Handy Vetrag gestern gemacht, heute bereut

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    Original geschrieben von Susannchen
    Ich würde es wohl nochmal im Shop versuchen. Vielleicht etwas über Kaufsucht erklären, über die finanzielle Lage berichten, fragen, ob man nicht nur 2 Verträge gelten lassen kann und 500 € für beide Handys zahlt... Immer freundlich nachfragen. Denen ist doch sicher lieber, dass man Verträge hat, bei denen die Rechnungen bezahlt werden. Ein Interesse daran, dass der Kunde nicht bezahlt, weil es monatlich einfach zuviel ist (was ihr in dem Moment offenbar nicht klar war), kann der doch nicht haben... Ich kenne mich da nicht aus, aber rein vom Rechtsempfinden her würde ich sagen, dass man keine Provision für Verträge bekommt oder sie zurückzahlen muss, wenn die Verträge nicht erfüllt werden.


    Er hat erst einmal ein primäres Interesse an der Provision für 6 Verträge, und die dürfte nicht gerade gering sein. Mehr interessiert ihn wahrscheinlich nicht.

    Handy: N82 titanium warm

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    Original geschrieben von Printus
    Aber die Kundin hat wohl kaum darum gebeten 6 Verträge abschliessen zu dürfen, sondern sie wollte 2 Handys haben. Wenn ihr dann erzählt wird dass sie diese beiden edlen Topgeräte nur bekommt wenn sie 6 Verträge mit 90 EUR Grundgebühr bekommt, dann ist das schon eine klare Kundenverarsche. Das ist Wucher und Betrug, in meinen Augen.


    Ein korrekter Geschäftsinhaber oder auch die Behörden sollen niemand entmündigen, wer - aus welchen Gründen auch immer - 6 Verträge machen will, der soll sie machen dürfen.


    Aber hier wurde ganz klar unseriös und falsch beraten weil man offenbar die Unkenntnis der Kundin ausgenutzt hat. Die wollte 2 Handys, nicht 6 Verträge.


    naja, ich komme als Kunde in ein Geschäft und sage, ich möchte diese zwei nicht ganz unbescheidenen Telefone haben und zwar für lau, woraufhin der Verkäufer entgegnet, können wir machen, aber nur bei Abschluß von sechs Verträgen(!) und sich sumierenden Grundgebühren von 90 Euro, einverstanden?
    Angebot, Annahme Punkt. Das ist der ganze Sachverhalt.


    Sie wurde nicht genötigt, sich auf so etwas einzulassen, das ist schlichtweg ein Fall von "Gier frisst Hirn".
    Daß man keine Sympathien für den Händler aufbringen kann, ist klar, aber sie hatte die Möglichkeit, sich anderweitig zu informieren, sich im Vorfeld über den Wert der Geräte zu informieren, den Taschenrechner zu zücken und 90 mit 24 zu multiplizieren (zur Not auch im Kopf), einfach zu gehen und zu sagen, ich schlaf nochmal drüber; und wer zwölf Unterschriften am Stück leistet, dem müssen einfach sämtliche Leuchten aufgehen, sorry.


    Zitat


    Es kann ja sein dass die Kundin nur die Telefonpreise von vor 15 Jahren kennt und gutgläubig denkt dass man die Geräte wirklich nur mit 90 EUR Grundgebühr erreichen kann.


    Na klar, aber zwei topmoderne Handies gezielt auswählen... ;), das Prada vielleicht noch unter Styleaspekten, aber ein N95, das in erster Linie mit Funktionen überzeugt?


    Zitat


    Mein Argumentationsansatz ist dass ich das nicht so sehe, dass da jemand einer verrückten Kundin möglichst viel verkauft weil die Kundin es auch haben wollte, sondern hier wurde die Kundin schlicht und einfach über's Ohr gehauen.


