Erbe ausschlagen (kein Witz oder so)

  • Ich wollte eigentlich schon gestern an anderer Stelle diese Frage stelle, aber da kam mir was dazwischen.


    Ich hab folgendes Problem:


    Eine Großtante meiner Frau ist im Alter von 97 Jahren gestorben. Die letzten 5 oder 6 Jahre erhielt sie unterstützende Hilfe zum Lebensunterhalt nach BSHG als Ergängzung zur Minirente. Dies wurde auf Kreditbasis gewährt, weil ein altes Haus vorhanden war.


    Das Haus wurde letztes Jahr verkauft, als die Tante ins Pflegeheim gegangen ist. Für diese Zeit im Pflegeheim sind natürlich erhebliche Schulden aufgelaufen, ich schätze mal so ca. 45 bis 50 T€.


    Meine Frau ist also gezwungen das Erbe auszuschlagen, da ja auch Schulden vererbt werden.


    Die restliche Verwandschaft hat einen Notartermin zu dem wir auch kommen könnten, ich hab aber keine Lust wegen einer Unterschrift 600 km weit zu fahren.

    Besteht die Möglichkeit, uns beim Notar Vollmachtslos vertreten zu lassen und die Erklärung vor einem hiesigen Notar oder vor dem örtlichen Amtsgericht zu genehmigen?

  • Re: Erbe ausschlagen (kein Witz oder so)


    Zitat

    Original geschrieben von T-bold47
    Die restliche Verwandschaft hat einen Notartermin zu dem wir auch kommen könnten, ich hab aber keine Lust wegen einer Unterschrift 600 km weit zu fahren.

    Besteht die Möglichkeit, uns beim Notar Vollmachtslos vertreten zu lassen und die Erklärung vor einem hiesigen Notar oder vor dem örtlichen Amtsgericht zu genehmigen?


    Namd !


    Du (Ihr) koennt euch von nem Anwalt der eine entsprechende Vollmacht hat, vertreten lassen, kein Problem. Das duerfte aber (ausser ihr kennt da einen vor Ort) wesentlich teurer werden, als wenn ihr selber hinfahrt.


    Gruss


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • Dann müsste doch auch die vollmachtslose Vertretung durch eine Notarsgehilfin mit anschließender Genehmigung gehen oder?


    Das man so einen Formalismus betreiben muß um sich nicht völlig zu verschulden ist schon schade.

  • Zitat

    Original geschrieben von T-bold47
    Dann müsste doch auch die vollmachtslose Vertretung durch eine Notarsgehilfin mit anschließender Genehmigung gehen oder?


    Das man so einen Formalismus betreiben muß um sich nicht völlig zu verschulden ist schon schade.


    Re !


    Kommt auch auf das Amtsgericht an, ob die das akzeptieren. Bei mir damals (son aehnlicher Fall) musste es ein Anwalt sein, der dich in diesem Rechtsgeschaeft vertritt. Vollmachtslos gehts nicht.


    Gruss


    Charlie

    --
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  • Wenn die Situation bereits klar ist, dann müsste es doch auch funktonieren, wenn ein Notar vor Ort den Wunsch beurkundet, die Erbschaft auf jeden Fall auszuschlagen.
    Oder ist man verpflichtet, sich die Situation vor Ort anzuhören, bevor man eine Entscheidung trifft? Wäre natürlich möglich, um späteren Widersprüchen vorzubeugen.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Das Problem ist vor allem, das jedern Notar für die Beurkundung einer solchen Erklärung einiges an Geld verlangt. Deshalb macht das die Verwandschaft an einem Tag bei einem Notar.


    Der Notar muß einen ja über die Konsequenzen der Ausschlagung belehren.


    Eine einfache Erklärung vor dem örtlichen Amtsgericht ist sicherlich die kostengünstigste Lösung.


    Das klingt jetzt alles vielleicht hart, wenn ich versuche nach dem Tod eines sehr lieben Menschen noch kosten zu sparen für Gebühren, aber unnötige 200 oder 300 Euro für eine Notartermin auszugeben will ich mir nicht leisten. Einen Fehler mit dann 50.000 Euro Schulden natürlich auch nicht.

  • Die Gebühren des Notars richten sich ja immer nach dem Wert. Unter 10.000 DEM hat man im letzten Jahr ca. 50 Mark bezahlt.


    Jetzt ist nur die Frage, wie das ist, wenn man 50.000 € Schulden erbt. Ist der Wert laut Gebührensatzung dann unter 10.000 DEM (5000 €), da es ja Schulden sind, oder dennoch 50.000 € ?

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Wenn das der Anhaltspunkt für die Gebühr ist, dann gehen wir hier zum Notar. Dafür fahr ich die Strecke nicht.


    Danke jedenfalls für die Infos.

  • Hallo T-bold47,
    ich stand letztes Jahr vor einer ähnlichen Situation, da ging es darum das Erbe meiner Oma auszuschlagen. Ich bin bei mir vor Ort bei einem Notar gewesen und der hat dann ein entsprechendes Schriftstück aufgesetzt. Gedauert hat das Ganze ein paar Minuten und gekostet hat es 25 DM, um welchen Betrag es bei dem Erbe ging hat den Notar gar nicht gewußt. Ich glaube die Gebühr war eher dafür da, dass er die Unterschrift begaubigt hat :confused:
    Meine Geschwister haben das übrigens auch jeweils vor Ort bei einem Notar erledigt und die Gebühren haben sich alle so in dem Rahmen bewegt.


    Tschüss, Kathrin

  • Zitat

    Original geschrieben von Nebelfelsen
    Die Gebühren des Notars richten sich ja immer nach dem Wert. Unter 10.000 DEM hat man im letzten Jahr ca. 50 Mark bezahlt.


    Jetzt ist nur die Frage, wie das ist, wenn man 50.000 € Schulden erbt. Ist der Wert laut Gebührensatzung dann unter 10.000 DEM (5000 €), da es ja Schulden sind, oder dennoch 50.000 € ?


    Ist doch ganz klar - nachdem der Wert hier bei Minus 40.000 Euro liegt zahlt der Notar 200 Euro!



    Ernsthaft: Wenn die ganze Familie das Erbe ausschlaegt, wer zahlt dann der Bank (oder dem Kreditgeber) das Geld zurueck?
    Und kann man seinen Pflichtanteil ausschlagen?

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

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