Abmahnungsanwalt Gravenreuth hat sich das Leben genommen

  • Ich bleibe dabei. Wegen einer 7 Jahre alten Vorstrafe, die absolut nichts mit Vermögensdelikten zu tun hat, ist eine 6 monatige Knaststrafe wg. Betruges schlichtweg überzogen und sowas von entfernt von Auslegungen oder Ermessensentscheidungen. Gegen eine Bewährungszeit wurde auch nicht verstoßen.


    Man könnte darüber nachdenken, ob man die Sache von Januar diesen Jahres wegen Nichtauszahlung von Mandantengeldern mit einfließen lässt, oder auch eine im Moment noch laufende Anklage in München wegen eines ähnlichen Delikts. Dann käme man ggf. schon in nicht bewährungsfähige Regionen. Allerdings ist erstere Sache noch nicht rechtskräftig und zweitere noch gar nicht verhandelt, da kann also nichts miteinbezogen werden.


    Die Berufung wird somit spannend. ;) Bzw. warten wir doch erst einmal die schriftliche Begründung ab, da die mündliche sicherlich vom einen oder anderen Medium etwas verzerrt wurde.


    P.S.: Was spricht eigentlich gegen § 70 StGB anstatt Knasturlaub? Damit ist der Schutz der Allgemeinheit viel wirksamer gegeben.

  • leibi111


    Grundsätzlich gebe ich dir recht, aber wir kennen ja nun den Gang der Hauptverhandlung nicht. Vielleicht liegt ja da die Begründung. Bewährung ist kein Automatismus sondern muß auch Sinn machen.

  • Zitat

    Original geschrieben von jabrokoss
    nein - ich schreibe lieber nix... bei anwälten weiss man nie.

    Warum nicht? Die Sache mit dem im Knast nach der Seife bücken wird auch vor Gericht als lustige urbane Legende gewertet werden, die mit der Realität nichts zu tun hat. Denn da wissen wir - und auch deutsche Richter - von unserem Gefängniswesen: dort geht es viel härter zu als in lustigen Filmszenen und ob die überhaupt den Luxus von Seife dort in den Momenten zur Verfügung haben... ;) :D
    Auf welcher Hierarchiestufe stehen eigentlich (Abmahn-)Anwälte bei den Knackis - vor oder hinter den Kinderschändern? :D



    Die wichtigere Frage wäre in der Tat, warum so ein beeep noch praktizieren darf. Aber da scheint mal wieder auch in so nem Fall zu gelten: eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus :rolleyes:

  • @leibi:


    M.W. ist die Vorstrafe wegen Urkundenfälschung aus 2006. Schaue gleich nochmal nach.


    EDIT: War in der Tat bereits 2000.


    Und ein Vefahren eines bekannten RA wegen Veruntreuung von Mandantengeldern habe ich aus 2006 auch noch im Kopf, bin mir aber nicht sicher ob das FVG war oder Mr. Syndikus.


    EDIT:


    War Dezember 2006:


    http://www.abzockwelle.de/m_016.htm


    AG München und die Vorstrafe wegen UF in 60 Fällen lassen doch sehr auf FVG schließen. Bei Gulli.com soll sich der betroffene RA sogar geoutet haben, die Seriosität der Quelle sei mal dahingestellt. Ob FVG gegen dieses Urteil tatsächlich wie angeündigt in Berufung ging und wie weit dieses Verfahren ist konnte ich nicht herausfinden.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Und ein Vefahren eines bekannten RA wegen Veruntreuung von Mandantengeldern habe ich aus 2006 auch noch im Kopf, bin mir aber nicht sicher ob das FVG war oder Mr. Syndikus.

    Das war in der Tat "unser" Freiherr. Das Urteil ist aber wie gesagt (soweit ich weiß) noch nicht rechtskräftig.

  • Du hast es ja oben bereits angesprochen, hatte ich überlesen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Die Netzgemeinde feiert:


    Im Metaticker http://www.dnnd.de wird die Meldung zu Herrn G. von Golem schon den ganzen Tag lang als eine der neuesten Meldungen angezeigt.


    Überall "Fans". ;)

    “The ideas of economists and political philosophers, both when they are right and when they are wrong, are more powerful than is commonly understood. Indeed the world is ruled by little else. Practical men, who believe themselves to be quite exempt from any intellectual influence, are usually the slaves of some defunct economist.” (Keynes)

  • ist das nicht der kerl der zu C64 zeiten raubkopierer gejagt hat?
    ein freund musste damals 20000mark strafe zahlen und auch nur so wenig weil er minderjährig war.
    wenn der das is feier ich direkt mit :D

    the one, you love to hate...
    warum denkt eigentlich jeder das ich ein netter kerl bin? selbst meine mutter sagt, ich bin ein arschloch.... *g*
    ! Alle macht dem Volk!!!

  • Ja der ist es. Das lief damals noch über Tauschanzeigen in Computerzeitschriften.

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  • @ dusa:


    menno, jetzt hast du mir dieses bild in den kopf gebrannt....


    alle deutschen aa`s werden wegen asozialem verhaltens in den knast gesteckt, dort über den bock gespannt... und dann.... *schwelg*


    aaaah... schön.....


    kann man nicht noch eine sicherheitsverwarung anschliessen???


    aber ich befürchte, dass der da ohne grösseren schaden raus kommt... so jemand kennt doch sicher immer jemanden, der ihm gefällig sein wird.

    "Sind das die Nazis, Walter? – Nein, Donny… Diese Männer sind Nihilisten! Du brauchst keine Angst zu haben…"

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