    Versteh' ich, aber nochmal: selber denken ist eine coole Sache ;)


    Zitat

    Das ist so als würde man in einer Autowerkstatt der Motor tauschen anstatt Öl nachkippen wenn die Warnlampe brennt, und dann sagen "Ja, aber der Kunde wollte das so nachdem ich ihm gesagt habe dass der Motor getauscht werden muß. Also war es ja ein Kundenwunsch und hier ist ne Unterschrift auf dem Vertrag."
    Aber das würde ja auch niemand akzeptieren und da kann man auch nicht sagen "der Kunde war ne alte Oma, wenn die es nicht besser weiß hat sie Pech gehabt!".


    Nicht alles, was hinkt...

  • Zitat

    Original geschrieben von boozie

    Zunächst solltest du Zivilrecht und Strafrecht trennen,


    Wirst lachen, den Unterschied kenn ich, ging nur um das Gros der geäußerten Forderungen ;).


    Zitat


    Und Einschlägigkeit der hierfür in Frage kommenden §§ 123 o. 138 BGB ist in diesem Fall alles andere als abwegig, ob es dir gefällt oder nicht, letztlich wissen wir aber nicht genau genug wie es abgelaufen ist - mehr habe zumindest ich auch nicht gesagt!


    Passt mir natürlich, mit der Einschlägigkeit geb' ich Dir auch gerne Recht - nur ist einschlägig nicht gleich mit brauchbar.


    Zitat


    Nur um es kurz zusammenzufassen:
    - Die Täuschung könnte hier vorliegen, wenn nicht vernünftig über die entstehenden Kosten aufgeklärt wurde, diese Möglichkeit habe ich zumindest angenommen weil laut Bericht des OP aus 4 auf einmal 6 Verträge wurden.


    Wo genau soll den die Täuschung liegen? Ihr wird wohl nicht erst zuhause aufgefallen sein, daß sie gerade sechs Verträge a 15 Euro Grundgebühr unterzeichnet hat. Zwölf mal.


    Angebot: zwei Handies umsonst bei Abschluss der folgenden Verträge. Sind sie einverstanden?
    Wo ist die Arglist? Warum ist das kein ganz simples vollkommen überteuertes Angebot?


    Zitat


    - Wucher könnte hier durch das krasse Missverhältniss von Leistung (ca. 2200€ GG) und Gegenleistung (ca. 1000€ Wert der Geräte) vorliegen. Das man dazu noch 6 Sim-Karten bekommt halte ich zumindest bei Gesamtbertrachtung für relativ unrelevant, weil die Verträge hier eindeutig nur zur Finanzierung der Geräte abgseschlossen wurden. Problematischer dürfte da sein, ob man hier Unerfahrenheit oder Willensschwäche annehmen kann, das habe ich ja bereits für fragwürdig erachtet, wobei die Tatsache, dass sie sich jetzt ggf. in psychologische Behandlung wegen des Vorfalls begiebt wieder dafür sprechen kann.


    Hast Du Dich mal eingehend damit beschäftigt, in welch extrem eng gestecktem Rahmen von Wucher gesprochen werden kann?


    Zitat


    Auch meine weiteren Empfehlungen (GG reduzieren, Stars, Brief an die Netzbetreiber), die ja auch schon vorher genannt wurden halte ich für absolut legitim!
    Von Tipps wie "ins Ausland ziehen" oder "Portemonnaie als gestohlen melden" halte ich auch überhaupt nichts, da stimme ich dir vollends zu, aber mit solchen möchte ich nicht gleichgesetzt werden.


    Damit wollte ich Dich nie in einen Topf werfen, ganz klar, tut mir leid, wenn Du Dich da angesprochen gefühlt hattest.



    Aber zum Thema: wenn sie ebenfalls der Meinung sei, nach obigen Kriterien anfechten zu können, nur zu; bin jederzeit zu einer kleinen sportlichen Wette hinsichtliche der Erfolgsaussichten bereit ;)


    over & out

  • Zitat

    Original geschrieben von boozie


    - Wucher könnte hier durch das krasse Missverhältniss von Leistung (ca. 2200€ GG) und Gegenleistung (ca. 1000€ Wert der Geräte) vorliegen.


