Talkline; hohe Roamnigkosten aus A

  • Das alles entscheidende ist die Preisliste, wenn es fest Preise für diese Gespräche gibt, müssen die sich auch dran halten. In manchen Preislisten findet sich aber auch der Hinweis, dass ggf. vom Roaminpartner berechnete Gebühren mit Aufschlag weitergegeben werden. Der Hinweis, sich direkt an den Roamingpartner zu wenden, ist allerdings eine Unverschämtheit, da der sicher nicht dein Vertragspartner ist.


    Wenn sich nach Prüfung der PReisliste herausstellt, dass Talkline mit seiner Rechnung definitiv falsch liegt, dann sind aber auch die berechneten Gebühren für die Rücklastschrift und die Anschlusssperre nicht in Ordnung und müssen nicht bezahlt werden. Insofern meine ich, hast du dann alles richtig gemacht.


    Da Talkline den Anschluss nun unberechtigt sperrt, kannst du entweder den Vertrag fristlos kündigen (wegen unberechtigter Verweigerung der Leistung), ggf. nach vorheriger Fristsetzung, oder auf Aufhebung der Sperre klagen (ggf. mit einstweiliger Verfügung). Hier sollte man auch nochmal die AGB zu Rate ziehen, ob sich dort etwas findet, wann eine Sperre zulässig ist. Zusätzlich würde ich mich hier auf § 45k Telekommunikationsgesetz berufen, obwohl nach wie vor streitig ist, ob diese Vorschrift für Mobilfunk überhaupt gilt (Sperre erst bei 75 und nach schriftlicher!!!, kein E-mail, Androhung zulässig).

    Fahr schneller, damit du ankommst, bevor der Tank leer ist!!!

  • Also zum aktuellen Stand:
    Fangen wir mit § 45k; Die Netzagentur hat mir bestätigt, dass diese Vorschrft explizit nur für die ortsfesten Anschlüsse gilt. Die rechtliche Begründung greift die Grundversorgung usw. an. Interresant wäre es gewesen zu erfahren wass passieren würde wenn man Handy sammt Homezonevertrag als "Grundversorgung" nutzt. Aber das ist eine andere Story.


    Heute ist mir gelungen telefonisch den Beschwerdemanagement von Talkline zu erreichen. Ich habe die (wirklich) ganz nette Frau die für den Schlamassel nix kann mit den Pflichten des Dienstanbieters nach TKG konfrontiert und über die Sperre beschwert; Habe versucht sachlich und trotzdem bestimmt zu sein.
    Sperre ist, mindestens jetzt aufgehoben (innerhalb von 30 min). Ende der Woche frage ich wieder nach. Dann läuft nämlich die Frist, die in der Mahnung von Talkline gesetzt worden ist, ab.


    Die weitere Vorgehensweise wie Hanswurscht geschrieben hat.
    Ich melde mich; wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren !


    PS an Hanswurscht; welcher Gericht ist für solche Klage auf Anhebung der Sperre zuständig, der für meinen Wohnort, oder der für den Sitz der Firma?

  • Lese dir doch deinen Vertag durch:


    Der Gerichtstand ist natürlich das zuständige Amtsgericht welches für den Firmensitz zuständig ist.
    Ist auch so wenn es nicht in den AGB stehen würde laut BGB so.


    Und noch was, mein letzter Post zu deinem Thema, du bist selbst Schuld, bei den alten Roamingregeln wird der Preis des ausländischen Netzbetreibers zuzüglich 25 % + die geltente USt, aktuell 19 % berechnet.


    Wenn du findest der ausländische Netzbetreiber erhebt zu hohe Gebühren dann musst du dich bei ihm Beschweren.
    So wie man in den wald ruft so schallt es zurück :mad:


    Auf was du eventuell hoffen könntest wäre vielleicht eine Kulanz Behandlung, aber nicht wenn du schon gleich scharf auf Streit bist, und ich habe das Gefühl das bist du.


    Vergiss nicht wenn du als Gast im Netz von Österreich bist und du telefonierst in ein 3. Land, z.B in deinem Fall Polen, dann werden wiederrum noch höhere Gebühren fällig.


    Deshalb gehe ich mal davon aus, da ich weder eine Preisliste von Talkline habe noch benötige, dass deine Rechnung korrekt ist.


    Alternativ kannst du ja die neuen von Brüssel verordneten Roaming Preise wählen, die sind auf jeden Fall in deinem Fall die bessere Alternative. Aber für deine aktuelle Rechnung, um die es hier geht, ist es dafür zu spät.


