Bauarbeiter stellen Parkverbotsschilder auf - Genehmigung nötig?

  • Pathos.... ich glaube wir verstehen Dich alle, aber anstatt dich zu ärgern lege Dir doch so ein kleines wägelchen zu mit dem Du Deine schweren Sachen tragen b.z.w... schieben kannst.



    Habe ich damals auch gemacht als wir 9 Monate die Baustelle hatten und unsere Auto's standen damals fast 10 min. Fussweg fernab.


    Die Bauarbeiter machen nur Ihre Pflicht und ich denke diese Arbeiten auch leichter u. schneller, wenn sie nicht noch darauf achten müssen... fremde Gegenstände vielleicht zu beschädigen.

    Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen lediglich der Belustigung der Foren-Teilnehmer!

  • Ops.... vergessen !
    Ein Bauarbeiter hat die Genemigung ein Schild aufzustellen, wenn er der Meinung ist, das Gefahr für jrgend einer Seite droht !
    Die haben auch eine gewisse Anzahl an Schilder in Ihrem Bauwagen!

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  • Zitat

    Original geschrieben von elena661
    Ops.... vergessen !

    Bitte künftig die Edit-Funktion nutzen und Doppelpostings vermeiden, um das Forum übersichtlich zu halten. Danke. :)

  • Zitat

    Original geschrieben von elena661
    Ops.... vergessen !
    Ein Bauarbeiter hat die Genemigung ein Schild aufzustellen, wenn er der Meinung ist, das Gefahr für jrgend einer Seite droht !
    Die haben auch eine gewisse Anzahl an Schilder in Ihrem Bauwagen!


    Hast Du dafür eine Quelle? Wenn man ein Verkehrszeichen aufstellt, benötigt man dafür immer eine behördliche Genehmigung. Sicherlich kann man mal "kurz" den Gehweg o. ä. sperren wenn eine unvorhersehbare Gefährdung eintritt. Im Sachverhalt von Pathos ist aber von mehreren Monaten die Rede...


    Mal abgesehen davon wird man eine Gefahrenstelle nicht durch ein Haltverbotszeichen "entschärfen" können. Bei solchen Fällen hilft dann wohl nur ein Zaun o. ä. :D

  • Zitat

    Original geschrieben von elena661
      Pathos.... ich glaube wir verstehen Dich alle, aber anstatt dich zu ärgern lege Dir doch so ein kleines wägelchen zu mit dem Du Deine schweren Sachen tragen b.z.w... schieben kannst.


    Du meinst diese Wägelchen aus Drahtgeflecht welche man an jedem Supermarkt für einen Euro (manchmal sogar für 50Cent !) erwerben kann ?!? :D


    Gruss, Jörg

    ..alles was sie sehen geschieht in Echtzeit !

  • Ich kann dich beruhigen. Hier gibt es Baustellen, da kommen Anwohner nicht mal mehr auf ihr eigenes Grundstück und müssen fortan für ein halbes Jahr echte 10 min weit weg parken. Dazu ist aus der Bundesstraße eine Einbahnstraße geworden. Das heißt obwohl das Haus direkt vorm Ort liegt, müssen die ca. 6 km umweg fahren, um 500 m vor ihrem Haus zu einem Supermarkt zu kommen. Glaub mir, das nenn ich wirklich ärgerlich. Aber da muss man durch.

  • Die Quelle ob die Bauarbeiter das dürfen oder nicht... bekommt Ihr von den Bauarbeitern b.z.w. von dem Bauleiter direkt Persönlich!


    Der Bauleiter hat sogar ein Schreiben für diese Genemigung !
    Mit Stempel und Unterschrift - würde es nicht behaupten wenn ich es nicht selbst gesehen hätte, oder denkt einer das die Anwohner einer ganzen Strasse 9 Monate lang ohne Murren hunderte von Metern tagtäglich zu Ihren Autos laufen?
    Was denkt Ihr welche Beschwerten und klagen die tagtäglich zuhören bekommen und klar ist.... wenn eine Baustelle mehrere Wochen/Monate geht muss sowieso immer die Stadt/Bauamt über alles Informiert sein!


