also eins mal vorneweg: sparkasse gelsenkirchen wäre schon lange nicht mehr meine bank!
1. ist es eine frechheit, den kunden solange keine karte auszustellen, bis er einen neuen perso bringt. geht gar nicht. jeder hat wohl einen führerschein, ausweis von arbeitgeber etc., der zwar kein offizielles ausweisdokument ist, aber den die bank akzeptieren kann. denn gem. AO ist eine Legitimation zur Eröffnung gesetzlich vorgeschrieben! Die Bank geht auch kaum ein Risiko ein, denn die Karte wird i.d.R. dem Empfänger zugeschickt, landet also im Postkasten.
2. kennt sich die spasse nicht mit den rechtl. vorgaben aus, insbesondere dem lastschriftabkommen. die allg. 6-wochen-frist gilt nur, wenn auch eine einzugsermächtigung erteilt wurde vom kontoinhaber. dies ist hier ja offensichtlich nicht der fall - daher gelten die gesetzl. verjährungsfristen. es ist also bei nie erteilter einzugsermächtigung sehr wohl eine rückbuchung möglich, allerdings nicht mehr so einfach mit einem einfachen tastendruck. ein gut ausgebildeter banker weiss das aber, scheint dort nicht der fall zu sein.
das risiko der rückgabe trägt die einreicherbank, da liegt wohl der grund, dass man nichts macht bzw. sich blöd stellt - beides sind sparkassen
--> lösungsvorschlag: besorgt euch sofort einen termin beim geschäftstellenleiter und verlangt klärung und rückgabe gem. gesetz. lehnt er dies ab, brief an den vorstand und die verbraucherzentrale in kopie. spätestens da wird man euch das geld auch kulanz zurückbuchen, wenn man seinen ruf nicht völlig ruinieren will als bank.