Das alles entscheidende ist die Preisliste, wenn es fest Preise für diese Gespräche gibt, müssen die sich auch dran halten. In manchen Preislisten findet sich aber auch der Hinweis, dass ggf. vom Roaminpartner berechnete Gebühren mit Aufschlag weitergegeben werden. Der Hinweis, sich direkt an den Roamingpartner zu wenden, ist allerdings eine Unverschämtheit, da der sicher nicht dein Vertragspartner ist.
Wenn sich nach Prüfung der PReisliste herausstellt, dass Talkline mit seiner Rechnung definitiv falsch liegt, dann sind aber auch die berechneten Gebühren für die Rücklastschrift und die Anschlusssperre nicht in Ordnung und müssen nicht bezahlt werden. Insofern meine ich, hast du dann alles richtig gemacht.
Da Talkline den Anschluss nun unberechtigt sperrt, kannst du entweder den Vertrag fristlos kündigen (wegen unberechtigter Verweigerung der Leistung), ggf. nach vorheriger Fristsetzung, oder auf Aufhebung der Sperre klagen (ggf. mit einstweiliger Verfügung). Hier sollte man auch nochmal die AGB zu Rate ziehen, ob sich dort etwas findet, wann eine Sperre zulässig ist. Zusätzlich würde ich mich hier auf § 45k Telekommunikationsgesetz berufen, obwohl nach wie vor streitig ist, ob diese Vorschrift für Mobilfunk überhaupt gilt (Sperre erst bei 75 und nach schriftlicher!!!, kein E-mail, Androhung zulässig).