Polizei bricht Wohnung auf - wer zahlt bei sowas eigentlich?

  • Zitat

    Original geschrieben von brasax
    ahja. muss man dazu zugedröhnt sein? wenn er vor der glotze bei erhöhter lautstärke einpennt ist es gut möglich, dass der fernseher andere geräusche übertönt.


    Ich habe meine Aussage als Ich-Botschaft formuliert und wollte sie auch als solche verstanden wissen.

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Bei nem Kumpel war mal was ähnliches aber da war der Nachbar zugleich der Wohnungsbesitzer und die haben sichs geteilt - aber das war halt freiwillig ...


    EDIT: Nachdem der Besitzer gesehen hatte wie schnell die Wohnung auf war hat er sogar zugestimmt bald mal ne neue - sicherere Tür einzubauen ...

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Zitat

    Original geschrieben von ydoco
    ..
    EDIT: Hab ich mir auch schon fast gedacht - ich mache ja auch in dem Sinne niemand einen Vorwurf über den Vorfall - aber ich dachte mir: lieber einmal zuviel gefragt als zuwenig ...


    ...


    Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Wieso kann man nicht einfach froh sein darüber das im Notfall dir jemand hat helfen wollen?


    Also mir fällt was auf.....

    Das muss am Wetter liegen...

  • Gewisse Leute fragen sich was dieser Thread soll und sich darüber zu beschweren....


    Der TE hat aber nie von einem Vorwurf gesprochen und wollte nur wissen ob er sich das Geld (immerhin 200€) irgendwie wieder holen kann.


    In Zeiten wo im Werbe um jeden Cent gefeilscht wird eine (in meinen Augen) absolut nachvollziehbare Frage. Und das hat nichts mit "Undankbarkeit" oder was auch immer zu tun wie es ihm unterstellt wird.


    Gruß bungee1

    Das muss am Wetter liegen...

  • Ein ot-Negativbeispiel:


    Mir ist mal ein Brot im Toaster abgefackelt und der Rauchmelder ist angesprungen. *piiiiep-piiiiep* - Bei uns im Haus ist es auch ziemlich hellhörig.


    Da ich erstens den Toaster löschen mussten und 2. erst zur Decke hochklettern musste, um die Batterie aus dem Rauchmelder zu nehmen, hat es recht lange und seeehr laut gepiept.


    Glaubt Ihr, es ist ein einziger Nachbar mal aus seiner Wohnung gekommen und hat geguckt, was los ist?
    - Nö! :confused: :(



    Insofern finde ich die Reaktion der Nachbarn vom Threadersteller absolut ok. Denn es hätte ja auch wirklich was passiert sein können. :)

  • Zitat

    Original geschrieben von ydoco
    Ich hab halt mal gelesen dass auch die Polizei nur bei "Gefahr im Verzug" oder wie sich das nennt sich Zutritt zu einer Wohnung verschaffen darf - ich weiss ja nicht wie weit gefasst der Begriff genommen wird aber unter Ruhestörung verstehe ich was anderes als unter Gefahr ...


    Gefahr im Verzug ist ein Begriff aus dem Grundgesetz und Strafrecht, der hat hier nichts verloren. Dabei geht es darum, dass eine Wohnung durchsucht werden soll um etwaige Beweismittel für Straftaten o.ä. zu finden, dass ist i.d.R. nur nach richterlichem Beschluss oder eben bei einer akuten Gefahr (der Polizist sieht, dass der Täter mit den Drogen in die Wohnung geht) erlaubt.


    In Deinem Fall sollte ja nicht die Wohnung durchsucht werden, die Polizei ist hier im Rahmen ihren Aufgaben bei der Gefahrenabwehr tätig geworden. Wie das im Einzelnen aussehen darf regeln die Landespolizeigesetze.


    Das Betreten (und öffnen) einer Wohnung ist demnach erlaubt wenn Leib und Leben einer Person in Gefahr ist. Die Polizei musste also davon ausgehen, dass Du hilflos vor dem TV liegst und sie wollten Dich retten. Also alles im grünen Bereich was das angeht.

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