Ich wollte eigentlich schon gestern an anderer Stelle diese Frage stelle, aber da kam mir was dazwischen.
Ich hab folgendes Problem:
Eine Großtante meiner Frau ist im Alter von 97 Jahren gestorben. Die letzten 5 oder 6 Jahre erhielt sie unterstützende Hilfe zum Lebensunterhalt nach BSHG als Ergängzung zur Minirente. Dies wurde auf Kreditbasis gewährt, weil ein altes Haus vorhanden war.
Das Haus wurde letztes Jahr verkauft, als die Tante ins Pflegeheim gegangen ist. Für diese Zeit im Pflegeheim sind natürlich erhebliche Schulden aufgelaufen, ich schätze mal so ca. 45 bis 50 T€.
Meine Frau ist also gezwungen das Erbe auszuschlagen, da ja auch Schulden vererbt werden.
Die restliche Verwandschaft hat einen Notartermin zu dem wir auch kommen könnten, ich hab aber keine Lust wegen einer Unterschrift 600 km weit zu fahren.
Besteht die Möglichkeit, uns beim Notar Vollmachtslos vertreten zu lassen und die Erklärung vor einem hiesigen Notar oder vor dem örtlichen Amtsgericht zu genehmigen?