Unlock-Threads jetzt doch forumskonform? Siehe iPhone-Unlock-Thread

  • Zitat

    Lies Dich mal ein wenig in so Sachen wie "copyright", "reverse engineering", "Betriebserlaubnis" usw. ein. Wenn Du alles verstehst, wirst Du schnell kapieren, dass Du eben NICHT alles machen kannst, was Du willst. Wenn Du es nicht verstehst - auch nicht schlimm.


    Das Eigentum ist das höchste Recht an einem Gut, was man haben kann. Es ist nunmal zu differenzieren, ob ich für mich in meiner stillen Kammer den SL entferne oder ob ich die Anleitung dazu an Dritte herausgebe.
    Letzteres ist zumindest rechtlich fragwürdig, da ich die Interessen der Provider in Bezug auf die subventionierten Endgeräte dahingehend berühre, dass ich Informationen nach außen gebe.
    Behalte ich aber mein Wissen für mich und arbeite nur mit den Geräten, an denen ich das Eigentum erworben habe, ist das vollkommen in Ordnung. Ich habe lediglich Garantieverlust zu befürchten, da ich Dinge gemacht habe, die vom Hersteller zur normalen Benutzung nicht vorgesehen waren. Aber verbieten kann mir das keiner.


    Ich darf übrigens auch meinAuto mit nicht zugelassenem Zubehör versehen oder auch die Reifen aufm Dach montieren, usw. Solange ich damit nicht in Rechte Dritter eingreife, spielen Dinge wie Betriebserlaubnis und Copyright keine Rolle. In diesem Fall schränke ich mich nur selbst soweit ein, dass ich am Straßenverkehr nicht mehr teilnehmen darf, aber das ist wieder was völlig anderes.

  • Das stimmt so nicht, sobald du an deinem Auto rumpfuschst indem du Software veränderst verstößt du genauso gegen die Gesetze. Mal abgesehen, daß in beiden Fällen Auto wie Handy die Betriebserlaubnis erlöschen kann.


    Und Argumente wie ist ja mein Handy und mit meinem Auto... sind zwar schon tausendmal gepostet worden, aber richtiger werden sie trotzdem nicht. :rolleyes:

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Zitat

    Original geschrieben von poundhn
    Behalte ich aber mein Wissen für mich und arbeite nur mit den Geräten, an denen ich das Eigentum erworben habe, ist das vollkommen in Ordnung. Ich habe lediglich Garantieverlust zu befürchten, da ich Dinge gemacht habe, die vom Hersteller zur normalen Benutzung nicht vorgesehen waren. Aber verbieten kann mir das keiner.


    Doch...


    Zitat

    Ich darf übrigens auch meinAuto mit nicht zugelassenem Zubehör versehen oder auch die Reifen aufm Dach montieren, usw. Solange ich damit nicht in Rechte Dritter eingreife, spielen Dinge wie Betriebserlaubnis und Copyright keine Rolle. In diesem Fall schränke ich mich nur selbst soweit ein, dass ich am Straßenverkehr nicht mehr teilnehmen darf, aber das ist wieder was völlig anderes.


    Nochmal zum mitschreiben: Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.


    Was Du (und einige andere) hier verwechselst ist der Unterschied zwischen Soft und Hardware. Wenn Du Dein Auto umbaust, veränderst Du nur die Hardware.
    Wenn Du Dein Handy umprogrammierst, veränderst Du die Software. Und diese darfst Du nicht verändern. Weil Du an dieser kein Eigentum erworben hast, sondern nur die Nutzungsrechte.
    Weiter erlischt (hier passt der Vergleich zum Auto wieder) bei veränderter Software die Zulassung des Handys.
    Hä? Was für eine Zulassung?
    Ja Du hast richtig gelesen, auch ein Handy benötigt eine Zulassung. Denn das Handy gilt als Funkanlage, und muß als solche geprüft und genehmigt sein. Strenggenommen betrifft das jede Änderung am Handy, auch wenn man andersfarbige LEDs einbaut. Nur wird das wegen Geringsfügigkeit nicht weiter verfolgt. Anders bei Eingriffen in die Software. Da diese entscheidend auch für den Sendebetrieb ist, werden Veränderungen der Software durchaus kritisch gesehen.
    Es ist nicht alles erlaubt, nur weil man es machen kann. :)