    Jedenfalls bist du nicht im Recht, da wird dir auch kein Richter in Deutschland und auch nicht die BNA helfen.

    Viele Grüße



    Michael

  • Zitat

    Original geschrieben von MikeB
    Der Gerichtstand ist natürlich das zuständige Amtsgericht welches für den Firmensitz zuständig ist.
    Ist auch so wenn es nicht in den AGB stehen würde laut BGB so.


    Stimmt nicht ganz. Die Gerichtsstandsvereinbarung in den AGB gilt nur für Kaufleute, dürfte also für dich nicht greifen (§ 38 ZPO). Grundsätzlich der Firmensitz ist zwar richtig, aber ich meine, hier greift der besondere Gerichtsstand nach § 29 ZPO am Erfüllungsort und der dürfte an deinem Wohnsitz liegen. Ich habe das ganze bei o2 für einen Kumpel schon gemacht und da hat es beim Amtsgericht des Wohnsitzes funktioniert. Falsch machen kannst du damit auf jeden Fall nichts, falls die sich für nicht zuständig halten, wird an ein anderes Gericht verwiesen (wenn ich es richtig im Kopf habe, kostet das nichts extra).


    Vorher solltest du aber unbedingt die Preisliste prüfen, nur wenn da ein eindeutiger Preis vereinbart ist, wirst du im Recht sein.


    EDIT: Ach ja, und was natürlich auch nicht bezahlt werden muss, sind Grundgebühren für die Zeit einer unberechtigten Sperre.


    EDIT2: Hab mal einen kurzen Blick auf die Talkline Website geworfen und bin da auf die Schnelle auf das Dokument "Info-Service 04/06" gestoßen. Da werden als Preis genau die von MikeB genannten Gebühren aufgeführt. Die Original T-mobile PReise sollten für dich nicht gelten, dein VErtragspartner ist Talkline. Eine richtige Preisliste habe ich da nicht gefunden.

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  • mdry


    Hast du jetzt eigentlich schonmal die Preislisten angefordert?
    Denn darum gehts ja eigentlich, ob deine Teilzahlung berechtigt war.


    Außerdem interessierts mich auch, wie die Berechnung zustande kommt, denn normalerweise haben die Provider keine eigenen Standard-Auslandstarife, die richten sich immer nach dem Netzbetreiber + 25% Aufschlag (wie hier schon mehrmals zu lesen war)



    Ob die jetzt gleich sperren dürfen oder nicht, wenn man zurückbucht, kenn mich da nicht aus, ist ja eigentlich wieder ne andere Baustelle.

    r=3,16 km


    prepaidinfo.de Prepaidtarife, Roamingpreise, Preise und Einstellungen für MMS und WAP, Übernahmeformulare

  • Scharf auf Streit, eigentlich nicht; Aber mittlerweile stinksauer.
    Zuerst habe ich Live-Chat von Talkline in Anspruch genommen und ganz freundlich und unbefangen gefragt wie viel kostet so Roaming aus AT. Der „Andreas“ von Talkline hat mir auch sehr freundlich den Link zu der T-Mobile Preisangabe gachatet. Nur bei der Frage warum auf der ihm vorliegenden Rechnung die Beiträge so sind wie sie eben sind musste er passen. Da habe ich mich, wie vom „Andreas“ angeregt, eben an die entsprechende Stelle bei Talkline gewandt. Und hier nahm der ganze Zirkus seinen Lauf. Statt Widerspruch erstzunehmen und entsprechend der TKG und TKV zu reagieren haben die mich barsch abgewimmelt.
    Anfang der Woche habe ich die gleichen Tarifinfos von Talkline per Email, explizit mit Hinweis auf meinen Tarif, angefordert. Wieder habe ich die gleichen Tarifinfos bekommen. Also die Einwände von MikeB kann ich nicht nachvollziehen. Was kann ich als Kunde mehr machen um mich von derartigen Überraschungen zu schützen? Und was wäre es wenn A1 nicht 2,80 -% sondern 28 -% € verlangen würde; besser auch für Talkline wg. %, oder?
    Aber das ist eine andere Story.
    A1 (Telecom Austria) hat mir zwei Mall geantwortet, dass die Berechnung die Sache von Talkline ist.
    Wenn ich das richtig verstehe, wenn ich im Ausland mein Handy zucke kommt zwischen mir und dem ausländischen Netzanbieter KEIN Vertrag zustande. Der Vertrag besteht zwischen Talkline, bzw. T-Mobile (?) und dem ausländischen Netzanbieter!
    Somit steht hier mein Vertragspartner voll in der Pflicht. Das ist auch kein Inkasso im Auftrag dritter. In dem Fall hätte sich Talkline die Kohle von A1 zurückgeholt und A1 auf mich verwiesen.