    Wenn einer denkt das da etwas nicht mit Rechten Dingen zugeht, muss er beim Bauamt seiner Stadt sich Informieren.... das ist die sicherste und informativste Quelle die er bekommen kann!


    Vielleicht ist es von Stadt zu Stadt verschieden, aber wenn bei uns in Heidelberg grössere Baustellen geplant sind, wird die Allgemeinheit und ganz besonders die Betroffenen Anwohner über lage und dauer darüber informiert.



    PS: Nein mit dem wägelchen :D:D:D meinte ich nicht die billigen Drahtgeflecht.... es gibt ganz tolle die nicht nur praktisch, sondern auch stabil und handlich sind.

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  • Zitat

    Original geschrieben von elena661
    Die Quelle ob die Bauarbeiter das dürfen oder nicht... bekommt Ihr von den Bauarbeitern b.z.w. von dem Bauleiter direkt Persönlich!


    Der Bauleiter hat sogar ein Schreiben für diese Genemigung !
    ...


    Dein Posting weiter oben liest sich so, als hätten Bauarbeiter eine pauschale Erlaubnis. Von einer vorher schriftlich eingeholten Genehmigung steht da nichts.


    Um ein Verkehrszeichen mit einer Genehmigung aufzustellen muss man kein Bauarbeiter sein :D

  • Nein das muss man nícht :D ...kann ich auch wenn ich Umziehe, den Platz benötige und mir (kostenpflichtig) eine Genemigung hole.


    Aber mein Hinweis bezieht sich ja auch auf das, was ist und sein kann bei Baustellen!


    Baustellen sind hier in Deutschland ja keine mangelware und somit hat jeder selbst die Gelegenheit mal den Verantwortlichen der Bautruppe zu fragen :D woher er sich denn das Recht nimmt hier jedensmal die Schilder auf, ab und zu verstellen :D ...ich allerdings würde mir dieses nicht geben !


    Ich denke es muss einem im Kopf klar sein, das einem Bauleiter/Bautrupp auch gewisse Massnahmen ( und hierzu gehört eben das auf- und verstellen der einzelnen Verkehrsschildern) erteilt werden.


    Aber wie schon erwähnt.... diese Aussage und Information bekommt man bei seiner Stadt/Behörte/Bauamt :) .


    Das ist auch nicht aus den Fingern gezogen, wir hatten hier eine Baustelle die eine ganze Ortschaft (Kirchheim bei Heidelberg) betraf, als Strassenbahnschienen gelegt wurden oder die jetzige Grossbaustelle von der wieder Hunderte von Anwohnern u. Geschäftsleute betroffen sind !

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  • Natürlich dürfen Bauarbeiter nicht einfach so Schilder aufstellen, auch wenn das insbesondere bei kleinen Baustellen schon mal gemacht wird (machen wir gelegentlich auch).


    Korrekterweise muss eine Genehmigung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (in geschlossenen Ortschaften in der Regel die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, bei Staats- oder Bundesstraßen die Straßenbauämter) beantragt werden. Nur dann, und wenn sie rechtzeitig (meist 72 Stunden vor Inkrafttreten) aufgestellt wurden, haben die Schilder auch rechtliche Bindungswirkung für andere Verkehrsteilnehmer, z.B. wegen Abschleppen usw.


    Die Genehmigung ist natürlich nicht umsonst und kostet Gebühren. (für ein Haltverbot je nach Umfang und Dauer ca.30 €)


    Wird darüber hinaus öffentlicher Verkehrsgrund zu anderen Zwecken als dem Straßenverkehr (d.h. Fahren und Abstellen von Fahrzeugen) benutzt, können auch noch Sondernutzungsgebühren berechnet werden (Beispiele: Lagerung von Baumaterial, Abfallcontainern, Aufstellen von Gerüsten, Hebebühnen, Autokränen usw.)

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