheiden, wieviel dieses Guthabens ausgezahlt werden müßte.


    Axelchen

    Festnetzanschluß? Brauche ich schon lange nicht mehr.

  • Leider ist eben nicht bekannt und nachvollziehbar, dass Bonusguthaben nicht ausbezahlt wird... Es wurde doch in einem Beitrag dieses Threads betont, dass ein Anwalt eingeschaltet werden soll (was hat dieser wohl getan?)...


    Das Thema "Auszahlung nach BW" ist Off-Topic aber in der Tat interessant :)


    Viele Grüße
    Qwerlk

  • Wie ich den Fred lese, geht es (im Wesentlichen) wohl um aufgeladenes Guthaben, für das diese Bons nur nicht mehr vorhanden sind.


    Und seien wir mal ehrlich: Wer hebt die denn auf?


    Und noch etwas: Manchmal habe ich das Gefühl, dass Start- und Bonusguthaben ein "ewiges Leben" führen ... :p
    Wenn etwa das Startguthaben abtelefoniert ist und die Karte dann wieder aufgelden wird, ist das "frische" Geld auf der Karte. Mitnichten reanimiert sich hierdurch das Startguthaben.


    Wirtschaftlich vernünftig wird man nur mit der Fifo-Methode (first in - first out) arbeiten können. Sonst könnte man ja niemals eine Prepaid übernehmen, auf der Guthaben ist. Wenn man später selbst regelmäßig auflädt, darf der NB nicht damit argumentieren können, dass der Vorbesitzer im letzten Jahrtausend mal etliches an Bonusguthaben hatte.


    Und ein Netzbetreiber, der seine Hausaufgaben macht, kann den Aufladeverlauf problemlos nachprüfen. Und wenn er dazu zu dämlich oder zu faul ist, kann er das doch nicht auf den Kunden abwälzen, indem er aberwitzige Forderungen stellt. Wo steht das bitte in den AGB? Da hätten sich gar die Druckplatten vor Lachen verbogen, wenn sie so etwas hätten drucken sollen ... :D


    Für das Ansinnen von o2 fehlt meines Erachten ein passendes Deutsches Wort ... selbst "saudämlich" wäre eher noch beschönigend ... :rolleyes:


    Gruß aus wedau

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Wirtschaftlich vernünftig wird man nur mit der Fifo-Methode (first in - first out) arbeiten können. Sonst könnte man ja niemals eine Prepaid übernehmen, auf der Guthaben ist. Wenn man später selbst regelmäßig auflädt, darf der NB nicht damit argumentieren können, dass der Vorbesitzer im letzten Jahrtausend mal etliches an Bonusguthaben hatte.

    Ich denke auch, daß man maximal so viel Guthaben ausbezahlt bekommt, wie man seit dem Besitzerwechsel aufgeladen hat.


    Axelchen

    Festnetzanschluß? Brauche ich schon lange nicht mehr.

  • Aber auf welcher rechtlichen Grundlage?
    Die Übernahme ist ja nicht nur auf die Nummer, den Tarif und die SIM-Karte begrenzt, sondern beinhaltet ja auch das Guthaben.

  • Zitat

    Original geschrieben von Chefkoch85
    Aber auf welcher rechtlichen Grundlage?

    Wahrschenlich auf gar keiner. :D


    Axelchen

    Festnetzanschluß? Brauche ich schon lange nicht mehr.

  • Ich will meine alte o2 Loop-Karte einfach kündigen. Guthaben ist kaum mehr drauf (20 cent). D.h. ich will keine Auszahlung von o2.


    Nun habe ich mich in "Mein O2" eingeloggt und in den FAQs nachgesehen, wie ich kündigen kann. Doch ich finde dazu keine weiteren Infos.
    Im PrePaid-Wiki steht zwar man soll die Karte bei Kündigung hinschicken, doch ich will mir ja kein Guthaben auszahlen lassen.
    Kann ich in diesem Fall per eMail kündigen? Ich will denen einfach nur Bescheid geben und sie bitten, dass meine persönlichen Daten gelöscht werden ...

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