Mediamarkt 14 Tage Rückgaberecht

  • Ich möchte nur mal darauf hinweisen das es in Deutschland KEIN rückgabeRECHT gibt im Einzelhandel. Wenn euch das Geschäft etwas zurücknimmt ist das reine Kulanz.


    Sorry ich will hier nicht Klugscheissen, aber ich bin in einer RMA Abteilung tätig und ich kann das Wort Rückgaberecht in den Mündern mancher Leute einfach nicht mehr hören.


    Anders sieht es natürlich beim Versandhandel aus, da gibt es ein solches tatsächlich.


    scnr -.-

  • Aufgrund der Freiwilligkeit kann im Zuge der Vertragsgestaltung von einem Vertragsbestandteil gerdet werden.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Das wäre ja sowieso obsolet weils meistens schon in den AGB's steht.
    Aber steht da von mir aus 5 Tage und der Kunde will es nach 6 zurückgeben, MUSS der Händler gar nichts. Mal Spezialfälle wie falsche Beratung oder inkompatibilität der Ware auf dem Kassenbon untereinander (PC Bereich z.B.).

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Aufgrund der Freiwilligkeit kann im Zuge der Vertragsgestaltung von einem Vertragsbestandteil gerdet werden.


    Sehe ich auch so. Aber Randel Burton hat wohl schon Recht (!), dass man dafür ein andere Vokabel nehmen sollte.
    Herzlichen Dank für die Richtigstellung!
    Darum gings aber nich :D

  • Kann mich meinen Vorrednern nur anschließen:


    Es gibt kein gesetzlich verankertes Rückgaberecht im klassischen Einzelhandel.


    Und für alle die meinen, die Media-Saturn-Leute würden mit Rückgaberecht werben, der sollte nochmal genau schauen!


    UMTAUSCHSERVICE ist nicht gleich Rückgabeservice!
    Also nicht unbedingt Geldzurück.


    Dennoch wenn die Ware komplett und OVP ist, werdet ihr meist kein Problem haben...

    MfG
    QT

  • ich will jetzt nicht näher ins Detail gehen, aber wenn es juristische Fragen geht, verweise ich hier im Forum nur noch auf booner, auch wenn ich die Fragen durchaus selbst beantworten könnte..:-)


    Das Rückgaberecht muß nicht unbedingt in den AGBs stehen, um Vertragsbestandteil zu werden.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von minako
    Also hier in Hamburg nimmt MM alles zurück auch geöffnete Spiele & DVDs sogar Software ;)

    Das nenne ich mal günstig. Also kann man sich Spiele, DVD`s und Software kaufen, in Ruhe kopieren, und dann zurückgeben!? :rolleyes::D
    Guter Laden! :top: :eek:

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Das Rückgaberecht muß nicht unbedingt in den AGBs stehen, um Vertragsbestandteil zu werden.


    Warum sollte man in den AGBs auch etwas reinschreiben, was es faktisch hier in Deutschland nicht gibt?


    Und was es nicht gibt, kann auch nicht Vertragsbestandteil werden.


    Randel Burton & _QT_ haben aber schon alles RICHTIGE zu dem Thema gesagt :D

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Zitat

    Original geschrieben von *Hirschi*
    Das nenne ich mal günstig. Also kann man sich Spiele, DVD`s und Software kaufen, in Ruhe kopieren, und dann zurückgeben!? :rolleyes::D
    Guter Laden! :top: :eek:


    Natürlich werden die wenn du dann Täglich kommst mal einen Riegel vorschieben.
    Aber in der Regel ist auch hier in INgolstadt keinProblem Spiele zurückzugeben.

    Made in Bavaria

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