Viking Direkt - Gratisartikel und Schnäppchen (nur für Gewerbe)

  • habe gerade die Senseo mit in die Bestellung meiner Firma beigelegt.


    Wie sieht das eigentlich aus, wenn ich diese Maschine haben möchte? Kann die Firma sagen, ne, das ist unsere? Oder besteht ein Anspruch darauf?


    Ick hab da keine Ahnung ^^

  • Zitat

    Original geschrieben von ap0ll0
    habe gerade die Senseo mit in die Bestellung meiner Firma beigelegt.


    Wie sieht das eigentlich aus, wenn ich diese Maschine haben möchte? Kann die Firma sagen, ne, das ist unsere? Oder besteht ein Anspruch darauf?


    Ick hab da keine Ahnung ^^


    Die gehört natürlich dem der sie Bezahlt hat - und das wird wohl deine Firma sein.
    Also hast du absolut keinen Anspruch auf die Senseo.
    Du kannst höchstens deinen Arbeitgeber fragen/bitten ob du sie haben kannst, nachdem du ja das Schnäppchen ausfindig gemacht hast. Aber das ist auch schon alles.


    Wenn du bestellt hast, dann handelst du lediglich im Namen der Firma als Vertreter.
    Ein Vertrag kommt aber nur zwischen der Firma und Viking zustande. Du bist lediglich eine Art Vermittler.


    Im Grunde hättest du sie nicht mal ohne Genehmigung bestellen dürfen ;)

    gruß

  • Zitat

    Original geschrieben von ez-lif
    Die gehört natürlich dem der sie Bezahlt hat - und das wird wohl deine Firma sein.
    Also hast du absolut keinen Anspruch auf die Senseo.


    Die Antwort ist zwar im Ergebnis richtig ABER: Bezahlt hat sie Viking.


    Hier hilft aber die Anwendung von § 667 BGB, der damals in der "Bonusmeilenaffäre" Berühmtheit erlangt hat.

  • Zitat

    Original geschrieben von flatty
    Die Antwort ist zwar im Ergebnis richtig ABER: Bezahlt hat sie Viking.


    Hier hilft aber die Anwendung von § 667 BGB, der damals in der "Bonusmeilenaffäre" Berühmtheit erlangt hat.


    Das mag sein, meine BGB Vorlesung ist schon paar Tage her :D


    Interessanter §, der ist mir bisher noch nicht (bewußt) begegnet.


    Danke für die Info :top:

    gruß

  • Interessant :D


    Ich will hier nicht vor Gericht wegen ner Kaffeemaschine, aber bezahlt hat sie in der Tat Viking. Denn die Maschine war 0€...


    Naja sehen wir mal. Genehmigung zur BEstellung der Artikel hatte ich natürlich. Die Maschine habe ich einfach so beigelegt, kost ja nix :rolleyes:

  • Y90-PRVACUUMCL1


    Y90-PRVACUUMCL1 ist nur als Nachlieferung möglich.


    Meine bescheidene Erfahrung ist, dass solche Nachlieferungen
    von Gratisartikel in der Regel nicht vorgenommen werden.


    Wie ist da eure Erfahrung?.



    mfg

  • Y90-PRTYAKI ---> gibt es nicht mehr, kann gestrichen werden
    Y90-PRVACUUMCL1 ---> gibt es nicht mehr, kann gestrichen werden
    Y90-PRRACLETTE1 ---> gibt es nicht mehr, kann gestrichen werden
    ARD-PRGOLDCOIN ---> gibt es nicht mehr, kann gestrichen werden




    QW1-PRWLRCELEB ---> CELEBRATIONS Mischung in Sektflaschen-Box gibt es wieder

  • Y82-PR3KSETCL --> 3 Teiliges Kuechenset (Kaffeemaschine, Wasserkocher, Toaster) (verb. mit Bestellung aus Katalog)


    Nur für Neukunden

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