ZitatOriginal geschrieben von Hanswurscht
Der Shop ist doch mit Sicherheit zumindest als Vermittler berechtigt gewesen, für E+ Vertragserklärungen anzunehmen und nicht nur "Poststelle", ansonsten hätte doch bei ihm gar nicht der Vertrag geschlossen werden können. Und damit muss das auch für die Kündigung gelten, mit Abgabe im Shop sollte diese E+ zugegangen sein. Und das wiederum sollte doch durch die gegenseitigen Zeugenaussagen anchweisbar sein.
Wo steht das? Der Shop als Vermittler hat einen Vertrag mit E-Plus vermittelt. Vertragspartner ist somit E-Plus und dort sollte auch die Kündigung eingehen. Der Shopinhaber war nur so freundlich (oder auch nicht) und hat ein Fax an E-Plus geschickt. Dem nun die Schuld dafür zu geben, dass sie nicht angekommen ist, ist in diesem Fall wohl etwas daneben. Auch hier gilt wohl wieder der Grundsatz: Schuld haben immer die Anderen, ich mache niemals Fehler.
1. Fehler: Nicht selbst gekündigt
2. Fehler: Zwei Jahre lang auf eine Kündigungsbestätigung gewartet