Rücktritt von VVL weil Handy immer defekt ?

  • Hallo..
    Ich habe neulich meinen Vertrag bei E-Plus verlängern lassen und habe ein neues Handy bekommen. Ein Nokia e61i !
    Seit ich das habe, habe ich an Orten keinen Empfang mehr, wo ich sonst vollen Empfang hatte. Ich habe es auch selber ausprobiert mit einem anderen Nokia was ich vorher hatte und habe die beiden nebeneinander gehalten. Bei dem neuen war kein Empang und bei dem alten war fast voller Emfang. Beides Nokia und beides E-Plus.
    So, ich habe also bei dem E-Plus Reparatur Center angerufen und mir wurde das Gerät auch gleich getauscht.
    Bei dem Tauschgerät war aber das gleiche.
    Ich wieder da angerufen. Nun habe ich das Gerät eingeschickt. Ich habe es am Samstag wiederbekommen. Man hat geschrieben das das eingeschickte Gerät nicht merhr zu reparieren war und man hat mir ein neuwertiges Tauschgerät gegeben. Doch auch das Gerät hat kaum Empfang.
    Ich habe also heute gleich wieder angerufen. Nun soll ich es nochmal einschicken.


    Nun meine Frage
    Kann ich von dem Vertrag zurücktreten ? Ich habe keine Lust mehr auf das Handy.


    Bin ratlos.. Helft mir..
    Sascha

  • Achtung, vielleicht gefährliches Halbwissen. ;)
    Aber: Vom Mobilfunkvertrag kannst Du nicht mehr zurücktreten, durch die VVL hast Du ihn ja verlängert. Was Du aber machen kannst, ist, vom Kaufvertrag für das Telefon zurückzutreten. Daraufhin kannst Du Dich dann für ein anderes Telefon entscheiden.

  • "Achtung, vielleicht gefährliches Halbwissen.
    Aber: Vom Mobilfunkvertrag kannst Du nicht mehr zurücktreten, durch die VVL hast Du ihn ja verlängert. Was Du aber machen kannst, ist, vom Kaufvertrag für das Telefon zurückzutreten. Daraufhin kannst Du Dich dann für ein anderes Telefon entscheiden."


    Im neuesten ct' (Magazin für Computertechnik, 5€, aber man kann auch schnell am Zeitungsstand durchlesen) ist ein Artikel darüber.


    Kurz gefasst; es gibt keine einheitliche Rechtssprechung in dieser Materie. Neulich hat sich die Auffassung etabliert, dass Vertrag und Kauf des Handys zwei getrente Geschäfte sind.
    Beim Rücktritt vom Kauf des Handys kriegt man nur den Einkaufspreis und der ist bei Lockangeboten oft bei 1€. Und eben diesen 1€ kriegt man.
    Also Nachbesserung oder Umtausch ist die bessere Lösung. Ew. kriegst Du ein anderes Handy.


    Wenn Du dei Handy vom Netzanbiter hast, hast Du ew. eine Chanze, aber es ist ein Eiertanz und kann nach Hinten losgehen.


    Sonst bitte in ct' nachlesen.



    Im übrigen, ich war gewisse Zeit in der österreichen Bergwelt mit einer Gruppe von Freunden. Mein alter Siemens S35 hat dort besser funktioniert als alle Nokias der Freunde. Besonderes die neusten, angeblich fit für die Wildnis.
    Für einen Notruf behalte ich lieber diesen Stück Handygeschichte ;)

  • Zitat

    Kurz gefasst; es gibt keine einheitliche Rechtssprechung in dieser Materie. Neulich hat sich die Auffassung etabliert, dass Vertrag und Kauf des Handys zwei getrente Geschäfte sind.

    Halte ich für fragwürdig. Ein subventioniertes Handy ist ohne Mobilfunkvertrag nicht erhältlich, insofern können die Verträge nicht eigenständig bestehen, der eine baut auf den anderen auf.


    Den ct' Artikel hab ich dazu noch nicht gelesen (wird aber nachgeholt ;) ), jedoch waren dies meine ersten Gedanken dazu.


    sey

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!