Versandgeschäft Wiederruf, Verbraucher muss bei Rückgabe keine Versandkosten zahlen

  • Re: Re: Re: Re: Versandgeschäft Wiederruf, Verbraucher muss bei Rückgabe keine Versan


    Zitat

    Original geschrieben von Martin Kissel
    Wow, das ist wirklich dreist.
    Dem kann man aber direkt entgegnen, daß es vom Gesetzgeber gerade nicht so gewollt ist und daher ab 6 Monaten die Beweislast umgekehrt wird. Ab dann muß der Käufer beweisen, daß der Mangel schon bei Kauf vorhanden war. Das dürfte in 99,999% nicht gelingen.


    Prinzipiell ja, aber wenn der Kunde sich auch dort auskennt, dann lässt er es einmal innerhalb der ersten 6 Monate reparieren und dann hebelt er es damit schon aus. Natürlich kann man nun darauf spekulieren, das es 3x ein identischer Fehler sein muß, aber da geht es schon wieder in eine Grauzone. Der Arbeitsaufwand bei solch einem Fall ist schon zuviel...

  • Ich kenne auch 1-2 solcher Kunden. Das schlimmste war jedoch letztens eine Kundin.


    Kundin bestellt auf Rechnung ein Modem 87€ + 5€ Versand.


    Das Modem geht unfrei nach 1 Woche zu mir zurück und ich sage dem DHL-Fahrer der die Ware bei uns immer abholt, das er das Paket Postlagernd erst mal 1 Woche stellen soll. Ich kläre das mit der Kundin.


    Kundin beschwert sich kurze Zeit später das das Geld noch nicht wieder auf dem Konto ist und ich sage ihr das unfreie Sendungen nicht angenommen werden. Siehe dazu AGB.


    Sie antwortet, das ich ja alles in meine AGB reinschreiben könne, wenn ich keine Paketmarke jeder Sendung beilege wie ein "vernünftiger" Versender, so muss ich damit leben, das es unfrei zurückkommt.


    Ich will kein Stress und gehe zur Post um das Paket abzuholen. Das Paket ist wieder auf dem Rückweg zur Kundin.


    Schreibe das der Kundin und sage ihr das ich ihr gerne eine Paketmarke zusende, aber die unfrei-Kosten hat sie zu tragen. Leider hatte ich auch reingeschrieben das 1. Weg sie zahlt.


    Es kam zurück, das das neue BGH-Urteil das anders sieht und sie sofort das Geld wiederhaben will. Sie würde mich sonst wegen Betrugs anzeigen.


    Mein RA sagte, das wenn ich kein Stress will ihr einfach alles zahlen solle, sie sei nicht im Recht, aber kostet viel Zeit und Nerven.


    Ich sendete ihr via Einschreiben (nicht das der Brief aus versehen verloren geht) die DHL-Paketmarke und hörte so 1,5 Wochen nichts.


    Dann kam das Paket nunja Ware war gebraucht und ich dacht, schreibe sie ab. 3 Tage nach der Ankunft der Ware bekam ich eine eMail, wieso das Geld noch nicht da sei.


    Als ich ihr antwortete, das ich die Ware erst kontrollieren musste und sie auch lange gebraucht habe, aber alles Geld raus sei, schrieb sie folgendes zum Schluss:


    "Sie sollten sich mal an geltendes deutsches Recht halten und nicht an das, was ihnen so in den Kram passt. Das mag ja in ihrer Heimat so sein, aber in Deutschland gibt es Gesetze, die uns Bürger vor solchen Machenschaften schützen!"


    Ich habe nichts mehr geantwortet ...


    Gruß


    Kaweh Jazayeri

    MfG
    Kaweh Jazayeri
    KJNetzwerkservice
    KJNetzwerkservice Inh. Kaweh Jazayeri, Stamitzstr. 19, 68167 Mannheim Tel: 0621 . 339 34 - 78
    TT@Jazayeri.de Bitte das PM Postfach bei Angeboten nicht fluten. Bestellungen sind nur über die angegeben eMailadressen gültig.

  • Wenn du nen trusted Shop haben willst, dann wird dir genau die Klausel um die Ohren gehauen. Laut diesem kann der Kunde das Gerät beliebig zurücksenden, einzig bei Expressversand vom Kunden zu dir, mußt du die Versandkosten nur für normal erstatten.

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