Wie sieht es denn mit o2 Loop Karten aus einem Loop-Pack aus? Kann ich mir da das komplette Startguthaben von 10€ auszahlen lassen?
Kündigung o2 Loop
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Lt. o2 wohl erst nach 2 Jahren.
o2 lässt einem ja auch nicht die Prepaidkarte wegportieren, wenn die 2 Jahre noch nicht rum sind (nur gegen die Entsperrzahlung von 100 EUR fürs Handy).ZitatOriginal geschrieben von Herbie
Wie sieht es denn mit o2 Loop Karten aus einem Loop-Pack aus? Kann ich mir da das komplette Startguthaben von 10€ auszahlen lassen? -
Habt ihr euer Guthaben nun ausbezahlt bekommen?
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Zitat
Original geschrieben von Chefkoch85
Habt ihr euer Guthaben nun ausbezahlt bekommen?Wenn man im September (wie ich) gekündigt hat, wird die Kündigung zum 31.10.2007 wirksam lt. den AGB.
Ich habe o2 in meinem 2. Schreiben eine Auszahlungsfrist bis zum 10.11.2007 gesetzt.
Sollte bis dahin kein Geld da sein, werde ich kurz danach das Geld einklagen lassen. Die Rechtslage dürfte eindeutig sein.
Bei gekennzeichneten Aufladekarten wie bei Vodafone "Kulanzguthaben" oder ähnliches sehe ich ja noch ein, das eine Auszahlung nicht sein soll. Bei normalen Aufladekarten, die äußerlich keinen Hinweis tragen, gibt es keinen Grund, diese nicht auszuzahlen.
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[Bonusguthaben mittels Aufladungen generieren, ersteres verbrauchen und letzteres auszahlen lassen]
ZitatOriginal geschrieben von Axelchen
Die Idee ist gut, und keineswegs auf LoopUp-Guthaben aus der Bonuswelt beschränkt.
Wo geht das noch auch? Wobei das Abbuchen des Bonusguthabens vor dem regulären Gesprächsguthaben sogar in den AGB, die hier verlinkt wurden unter Punkt 5.3 geregelt ist. Natürlich kein Wort von o2 zur Auszahlung nach Kündigung von loop.Zitat
Und wenn man vorher weiß, daß o2 bei Kündigung die Aufladecodes haben will, um das Guthaben auszuzahlen, archiviert man diese halt sorgfältig.
So wie ich das verstanden habe, will o2 vor allem die Kaufbelege, was zumindest bei diesem Bonusguthaben-Verfahren eigentlich kein Problem darstellen sollte, ausser man erhält die Aufladekarten im Rahmen des Bonusprogramms von o2 selbst. UNd das werden sie nachvollziehen können.Zitat
Grundsätzlich ist das Prinzip ja auch dann attraktiv, wenn man es mit "normalen" S/M/L-Loops macht - das gibt zwar nur halb so viel Bonusguthaben, ...
Ist ansonsten CanCatch gemeint? Habe damals bei der kostenlos Aktion mitgemacht aber nichts zugeschickt bekommen - ausser einer willkommensemail.Hat jemand das Urteil vollständig parat (Link auf die schnelle)? Muss mir durchlesen, ob da irgendwelche Bendingungen an die Auszahlung geknöpft sind oder nicht.
Ciao
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Nö, steht im urteil nix drin.
Aber das Urteil ist ja auch nicht für alle "verbindlich".Ich sehe aber eigentlich auch keinen Grund, dass das nicht gehen sollte.
Ich würde sagen, wir sollten hier unter TT'lern die Loop-Ups verkaufen: Ich verkaufe dir 3 für 45 EUR und du mir auch...... Kaufbeleg kann ja gerne bestehen, Codes müssten dann zur Sicherheit noch getauscht werden.
Da würde ich sogar einen Ebay-Sofortkauf für einestellen *G*Es grüßt
Flatty -
Zitat
Original geschrieben von dominiks
So wie ich das verstanden habe, will o2 vor allem die Kaufbelege, was zumindest bei diesem Bonusguthaben-Verfahren eigentlich kein Problem darstellen sollte, ausser man erhält die Aufladekarten im Rahmen des Bonusprogramms von o2 selbst. UNd das werden sie nachvollziehen können.Wenn man das Guthaben bei ebay unter Nennwert kauft, wird es natürlich schwer mit Kaufbelegen, es sei denn, der Verkäufer kann diese mitliefern. Zum Abgreifen eines möglichst hohen Bonusguthabens nimmt man ja vorzugsweise 30 €-LoopUps - vielleicht sind bei anderen als 15 €-LoopUps ja keine Kaufbelege erforderlich, da es in der Bonuswelt gibt es ja nur den 15er gibt.
Axelchen
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Wobei man ja wohl auch innerhalb von 24h zwei 15-EUR-Codes aufladen kann, um den 30 EUR-Bonus zu bekommen. :top:
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das' ja wieder typisch o2. zum kotzen.
guthaben, für das ich bezahlt habe (wenn auch "nur" mit bonsupunkten), gehört ausgezahlt...! -
Hallo,
warum? Bonuspunkte werden doch auch nicht ausgezahlt.
Gruß, Wolfgang
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