• Hallo, ich habe eine Frage und zwar hat eine Bekannte telefonisch einen Handyvertrag bei t-mobile abgeschlossen, Handy ist auch gekommen und wurde genuzt. Jetzt ist sie jedoch nicht zufrieden und möchte von ihrem Widerrufsrecht gebrauch machen. Kann ein Handyvertrag ohne weiteres (natürlich zahlung der geführten Gespräche) gekündigt werden, greift hier das Fernabsatzgesetz?


    Danke im Vorraus.

  • also in den agb steht


    Zitat

    Folge des Widerrufs ist, dass die bereits empfangenen Leistungen zurückgewährt werden müssen. Sollten Sie die Ware bereits in Gebrauch genommen haben, so kann T-Mobile für die Verschlechterung Wertersatz verlangen, es sei denn, die Verschlechterung ist ausschließlich auf die Prüfung der Ware - wie sie etwa in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen. Zur Vermeidung der Wertersatzpflicht dürfen Sie die Sache daher nur prüfen, sie aber im Übrigen bis zum Ablauf der Widerrufsfrist nicht in Gebrauch nehmen. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden.


    Also sollte es doch eigendlich möglich sein, wenn die in anspruch genommenen Leistungen zurückvergütet werden.

  • Also ich habe jetzt mal Angerufen und bin wie immer zufrieden mit dem Service von t-mobile. Der Vertrag wurde ohne Probleme jetzt widerrufen, jedoch ist trotzdem die Grundgebühr für diesen Monat anteilig zu zahlen, da diesen Monat die Leistung schon in Anspruch genommen wurde. Wir haben beschlossen das sie jetzt die Simkarte den gesamten Monat noch nutzen kann im Gegenzug aber auch die gesamte Monatsgebühr zahlt und danach wird diese automatisch gesperrt. Also hat t-mobile wieder einen Pluspunkt mehr :)

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