ZitatOriginal geschrieben von ace130
Hmm. Genau die war es, bei der ich die oben genannte schlechte Erfahrung gemacht hab.
Grüße, ace130
Kann ich ebenfalls bestätigen! Einmal wgv und ich schwöre- nie wieder wgv!!!!!!!
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ZitatOriginal geschrieben von ace130
Hmm. Genau die war es, bei der ich die oben genannte schlechte Erfahrung gemacht hab.
Grüße, ace130
Kann ich ebenfalls bestätigen! Einmal wgv und ich schwöre- nie wieder wgv!!!!!!!
Arag und andere sollen ja gleich kündigen, wenn man einen Fall hatte.
Daher würde ich diese nicht empfehlen, da man später dann gff. keine günstige mehr bekommt.
Man kann natürlich dem zuvorkommen und vor Klageeinreichung eine neue abschliessen, dann muss z.B. Arag den alten Fall bezahlen und man braucht bei der neuen ggf. den "noch-nicht-Fall" nicht angeben, aber wer macht das schon und funktioniert nur beim ersten Fall.
ZitatOriginal geschrieben von Geffen
Kennt jemand eine empfehlenswerte RV, die Arbeitsrecht-Angelegenheiten OHNE Wartezeit bearbeitet?
Keine echte RV, aber als Gewerkschaftsmitglied (aller DGB-Gewerkschaften die ich kenne) hat man afaik ab Aufnahme Anrecht auf die Unterstützung/Vertretung in Arbeits-/Sozialrechtsfällen, auch wenn sie in der Vergangheit entstanden sind/begonnen haben.
ZitatOriginal geschrieben von qwqw
Arag und andere sollen ja gleich kündigen, wenn man einen Fall hatte.
Daher würde ich diese nicht empfehlen, da man später dann gff. keine günstige mehr bekommt.
Richtig, wichtiger Hinweis!
Und: Man bekommt dann später nicht nur keine günstige , sondern überhaupt keine mehr.
Der DAS kündigt übrigens nur in Extremfällen.
Die Höhe der Prämie ist gerade bei der Auswahl einer Rechtsschutzversicherung KEIN Kriterium.
Wenn man sich das alles hier durchliest, bleibt wohl kaum eine (große) Versicherungsgesellschaft übrig, die uneingeschränkt empfohlen werden kann, oder.
Wie gut oder schlecht eine Versicherung ist, merkt man wohl erst, wenn man diese benötigt und das ist in der Regel nie bis sehr selten der Fall.
Hatte zunächst eine Versicherung bei der ARAG. Hatte dort eine Anfrage auf Deckungszusag gestellt und innerhalb weniger Tage eine Deckungszusage per Post erhalten. Zeitgleich konnte ich mich mit meinem Gegner aber gütig einigen.
Bin nun über den Degenia Versicherungsdienst beim DMB Rechtsschutz gelandet.
Hab in jungen Jahren auch so manche böse Überraschungen mit den Versicherungen erleben müssen.... allein schon das unwissen das man besitzt und eben deswegen nicht alles hinterfragt.
Aus Fehlern lernt man ....ich bin nicht auf den Mund gefallen, deshalb nehm ich auch kein Blatt mehr vor dem Mund und sprech ohne "rot" zu werden den Versicherten-Berater direkt darauf an.
Vielleicht wären hier mehr die Ratschläge von Hilfe, wenn man darauf hinweist auf was man bei einem Vertragsabschluss achten sollte !
Eben ob die Versicherung auch die vorberatung etc.... bezahlt und und und !
Das sind Dinge die einem manchmal garnicht bewusst sind b.z.w... nicht in den Sinn kommen das man dies auch mal braucht.
Alles andere, ob die Versicherung dann dies anbietet und der Preis sowie die Leistungen auf einem zugeschnitten werden können.... ist dann die Sache des Versicherten.
Nur mal so nebenbei:
Ich hatte wegen eines Unfalls (nicht Verkehrsunfall) einen Anwalt hinzugezogen. Der hat mich auch auch nach Rechtsschutz gefragt. Da ich keinen habe, fragte ich ihn, ob das überhaupt sinnvoll wäre.
Antwort:
Verkehrs-Rechtsschutz sollten Sie haben, da geht es auch im Schadensfall um sehr hohe Summen (besonders, wenn auch Menschen betroffen sind). Diese Versicherung ist auch nicht sonderlich teuer. Den Rest können Sie vergessen!
ZitatOriginal geschrieben von demichve
Nur mal so nebenbei:
Ich hatte wegen eines Unfalls (nicht Verkehrsunfall) einen Anwalt hinzugezogen. Der hat mich auch auch nach Rechtsschutz gefragt. Da ich keinen habe, fragte ich ihn, ob das überhaupt sinnvoll wäre.
Antwort:
Verkehrs-Rechtsschutz sollten Sie haben, da geht es auch im Schadensfall um sehr hohe Summen (besonders, wenn auch Menschen betroffen sind). Diese Versicherung ist auch nicht sonderlich teuer. Den Rest können Sie vergessen!
Das halte ich so pauschal für falsch.
Grundsätzlich muss man sich überlegen, was man braucht:
Wenn man selber (zB wegen eines Unfalls) in Anspruch genommen wird, kann man sich die Rechtsschutz eigentlich knicken - man hat als nicht verblödeter Mensch nicht nur im Verkehr wo es vorgeschrieben, sondern auch Privat eine Haftpflicht. Diese würde aber in 99% aller Fälle zahlen müssen, wenn man einen solchen Prozess verliert --> die stellen und bezahlen den Anwalt sowieso. Verkehrsrechtsschutz ist daher eigentlich nur für die Fälle interessant, wo man selber eine Forderung einklagen will - insbesondere wegen der hohen Sachverständigenkosten. Bei eigenem Personenschaden wird dann in aller Regel die eigene Krankenkasse sehr gerne einen Anwalt finanzieren, weil sie damit nicht auf den Kosten sitzen bleibt. Einzige Ausnahme: Versehrtenrente und Schmerzensgeld. Ne Rente kann man auch über Prozessfinanzierer eintreiben, Schmerzensgeld allerdings mangels ausreichender Höhe nicht.
ZitatOriginal geschrieben von TGW712
man hat als nicht verblödeter Mensch nicht nur im Verkehr wo es vorgeschrieben, sondern auch Privat eine Haftpflicht.
Ich bin sogar noch einen Schritt weiter gegangen und habe eine Privathaftpflicht mit Ausfalldeckung* (ab 2500€) abgeschlossen ('Degenia AL Single'** für 54,73€pa). Da ist eine Ausfall-Rechtsschutz ab 2500€ Schaden schon mit inbegriffen.
* Also wenn mir einer einen (großen) Schaden macht, aber selbst keine Privathaftpflicht hat, welche diese Schadenart abdeckt und der Verursacher selbst auch unter der Pfändungsgrenze liegt. (Man muss aber aufpassen, weil manche Versicherungen die Ausfalldeckung auf DEUTSCHE Staatsbürger (als Schadenverursacher) einschränken :mad: )
** "AL"steht für "Alte Leipziger Versicherung"; Degenia ist ein Online-Tarif (nur Online abschliessbar); Single bedeutet dass es ein Tarif für Einzelpersonen (Singles) ist
sowas ist in der Tat eine sehr gute Idee- haben wir auch
AXA Privathaftpflicht mit Sonderbedingungen (erhöhter Schlüsselersatztarif und Hütung/Nutzung fremder Pferde) zu 64,56 € p.a.
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