    Die zwei oder drei Tage Sperre sind mir egal. Ich will nur eine klare Antwort wie die Gebühren zustande gekommen sind. Wenn Talkline die Preise nicht richtig „ausgehängt“ oder auch falsch berechnet hat ist, die Beanstandung imho begründet.

  • Die Roamingverträge schließen ja die Netzbetreiber untereinander ab. Und damit auch die Preise.


    Die Daten werden dann an die Provider weitergegeben und die haun dann nochmal 25% drauf. Die Provider könen gar keine eigenen Roaming-Verträge mit den ausländischen Netzbetreibern machen, wie denn auch, die ham ja kein eigenes Netz.


    Dein Ansprechpartner ist und bleibt Talkline, weder A1 noch sonstwer. Auch muss man nicht, wie hier gemutmaßt, bei A1 nach den Preisen schauen, sondern bei Talkline. Und das hast du ja gemacht.


    Da du ja anscheinend weder übers Netz, noch per Email ne klare Ansage zu den Preisen bekommen hast, würde ich jetzt so vorgehen:
    Schick ein Fax oder besser noch ein Einschreiben, in dem du bittest, dir die Preise für Standard-Roaming in A in deinem Tarif, aufgeschlüsselt nach Netzbetreiber, zuzuschicken.


    Dann hast du das ganze schwarz auf weiss und du kannst weiter vorgehen.


    EDIT: Hab grade gesehen, du hast ja schon ne Mail geschrieben, war da dann ein PDF mit den Preisen drin oder wurde nur auf T-Mobile Homepage verwiesen?

    r=3,16 km


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  • So seh ich es auch, wenn Talkline dir auf deine Nachfrage eine klare Aussage zu den Preisen gemacht hat, dann sollten irgendwelche Preislisten keine Rolle mehr spielen. Vergiss nicht, die ganze Kommunikation mit Talkline möglichst gut zu dokumentieren, falls es zum Streit kommt.

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  • Die von Talkline sind kaum zu topen. Heute habe ich folgende SMS bekommen:


    "Talkline Hotline.
    Lieber Talkline-Kunde,
    in Österreich nutzten Sie das Netz von T-Mobile Austria. Die Gespräche wurden mit dem richtigen Preis abgerechnet. Bitte beachten Sie, dass für die beanstandete Rechnung noch die alten Preise gelten. Ihre Roaming Option griff seinerzeit nicht. Die Rechnung ist Korrekt. Ihre Talkline"


    Dumm nur, dass die Verbindungen über T-Mobile Austria wirklich korrekt berechnet worden sind. Die beanstandeten kamen über A1 zustande.


    Was kann man dazu sagen ohne den/die Verfasser/in dieser SMS nicht zu beleidigen? :mad:

  • Es ist doch immer wieder dasselbe, diese Erfahrung habe ich selbst schon oft genug gemacht. Wenn du dich in der TK-Branche berechtigterweise über eine falsche Rechnung beschwerst, findest du meist niemanden, der sich ernsthaft mit deinem Anliegen auseinandersetzt. Die Antworten gehen meist völlig an der Sache vorbei und bei dir als Kunde bleibt das Gefühl, dass du nicht mal ansatzweise ernst genommen wirst. Keine Ahnung, ob da System dahintersteckt oder ob es nur daran liegt, dass z.B. wegen zu geringer Gehälter die Leute einfach nicht qualifiziert genug sind, um das Anliegen des Kunden zu verstehen und sich damit auseinanderzusetzen. Mir selbst ist es jedenfalls bei vielen berechtigten Beschwerden nur ein einziges Mal gelungen, eine qualifizierte Antwort zu erhalten, und das war komischerweise bei einem discounter (simply), vielleicht war es aber auch nur Zufall.


    Damit bleibt dir als Kunde doch am Ende nur, entweder irgendwann aufzugeben und zähneknirschend zu bezahlen, was wohl die meisten tun dürften, womit die Strategie der Anbieter aufgeht. Oder du musst dir selbst überlegen, ob du mit deiner Reklamation soweit im Recht bist, dass du es auf eine Eskalation ankommen lassen kannst (Rückbuchung, Sperre riskieren und dann gegen die Sperre wehren oder kündigen).

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