Polizei bricht Wohnung auf - wer zahlt bei sowas eigentlich?

  • Hi,


    folgender Vorfall: Ich bin am vergangenen WE vor dem TV eingeschlafen und habe unglücklich halb auf der Fernbedienung gelegen.


    Ich muss dann wohl im Schlaf die Lautstärke erhöht haben - habe es aber selbst nicht mitbekommen weil ich einen sehr tiefen Schlaf habe.


    Wachgeworden bin ich schliesslich mit einem Adrenalinstoss der sich sehen lassen konnte: 2 Polizeibeamte standen vor mir und haben mich wachgerüttelt!


    Ein Nachbar hatte wohl die Polizei verständigt wegen des lauten Fernsehtons und die haben die Tür aufgebrochen.


    Ich habe es mal im Nachhinein kontrolliert und soo laut war der TV eigentlich gar nicht - allerdings sind in unserem Haus die Wände schon recht dünn - sprich wenn sich meine direkten Nachbarn z.B. im Schlafzimmer unterhalten dann höre ich das durchaus bei mir im Schlafzimmer wenn man auch nichts versteht aber die Stimmen sind wahrnehmbar - d.h. es ist natürlich klar dass ein etwas lauter gestellter TV schon sehr stark hörbar sein dürfte ... - bei uns im Haus wurden schon von anderen Mietern Partys gefeiert die definitiv wesentlich lauter waren :rolleyes: aber na ja ...


    Tja nun stellt sich die Frage - der Schlüsseldienst der das Schloss aufgebohrt hat wird mir eine Rechnung von ca. 100€ schicken hat er mir angekündigt - ein neues Schloss kostet mich nochmal locker dasselbe ...


    Hab ich nun irgendeinen Anspruch dass sich der Nachbar beteiligt? Ich finde es ja "schön" dass er sich "Sorgen" macht um seine lieben Mitmenschen aber gibt es da irgendeine Rechtsgrundlage dass der Schaden bei mir an der Backe bleibt oder muss sowas geteilt werden? Versicherung vor sowas gibts ja auch nicht oder zählt sowas als Einbruch im Sinne der Hausrat? Wohl eher nicht denke ich mal ... Theoretisch kommen auch noch Schäden am Holz hinzu, die der Typ vom Schlüsseldienst beim Aufbohren "angerichtet" hat ...


    Die Polizei wollte mir auch aus Datenschutzgründen natürlich nicht mal sagen wer es im Haus war (sind 15 Wohnungen und kann ja theoretisch jeder gewesen sein ...).


    Das Haus steht zwar in der Innenstadt aber freistehend also gehe ich mal davon aus dass es auf jeden Fall jmd. aus unserem Haus war ...


    Die Geschichte klingt ziemlich bescheuert ist aber echt passiert! Vielleicht kann mich ja jmd. aufklären wie sowas gehandhabt wird ...


    Grüsse

  • Wieso sollte sich denn der Nachbar beteiligen? Die Entscheidung, dass die Tür aufgebrochen wird, hat er doch nicht gefällt.


    Zudem bist du meiner Meinung nach selbst Schuld, denn ich denke nicht, dass ein nüchterner Mensch nicht vom Klingeln, Klopfen, Schreien und Bohren an der Tür wach wird. Da hilft auch die Ausrede "tiefer Schlaf" bei mir nicht.

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • So blöd die Sache auch gelaufen sein mag (im Nachhinein), es haben sich alle Beteiligten richtig verhalten.


    Die Polizei muss aus zwei Gründen die Wohnungstür öffnen lassen, einmal, um die Quelle der Ruhestörung zu beseitigen. Das können sie ja nur durch öffnen der Wohnung, wenn ihnen niemand öffnet.


    Zweitens, um zu gucken, ob da nicht eine hilflose Person ist, die vielleicht dadurch versucht, Helfer auf sich aufmerksam zu machen. Wenn du bspw. nen Schlaganfall gehabt hättest oder dich aus welchen Gründen auch immer nicht oder kaum bewegen kannst, aber an die Fernbedienung rankommst, dann ist das doch eine gute Möglichkeit.