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Habe schon verstanden. ;) An der Software habe ich also nur Nutzungsrechte erworben. Es bleibt aber trotzdem die Frage offen, ob ich mit Entfernen des SLs die Software dahingehend verändert habe, dass eine Betriebserlaubnis erlischen kann. Kann sie wohl nicht, denn wenn ich den Code vom Provider kaufe, wird die Software genau so verändert und ich darf weiter telefonieren, ohne das Gerät auf Zulässigkeit prüfen lassen zu müssen.


    Der Vergleich mit dem Auto war natürlich überspitzt. Sorry. Ist mir schon klar, dass ich durch entsprechende Veränderungen nicht mehr damit fahren kann, das hatte ich aber auch geschrieben. Es ging ja nur darum klarzustellen, dass ich mit Eigentum solange machen kann, was ich will, solange ich nicht in Rechte Dritter eingreife. Das tue ich natürlich mit der Teilnahme am Straßenverkehr. Solange ich aber nur in meiner Garage am basteln bin, geht es niemanden was an und ich verändere ja auch keine Software.

  • Zitat

    Original geschrieben von poundhn
    Habe schon verstanden. ;) An der Software habe ich also nur Nutzungsrechte erworben. Es bleibt aber trotzdem die Frage offen, ob ich mit Entfernen des SLs die Software dahingehend verändert habe, dass eine Betriebserlaubnis erlischen kann. Kann sie wohl nicht, denn wenn ich den Code vom Provider kaufe, wird die Software genau so verändert und ich darf weiter telefonieren, ohne das Gerät auf Zulässigkeit prüfen lassen zu müssen.


    Das ist richtig, und deswegen berührt ein solcher Eingriff die Betriebserlaubnis i.d.R. nicht und stellt daher kein strafrechtlich relevantes Ding dar, da die Art und Weise, wie das Gerät funktechnisch im Netz unterwegs ist, nicht verändert wird. Aber der Eingriff in die Software ist halt i.d.R. ein Copyrightverstoß, der zivilrechtlich verfolgbar ist. In den USA halt nicht, aber hier sähe das wohl anders aus.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Die lief. ;)
    Wir haben uns intern in letzter Zeit einige Gedanken zum Umgang mit dieser Thematik gemacht, zudem ist das Iphone in dieser Form auch etwas bisher noch nicht dagewesenes auf dem deutschen Mobilfunkmarkt.
    Inzwischen sind wir übereingekommen, auch in diesem Fall nicht von unseren bisherigen Regularien abzuweichen. Entsprechend werden die hier angesprochenen Themen bei TT künftig keine Plattform mehr finden.

  • Zitat

    Original geschrieben von trethupe
    Ich finde es sehr interessant, daß jemand, der selbst von dem Unlock Thread profitiert hat, hier so eine Frage bzgl. der Konformität dieses Themas stellt...
    http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=2630891#post2630891


    Quasi, als ob er im Diebstahlsforum auf http://www.panzerknacker.de fragt, wie man die Wegfahrsperre eines BMW X5 knackt und nacher fragt, ob das Thema nicht illegal wäre.... :p


    Vollkommen falsch.
    Wenn Du die Daten der Beiträge vergleichst, kam zuerst meine Frage und danach der Kauf des iPhones.
    Ferner glaube ich nicht, das ich dafür verantwortlich bin, das diese Threads geschlossen wurden ;)


    Weiteres gerne per PN :)


    -Andi-

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