Polizei bricht Wohnung auf - wer zahlt bei sowas eigentlich?

  • OK, dann hab ich da was durcheinandergebracht - danke für die Aufklärung :)


    Tja, dann muss ich wohl durch - 2-300 € hat man halt auch nicht mal so eben über - wobei die Rechnung vom Schlüsseldienst ne Weile dauern kann bis sie kommt hat der Typ vom Schlüsseldienst gemeint ...


    Kann ich eigentlich verlangen dass der Schlüsseldienst sein Schloss zurücknimmt und mir dann im Preis entgegenkommt? Ist zwar ein Tropfen auf dem heissen Stein aber besser als nichts ...


    Der hat mir nur ein ( gebrauchtes! :rolleyes: ) Billigschloss eingebaut und ich hab es direkt am nächsten Tag wieder gegen ein Markenschloss getauscht wie ich es auch vorher drinhatte - theoretisch kann ich dem ja das Schloss wiedergeben und er müsste dann den Rechnungsbetrag entsprechend reduzieren ...

  • Versuchen kannst Du es, ich bezweifele aber fast, dass das als eigener Posten in der Rechnung auftaucht sondern nur eine pauschale für das Öffnen der Tür drauf steht.


    Und dann wird er argumentieren, dass es ja ein gebrauchtes Schloss war welches nur 2,50 € Wert ist was den Rechnungsbetrag nun nicht wirklich verringert.

  • Vielleicht ein kleiner Tipp noch.... hast Du einen Nachbarn dem Du vertrauensvoll einen Schlüssel für den Notfall geben kannst?

    Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen lediglich der Belustigung der Foren-Teilnehmer!

  • Lustig - das ist mehr oder weniger der Fall meiner Hausarbeit im Öffentlichen Recht gewesen. Ohne hier in Rechtsberatung auszuarten kommt es sehr auf dein Bundesland und Deinen Verschuldensgrad an. Auf jeden Falle in Sache für den Anwalt.
    Bei leichter Fahrlässigkeit kannst Du wohl ca. 80% geltend machen.

    iPhone 3G S 16 GB mit E-Plus Time&More All In 1000 Web Code 25 (NikolausAktionstarif) und Handy Internet Flat

  • Auf eine solche Frage in einem etwas anders gelagerten Fall habe ich auch von befreundeten Juristen keine brauchbare Antwort erhalten, es kommt wohl selten vor, dass jemand die Kosten bei der Staatskasse einfordern will.
    Ein Freund, der als Handwerker eine von der Polizei aufgebrochene Tür repariert hat, hat seine Kosten von der Polizei (nach mehreren Monaten) bezahlt bekommen, was aber über die tatsächliche Schuldsituation nichts aussagen muss.


    Der Tenor geht jedoch dahin, dass die Polizei nur dann Ersatz leisten muss, wenn sie nicht rechtmäßig gehandelt hat.
    In strafrechtlichen Angelegenheiten ist das Öffnen einer Wohnung rechtmäßig, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt oder Gefahr in Verzug ist sowie die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist.


    Unter dem Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr hat die Polizei jedoch erheblich weiterreichende Befugnisse, das ist genau das, was sich Schäuble derzeit gerne zu Nutzen macht. Mit den länderspezifischen Polizeigesetzen werden vielfach die vom Gesetzgeber der Staatsmacht bewusst gesetzten Grenzen unterlaufen.


    Im vorliegenden Fall wird sich die Polizei daher im Zweifelsfall auf Gefahrenabwehr berufen, da unter strafrechtlichen Aspekten (Ermittlung des Ruhestörers, um die Tat zu ahnden) eine Verhältnismäßigkeit wohl kaum gegeben wäre (nach meiner laienhaften Meinung). Hier wird man vermutlich argumentieren, dass die Beseitigung des rechtswidrigen Zustands in angemessener Zeit anders nicht möglich gewesen wäre.


