Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Bei meinem Nokia 6300, gekauft vor 5 Monaten, ist die Plastikabdeckung der Kamera mangelhaft verklebt, so dass sich diese jetzt gelöst hat.
Nun werden solche Schäden, warum auch immer, laut Nokia nicht von deren Herstellergarantie erfasst.
Der Händler verweigert mir nun aufgrund dieser Aussage der Nacherfüllung der gesetzlichen Mangelhaftung nach BGB.
Ich denke aber, dass ich ein Recht auf kostenfreie Nacherfüllung, also Austausch oder Reparatur, habe, da der Kauf noch keine 6 Monate her ist (->Beweislast) und da die Garantiebedingungen Nokias doch vollkommen losgelöst von diesen gesetzlichen Regelungen stehen.
Das sehe ich doch richtig, oder!?
Nächster Punkt:
In fast allen FAQs wird angegeben, dass ich als Käufer die Wahl bei der Art der
Nacherfüllung habe, also durchaus statt einer Reparatur die Lieferung einer fehlerfreien Ware verlangen kann.
Der Händler will mir nun weiß machen, dass es da eine 14 Tage-Grenze gibt, die gesetzlich geregelt ist.
Soweit ich das sehe, kann der Händler meine gewählte Art der Nacherfüllung nur verweigern, wenn diese unverhältnismäßig ist. Unverhältnismäßig würde ich die Forderung in meinem Fall aber nicht sehen, da durch den Mangel bereits Staub in die Optik der Kamera eingedrungen ist.
Ich hoffe, ich könnt mir weiterhelfen.