ZitatOriginal geschrieben von Carponaut_Stefan
Ich hätte da zwei sehr unterschiedlich 'bedarfte' Fragen:
*) Es gab da in jüngster Zeit neue Entwicklungen, so ein Urteil wonach die Mobilfunkleistung über Monate hinweg "teilbar" ist und somit auch bei Zustimmung des Kunden zu vorzeitiger Ausführung des Vertrags/der Leistung widerrufbar wäre. Demnach hätte sich die Situation der Verbraucher verbessert.
AG Elmshorn, NJW 2005, 2404