    Daher wird hier sehr wahrscheinlich keine Ersatzpflicht gegeben sein, noch dazu wo der Verursacher des rechtswidrigen Zustands ja feststeht. Wenn die Polizei fies ist, könnten sie dir ggf. noch die Kosten des Einsatzes berechnen.
    Sollte gegen dich ein Bußgeldverfahren eingeleitet worden sein, müsstest du über Akteneinsicht eigentlich an den Anzeigeerstatter kommen. Das nützt dir allerdings nichts, da er ja nicht rechtswidrig gehandelt hat. Außer, du willst dich bei passender Gelegenheit revanchieren.

  • Zitat

    Original geschrieben von fantomas
    Mit den länderspezifischen Polizeigesetzen werden vielfach die vom Gesetzgeber der Staatsmacht bewusst gesetzten Grenzen unterlaufen.


    Sorry aber diese Aussage ist im vorliegend Fall unzutreffend und einfach Blödsinn.
    Polizei (bis auf Bundespolizei) war und ist Ländersache, also gelten hier auch die Landespolizeigesetze. Das diese nicht verfassungswidrig sind, also z.B. den Art. 13 GG "unterlaufen" will ja wohl keiner bestreiten.


    Ich will nicht wissen was hier los gewesen wäre, wenn der Beitrag gelautet hätte:
    "Rentner stirbt weil Polizei lauten TV ignoriert"


    Solche Situationen sind immer Schei**e und kein Polizist dringt wohl gerne in eine Wohnung ein bei der er erwarten muss das evtl. ein schwerverletzter oder Toter vor dem laufenden TV Gerät sitzt/liegt.


    Klar ist das für den TE einfach mal richtig blöd gelaufen, aber deshalb jetzt der "bösen" Polizei den schwarzen Peter zuschieben zu wollen ist dann doch etwas zu einfach. Ich als Nicht-Polizist würde im Zweifelsfall auch immer eine Tür mehr eintreten als eine zu wenig und mir wäre es genauso lieber vergeblich einmal 200 € gezahlt zu haben, als hilflos in der eigenen Wohnung zu liegen.


    Gerade kürzlich klingelte der Wecker meiner Nachbarin (86 Jahre) über 10 Minuten.
    Ich wusste dass unser Hausmeister einen Schlüssel hat und habe erst ihn verständigt bevor ich die Polizei gerufen habe. Letztendlich hat die Dame friedlich geschlummert und ihr Hörgerät war leer, so dass sie den Wecker einfach nicht gehört hat. Sie war gerade zu gerührt, dass sich überhaupt jemand darum gekümmert hat. Wäre der Hausmeister mit dem Schlüssel nicht da gewesen hätte ich auch die Polizei geholt und eine Türöffnung befürwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von ydoco Ich hab halt mal gelesen dass auch die Polizei nur bei "Gefahr im Verzug" oder wie sich das nennt sich Zutritt zu einer Wohnung verschaffen darf - ich weiss ja nicht wie weit gefasst der Begriff genommen wird aber unter Ruhestörung verstehe ich was anderes als unter Gefahr ...


    Das weiß man aber von außen nicht, ob es "nur" Ruhestörung ist oder eben doch etwas passiert sein könnte.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von ydoco Ich hab halt mal gelesen dass auch die Polizei nur bei "Gefahr im Verzug" oder wie sich das nennt sich Zutritt zu einer Wohnung verschaffen darf - ich weiss ja nicht wie weit gefasst der Begriff genommen wird aber unter Ruhestörung verstehe ich was anderes als unter Gefahr ...


    Das weiß man aber von außen nicht, ob es "nur" Ruhestörung ist oder eben doch etwas passiert sein könnte.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Ich vermute hier jedoch, das keine Rechnung von dem Schlüsseldienst kommt, sondern direkt von der Polizei, evtl. sogar mit extra "Polizeieinsatzgebühren".


    Von dem Schlüsseldienst direkt würde ich eine Rechnung jedenfalls nicht bezahlen, warum auch?! Wer die Musik bestellt (hier die Polizei), der muss sie auch bezahlen.


    Die Rechnung wird dir dann nur aufgrund irgendwelche Polizeigesetze weiterbelastet.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!