    Zahlen wirst du das müssen, weil du hättest ja theoretisch aufmachen können, hast das aber nicht. Die dann folgenden Maßnahmen sind rechtlich einwandfrei und alle samt richtig.

  • Nee, hab ich in der "Schocksituation" leider nicht drangedacht ...


    EDIT: Hab ich mir auch schon fast gedacht - ich mache ja auch in dem Sinne niemand einen Vorwurf über den Vorfall - aber ich dachte mir: lieber einmal zuviel gefragt als zuwenig ...


    Ich hab halt mal gelesen dass auch die Polizei nur bei "Gefahr im Verzug" oder wie sich das nennt sich Zutritt zu einer Wohnung verschaffen darf - ich weiss ja nicht wie weit gefasst der Begriff genommen wird aber unter Ruhestörung verstehe ich was anderes als unter Gefahr ...

  • krasse story, ich glaub den Schlaganfall hätte ich bekommen, wenn ich unerwartet von 2 Polizeibeamten in meiner Wohnung geweckt worden wäre...


    so nach dem Motto:
    Die GEZ hat ihre Warnung wahr gemacht :D

  • Zitat

    Original geschrieben von flashhawk
    Zudem bist du meiner Meinung nach selbst Schuld, denn ich denke nicht, dass ein nüchterner Mensch nicht vom Klingeln, Klopfen, Schreien und Bohren an der Tür wach wird. Da hilft auch die Ausrede "tiefer Schlaf" bei mir nicht.


    ahja. muss man dazu zugedröhnt sein? wenn er vor der glotze bei erhöhter lautstärke einpennt ist es gut möglich, dass der fernseher andere geräusche übertönt.


    ich habe es auch schon geschafft auf einer party einzuschlafen und da war es richtig laut. zuviel gearbeitet und kaum geschlafen. irgendwann hauts einen dann um vor müdigkeit..

  • Wieso kann man nicht einfach froh sein darüber das im Notfall dir jemand hat helfen wollen? :confused:


    Blöd wegen den Kosten aber eindeutig vernachlässigbar wenn wirklich was mit dir nicht gestimmt hätte.

  • Zitat

    Original geschrieben von ydoco
    Nee, hab ich in der "Schocksituation" leider nicht drangedacht ...


    EDIT: Hab ich mir auch schon fast gedacht - ich mache ja auch in dem Sinne niemand einen Vorwurf über den Vorfall - aber ich dachte mir: lieber einmal zuviel gefragt als zuwenig ...


    Ich hab halt mal gelesen dass auch die Polizei nur bei "Gefahr im Verzug" oder wie sich das nennt sich Zutritt zu einer Wohnung verschaffen darf - ich weiss ja nicht wie weit gefasst der Begriff genommen wird aber unter Ruhestörung verstehe ich was anderes als unter Gefahr ...


    Naja, wenn sie erst jemanden von den Stromwerken rausklingeln müssen, der dann unten im Haus die Stromleitung abklemmt, dann kommt das mit abklemmen und Zeit ohne Strom (Gefrierschrank etc.) inklusive neu dranklemmen sicher teurer, als wenn die Herren nen Schlüsseldienst kommen lassen.

  • Zitat

    Original geschrieben von pallmall
    [...] Die Polizei muss aus zwei Gründen die Wohnungstür öffnen lassen, einmal, um die Quelle der Ruhestörung zu beseitigen. Das können sie ja nur durch öffnen der Wohnung, wenn ihnen niemand öffnet.


    Zweitens, um zu gucken, ob da nicht eine hilflose Person ist, die vielleicht dadurch versucht, Helfer auf sich aufmerksam zu machen. Wenn du bspw. nen Schlaganfall gehabt hättest oder dich aus welchen Gründen auch immer nicht oder kaum bewegen kannst, aber an die Fernbedienung rankommst, dann ist das doch eine gute Möglichkeit.


    Zahlen wirst du das müssen, weil du hättest ja theoretisch aufmachen können, hast das aber nicht. Die dann folgenden Maßnahmen sind rechtlich einwandfrei und alle samt richtig.


    Dem ist nichts mehr hinzuzufügen! :top:


    Gruß herold

    Neulich im Baumarkt: "Guten Tag, ich brauche eine Laubsäge." "In der Gartenabteilung..."

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!