Re: Re: Re: Re: Versandgeschäft Wiederruf, Verbraucher muss bei Rückgabe keine Versan
ZitatOriginal geschrieben von Martin Kissel
Wow, das ist wirklich dreist.
Dem kann man aber direkt entgegnen, daß es vom Gesetzgeber gerade nicht so gewollt ist und daher ab 6 Monaten die Beweislast umgekehrt wird. Ab dann muß der Käufer beweisen, daß der Mangel schon bei Kauf vorhanden war. Das dürfte in 99,999% nicht gelingen.
Prinzipiell ja, aber wenn der Kunde sich auch dort auskennt, dann lässt er es einmal innerhalb der ersten 6 Monate reparieren und dann hebelt er es damit schon aus. Natürlich kann man nun darauf spekulieren, das es 3x ein identischer Fehler sein muß, aber da geht es schon wieder in eine Grauzone. Der Arbeitsaufwand bei solch einem Fall ist schon zuviel...