Habt Ihr Eure PS3 schon? Meine Verträge wurden vor fast 3 Wochen aktiviert. Ich habe immer noch nix erhalten.
Playstation 3 mit 4 Spielen für 324,-
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Würde mich beeilen das Angebot wahrzunehmen , weil nicht das es gleich wieder von Ebay raus geworfen wird.
Ist uns nämlich passiert , wegen dem FSK 18 Spiel was dabei ist, die haben da in letzer Zeit viele Angebote rausgeschmissen.
Gruss
Markus -
Verstehe ich nicht ganz, muss man nicht "eigentlich" eh 18 sein, um bei Ebay mitzuwirken? Und selbst wenn nicht, dann müsste man doch auch volljährig sein, um den Vertrag überhaupt abzuschließen. Von daher wäre das für mich durchaus legitim, oder irre ich mich da?
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habe ich bei ebay rausgezogen So steht das bei Ebay drin
Jugendgefährdende MedienStartseite > Hilfe > eBay-Grundsätze > Grundsätze für Verkäufer > Unzulässige Artikel > Jugendgefährdende Medien
Grundsatz
Es ist verboten, folgende Trägermedien (z.B. Bücher, Zeitschriften, Bilder, Plakate, Schallplatten, Audio- und Videokassetten, DVDs, CDs oder CD-Roms) auf dem eBay-Marktplatz anzubieten:
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jugendgefährdende (indizierte) Trägermedien
*schwer jugendgefährdende Trägermedien
*Trägermedien, die mit "Keine Jugendfreigabe" gekennzeichnet sind
*Trägermedien, die mit "Freigabe ab 18 Jahre" gekennzeichnet sind
*Bildträger mit Filmen oder Spielen, die nicht gekennzeichnet sind
Die Entscheidung, ob Angebote mit diesem Grundsatz im Einklang stehen, liegt allein bei eBay. Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:
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Löschung von aktiven Angeboten und Suchanzeigen
*Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (z.B. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)
*Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz
*Verlust des PowerSeller-Status
Erläuterungen zu diesem Grundsatz
Der Grundsatz stellt Einschränkungen für das Verbreiten, Überlassen, Anbieten und Zugänglichmachen bestimmter Trägermedien an Kinder und Jugendliche auf. Demnach sind das Anbieten von und das Handeln mit folgenden Medien auf dem eBay Markplatz verboten:
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Jugendgefährdende Trägermedien
Dies sind Trägermedien, die die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert hat, sowie Medien, die ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind mit indizierten Medien. Dies können beispielsweise bespielte Videokassetten oder DVDs mit indiziertem Inhalt sein.
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Schwer jugendgefährdende Trägermedien
Hierunter fallen Trägermedien, die unabhängig von einer Indizierung schwer jugendgefährdend sind, weil sie
ogegen bestimmte Verbote des Strafgesetzbuchs verstoßen (Verbreitung von Propagandamitteln, Volksverhetzung, Anleitung zu Straftaten, Gewaltdarstellung und Verbreitung pornographischer Schriften).
oden Krieg verherrlichen.
oMenschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren, in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen und ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, ohne dass ein überwiegendes berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Berichterstattung vorliegt.
oKinder oder Jugendliche in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen.
ooffensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden.
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Trägermedien, die mit "Keine Jugendfreigabe" gekennzeichnet sind
Hierunter fallen alle von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) oder der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) mit "Keine Jugendfreigabe" gekennzeichneten bespielten Videokassetten, DVDs und Computerspiele.
*Trägermedien, die mit "Freigegeben ab 18 Jahre" gekennzeichnet sind
Dies sind bespielte Videokassetten und DVDs, die vor Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes von der FSK mit "Freigegeben ab 18 Jahre" gekennzeichnet wurden.
*Bildträger mit Filmen oder Spielen, die nicht gekennzeichnet sind
Hierunter fallen alle bespielten Videokassetten, DVDs und Computerspiele, die nicht von der FSK oder USK gekennzeichnet sind.
Dieser Grundsatz gilt entsprechend für das elektronische Verbreiten von Medien.
Lesen Sie bitte auch §4 des Jugendmedien-Staatsvertrags. In Zweifelsfällen empfehlen wir Ihnen, einen Anwalt zu konsultieren.
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Zitat
Original geschrieben von Takko
Meine Verträge wurden vor fast 3 Wochen aktiviert. Ich habe immer noch nix erhalten.o man da kommt ne harte zeit auf mich zu
hab freitag brief abgeschickt und heute ne email erhalten das der brief angekommen ist. jetzt noch 3 wochen warten, na dann prost :mad:
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PS3 ist da
Hi,
habe auch von diesem Anbieter meine PS3 - lief alles recht gut. Bestellung bis Lieferung ca. 2 Wochen.Viele Grüße,
Peter -
Re: PS3 ist da
ZitatOriginal geschrieben von Sanipeter
Bestellung bis Lieferung ca. 2 Wochen.Wann hast Du es bestellt?
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Habe am 9.9 bestellt - Ware am 21.9 erhalten.
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Da hast Du ja verdammt Glück gehabt. Ich habe am 5.09. bestellt. Am 11.09. wurden die Verträge freigeschaltet. Seitdem warte ich. Gestern bekam ich Antwort auf meine Mail, dass aufgrund ihres "Lagerumzugs" von NRW nach Nürnberg oder so es zu Verspätungen kommt. Wer es denn glaubt..
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