Kündigung o2 Loop

  • Soviel ich wieß wird aber Gesprächsguthaben bei Vetragskarten ausgezahlt, oder? Ggf. die Karte in Genion S umwandeln, das Guthaben wird dann übertragen. Dann kündigen und Geld auszahlen lassen. Kostet wohl einmalig 25 Euro, müsste aber gehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von pumana
    Soviel ich wieß wird aber Gesprächsguthaben bei Vetragskarten ausgezahlt, oder?


    Macht o2 nicht, weil Genion S angeblich keine Gutschriften vorsieht. Muss man vertelefonieren. So stand es jedenfalls in einer Mail von o2.

  • ..., nun wenn ich ein Vertragsverhätlnis beende, können die kaum das Geld einbehalten, oder?


    Irgendwie ist das noch immer ein Saftladen :)

    Gruß Corrado aus HH

  • jonasm


    Ich bezog mich auf dieses Thema: hier


    Offensichtlich stellt sich o2 bei Versuchen an seinem Geld zu kommen quer und spekuliert darauf, dass irgendwann der genervte Kunde einfach aufgibt. Dass die Blubbermänchen etwas andere Rechtsauffassung vertreten ist kein Geheimiss. Durch die Umwandlung auf Genion wird aber die Unterscheidung zw. Bonusguthaben (was quasi geschenkt ist) und gekauftes Guthaben aufgehoben. Deshalb denke ich, dass man auf diese Weise grössere Chancen hat, eine Auszahlung zu bekommen.

  • Also ich hab jetzt mehrmals mit der Hotline telefoniert, die wollen mir mein Guthaben auch nicht auszahlen.
    Jetzt möchte ich mich an einen Anwalt wenden. Gilt hier Handelsrecht?


    Gruß
    Christian

  • Was ich nicht verstejhe ist dass ihr die Loop-Ups auf die Karte gebucht habt, und nicht die Loop-ups direkt bei Ebay zum verkauf angeboten habt.


    Ich kann o2 da irgendwie verstehen, dass die sich weigern das Loop-Guthaben auszuzahlen, nachdem es ja einige mit dem uploopen über die BWHZ und andere Möglichkeiten ziemlich übertrieben haben.

    Statt PN Bitte Mail an xxt(ät)arcor.de

  • Irgendwie war es ja auch ungeschickt, einige hundert Euro in Guthaben in einem Rutsch auf eine neue Karte aufzuladen und die Karte direkt im Anschluss daran zu kündigen... :rolleyes:. Warum nutzt man nicht die Karte ein bisschen um das kostenlose Bonusguthaben zu verbrauchen, dann wäre das schon mal nicht so auffällig...

  • Zitat

    Original geschrieben von Chefkoch85


    Jetzt möchte ich mich an einen Anwalt wenden. Gilt hier Handelsrecht?


    Nein. Ganz "gewöhnliches" bürgerliches Recht. Aber das wird Dir Dein Anwalt dann auch sagen.


    Halte uns auf dem Laufenden, bei mir ist's auch dreistellig, da würde sich das Risiko bei mir ebenfalls lohnen, mal einen Anwalt zu beauftragen.


    Es grüßt
    Flatty

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