Mein AG möchte durchsetzen, dass alle die gleiche Kleidung tragen, mit Logo von der Firma. Und es soll jeden Tag etwas sauberes angezogen werden (dabei sehen manche schon nach einem Tag aus wie Sau, die anderen halt erst am Ende der Woche. Je nach Arbeit). Müssen wir Kosten beisteuern? Jeder soll den gleichen Obulus tragen. Die zweite Variante die der AG vorschlägt, dass wir mehr arbeiten sollen (ohne Bezahlung) um die Kosten zu tragen. Wie verhält sich das rechtlich? Ich persönlich sehe es irgendwie nicht ein, das ich die Sonderwünsche meines AG mitfinanziere.
Einheitliche Arbeitskleidung selber bezahlen?
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Meine Info ist, das wenn es sich um Arbeitskleidung handelt, die man nur für die Arbeit verwenden kann (z.B. mit Firmenlogo oder von der Beschaffenheit für den Alltag ungeeignet) dann muss sie die Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung stellen.
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Jo, wenn es ne Arbeitskleidung gibt, muss der Arbeitgeber aufkommen, das kann ich dir zu 100% versichern (hatten das Thema erst vor 2 Wochen in Arbeitsrecht).
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Zitat
Original geschrieben von Dummes Schaf
Lord EXDas klingt ja schonmal toll. Gibt es da irgendwelche Rechtsprechungen oder Paragraphen? Wenn ich schon in der nächsten Firmenbesprechung das Maul aufreise, hätte ich schon gerne was in der Hand .
Ich studiere leider kein Recht, daher kann ich dir keinen Paragraphen nennen. Allerdings sollte dir folgender Link weiterhelfen: *klick mich hart*
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da kommt es aber sehr auf die ausgestaltung an, würde ich meinen. schreibt der arbeitgeber einen schwarzen anzug vor und liefert dann eine krawatte und lustigen anstecker, dann bleibt man auf den kosten für anzug und hemd sitzen.
soll es aber ein logo eingestickt haben oder eben speziell die firmenfarben, so soll der AG das auch zahlen. schon unverschämt, was sich AG rausnehmen (wollen). denn firmenkleidung hat nicht nur hier auswirkungen, sondern auch bei den kosten der wäscherei etc.
am ende soll wohl noch der soldat seine kleidung selbst kaufen, kann er ja privat tragen oder was...vielleicht sagst du ein bisschen mehr zur firma/ausgestaltung, dann wirds klarer...
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Wir sind ein Produktionsbetrieb. Da macht man sich äußerst schmutzig. Zumindest einige. Ich bezweifle, dass ich diese Sachen in der Freizeit trage. Meine riechen ab und an sehr streng . Besonders im Sommer, wenn bei uns in der Werkhalle umd die 40 Grad sind. Mit Büros habe ich nur zu tun, wenn ich meine Abrechnung reklamieren muß .
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also das spricht für mich eigentlich klar für arbeitskleidung, die der arbeitnehmer stellen muss, da es vielleicht sogar spezialkleidung ist.
andererseits war diese bisher anscheinend nicht nötig. also vielleicht doch nicht so speziell.
denke, ihr seid rechtlich auf der sicheren seite, das muss der arbeitgeber zahlen, wenn er denn eine kleidung mit logo etc. will.
andererseits sollte man sich vielleicht anderweitig umsehen, denn wenn bereits bei so einfachen dingen schon nach kostenbeteiligung und arbeitserhöhung ohne ausgleich rumgemacht wird, dann scheint es dort nicht besonders gut zu stehen.
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Zitat
Original geschrieben von hasenhirn
....denn wenn bereits bei so einfachen dingen schon nach kostenbeteiligung und arbeitserhöhung ohne ausgleich rumgemacht wird, dann scheint es dort nicht besonders gut zu stehen.
Das war vielleicht früher einmal ein Indiz. Aber heutzutage nimmt man als Arbeitgeber mit, was man kriegen kann. Auch wenn man sich eine goldene Nase nach der anderen verdient, und seien es auch eher goldene Elefantenrüssel. -
Zitat
Original geschrieben von hasenhirn
andererseits sollte man sich vielleicht anderweitig umsehen, denn wenn bereits bei so einfachen dingen schon nach kostenbeteiligung und arbeitserhöhung ohne ausgleich rumgemacht wird, dann scheint es dort nicht besonders gut zu stehen.Ach, da ist das noch harmlos . Zum Beispiel gibt es da kein warmes Wasser. Wozu auch. Geht ja auch alles so ab. Oder Cheffe stellt das dann auch in Rechnung :p . Aber eigentlich ist das ein anderes Thema.
Also BTT. Paragraphen wären wirklich nett. Unser Prokurist ist nämlich so ein Lutscher, welcher alles ganz genau haben will.
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