ZitatOriginal geschrieben von flatty
2 Jahre Gewährleistung bei Neuteilen
2 Jahre Gewährleistung gilt nur für B2C, B2B hat nur ein Jahr gesetzl. Gewährleistung!
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ZitatOriginal geschrieben von flatty
2 Jahre Gewährleistung bei Neuteilen
2 Jahre Gewährleistung gilt nur für B2C, B2B hat nur ein Jahr gesetzl. Gewährleistung!
ZitatB2B hat nur ein Jahr gesetzl. Gewährleistung!
Und das steht wo?
ZitatOriginal geschrieben von Thomas201
Und das steht wo?
Sorry, mein Fehler.
Habe es gerade nochmal nachgegoogelt. Prinzipiell gilt 2 Jahre, aber im B2B-Geschäft kann man es in den AGBs auf 1 Jahr festlegen (so ist es auch bei mir in der Firma, weshalb ich darauf geschlossen habe - war etwas voreilig - sorry!)
ZitatNach § 438 Abs.1 Nr.3 BGB beträgt die Verjährungsfrist für die Ansprüche aus Gewährleistung seit 1. Januar 2002 im Regelfall zwei Jahre. Nur bei einem Privatverkauf (privat an privat) kann sie komplett ausgeschlossen werden; für gebrauchte Waren im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs (§ 474 BGB) sowie bei Verkauf von „Business to Business“ (B2B) kann die Gewährleistung gemäß § 475 Abs.2 BGB einzelvertraglich oder in den AGB auf zwölf Monate verkürzt werden. Eine Verkürzung sowie ein Ausschluss (etwa bei Verschleißteilen) bei Neuwaren ist hingegen nicht möglich.
(Quelle: wikipedia.org)
ZitatHabe es gerade nochmal nachgegoogelt. Prinzipiell gilt 2 Jahre, aber im B2B-Geschäft kann man es in den AGBs auf 1 Jahr festlegen (so ist es auch bei mir in der Firma, weshalb ich darauf geschlossen habe - war etwas voreilig - sorry!)
Genau so ist es (steht auch in § 309 Nr. 8b ff) ).
Aber davon hat Viking keinen Gebrauch gemacht.
D.h. es ist so, wie flatty es bereits beschrieben hat.
Außerdem hat mein ein 30-tägiges Rückgaberecht (Auch als Unternehmer).
ZitatOriginal geschrieben von Thomas201
Außerdem hat mein ein 30-tägiges Rückgaberecht (Auch als Unternehmer).
Was aber nur bei Viking der Fall ist (also nicht gesetzlich geregelt ist?)
ZitatOriginal geschrieben von thedarkside2005
Was aber nur bei Viking der Fall ist (also nicht gesetzlich geregelt ist?)
Korrekt. Dies ist eine freiwillige Leistung von Viking. Das gesetzliche Widerrufsrecht greift nur bei Verbrauchern. Die sind wir aber als Gewerbetreibende nicht.
Bye, Mike
QMU-PRTREKKINGB gibts aktuell nicht.
dafür wird der DVB-T Stick geliefert.
Achtung, wenn man den schon mal bestellt hatte, bekommt man ihn nicht mehr.
Dann lieber einen anderen Gratis-Artikel wählen.
QMU-PRTREKKINGB gibts wieder
ZitatOriginal geschrieben von zinn123
QMU-PRTREKKINGB gibts wieder
Also bei mir geht der nicht.
ZitatDie Katalog-Nummer ist ungültig. Bitte überprüfen Sie die ersten 3 Zahlen der Artikelnummer.
So, ich habe auch mal wieder bestellt und alle 3 Gratisartikel bekommen. Es stimmt also nicht immer, das nur noch einer verschickt wird.
cu
millerto
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