    Das ist völlig unsinnig - der Gegenwert für die Grundgebühr besteht nicht aus den Geräten, sondern in dem Anschluss der Rufnummer und deren Bereithaltung.
    Ja, so ist das - auch wenn das alle schon verdrängt haben, weil man in der Praxis die GG als Abzahlung für das schicke neue Handy betrachtet.
    Daher ist das weder Wucher noch Betrug noch sonst irgendwas strafbares, sondern schlichte einfache Dummheit der Kundin, nichts weiter.
    Es sei denn, mann verlagert die Diskussion in den moralischen oder ethischen Bereich - da könnte man dem VK sicher das ein oder andere vorwerfen.
    Aber da darf man dann nicht mit den beliebten Modebegriffen wie "Abzocke, Betrug usw." um sich werfen.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

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    Original geschrieben von mastaplan2k2
    Für mich klingt die Story langsam nach einer Ente!


    Der Gedanke ist mir auch gekommen, aber so eine Geschichte kann eigentlich nur das Leben schreiben.


    Leider haben da 2 Hirne versagt.


    Den meisten Vorwurf muss man m.E. dem Freund machen.
    Wenn der von der Kaufsucht weiss... dann darf er nicht unterstützend tätig werden.


    Gruß Gunn

    stay hungry, stay foolish


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  • Ich finde das Klasse, anders bekommen wir den Aufschwung auch nicht hin...jeder muss seinen Beitrag leisten :D !


    Was mich nur wundert, dass direkt 6 Verträge durchgehen, manche Provider sagen doch schon bei 3-4 Verträgen, dass Schluss ist!

  • Zitat

    Original geschrieben von trauerbrandung
    Was mich nur wundert, dass direkt 6 Verträge durchgehen, manche Provider sagen doch schon bei 3-4 Verträgen, dass Schluss ist!


    Zitat

    Original geschrieben von NokiaClubMember
    Es handelt sich um 3 Duo-Verträge, 2x O2 und wie gesagt 1x Vodafone Duo, damit sie die Handy kostenlos bekommt.


    ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von boozie
    - Wucher könnte hier durch das krasse Missverhältniss von Leistung (ca. 2200€ GG) und Gegenleistung (ca. 1000€ Wert der Geräte) vorliegen. Das man dazu noch 6 Sim-Karten bekommt halte ich zumindest bei Gesamtbertrachtung für relativ unrelevant, weil die Verträge hier eindeutig nur zur Finanzierung der Geräte abgseschlossen wurden. Problematischer dürfte da sein, ob man hier Unerfahrenheit oder Willensschwäche annehmen kann, das habe ich ja bereits für fragwürdig erachtet, wobei die Tatsache, dass sie sich jetzt ggf. in psychologische Behandlung wegen des Vorfalls begiebt wieder dafür sprechen kann.


    Unsinn. Die Leistung besteht nicht nur in der Subventionierung der Handys. Netz, Tarif etc. gehört auch dazu. Nicht so lehrbuchhaft denken Kollege.
    Auch § 123 BGB scheitert daran, dass der Vorsatz nicht bewiesen werden kann. Die äußeren Umstände genügen nicht.


    Bedenkt bitte, dass ein Base 5 ohne Handy bisher auch 90 Euro gelöhnt hat. Es ist also gar nicht so ungewöhnlich.


    Rechtlich hätte die vertragsgierige Dame vor meinem Tisch keine Chance.

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    Original geschrieben von peteradolf86
    Einen Schufa Eintrag würde ich nicht so auf die leichte Schulter nehmen!


    Wenn ich mir das recht überlege (und mal weiterdenke) komm ich zu dem Ergebnis, dass für DIESE dame ein schufa-eintrag nicht das schlechteste wäre. Würde jedenfalls vor weiteren handyvertragsorgien schützen. Manche brauchen ja sowas offensichtlich.
    Btw: wenn das 2 o2 duo und 1 voodoofone duo waren, hat sie imho nicht weniger als 19 (!) unterschriften abgeliefert.

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