....nochmal:
Es muß nicht in den AGBs stehen, um Vertragsbestandteil zu werden, und natürlich kannst du andere Klauseln und Vertragsbestandteile definieren, wenn sie den gesetzlichen Regeln nicht zuwiderlaufen.
Und welcher Regelung im BGB sollte ein freiwilliges Rückgaberecht zuwiderlaufen ?
Gan in Gegenteil, im Bedarfsfalle kannst du es in Anspruch nehmen..