habe gerade die Senseo mit in die Bestellung meiner Firma beigelegt.
Wie sieht das eigentlich aus, wenn ich diese Maschine haben möchte? Kann die Firma sagen, ne, das ist unsere? Oder besteht ein Anspruch darauf?
Ick hab da keine Ahnung
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
habe gerade die Senseo mit in die Bestellung meiner Firma beigelegt.
Wie sieht das eigentlich aus, wenn ich diese Maschine haben möchte? Kann die Firma sagen, ne, das ist unsere? Oder besteht ein Anspruch darauf?
Ick hab da keine Ahnung
ZitatOriginal geschrieben von ap0ll0
habe gerade die Senseo mit in die Bestellung meiner Firma beigelegt.
Wie sieht das eigentlich aus, wenn ich diese Maschine haben möchte? Kann die Firma sagen, ne, das ist unsere? Oder besteht ein Anspruch darauf?
Ick hab da keine Ahnung
Die gehört natürlich dem der sie Bezahlt hat - und das wird wohl deine Firma sein.
Also hast du absolut keinen Anspruch auf die Senseo.
Du kannst höchstens deinen Arbeitgeber fragen/bitten ob du sie haben kannst, nachdem du ja das Schnäppchen ausfindig gemacht hast. Aber das ist auch schon alles.
Wenn du bestellt hast, dann handelst du lediglich im Namen der Firma als Vertreter.
Ein Vertrag kommt aber nur zwischen der Firma und Viking zustande. Du bist lediglich eine Art Vermittler.
Im Grunde hättest du sie nicht mal ohne Genehmigung bestellen dürfen
ZitatOriginal geschrieben von ez-lif
Die gehört natürlich dem der sie Bezahlt hat - und das wird wohl deine Firma sein.
Also hast du absolut keinen Anspruch auf die Senseo.
Die Antwort ist zwar im Ergebnis richtig ABER: Bezahlt hat sie Viking.
Hier hilft aber die Anwendung von § 667 BGB, der damals in der "Bonusmeilenaffäre" Berühmtheit erlangt hat.
ZitatOriginal geschrieben von flatty
Die Antwort ist zwar im Ergebnis richtig ABER: Bezahlt hat sie Viking.
Hier hilft aber die Anwendung von § 667 BGB, der damals in der "Bonusmeilenaffäre" Berühmtheit erlangt hat.
Das mag sein, meine BGB Vorlesung ist schon paar Tage her
Interessanter §, der ist mir bisher noch nicht (bewußt) begegnet.
Danke für die Info :top:
Interessant
Ich will hier nicht vor Gericht wegen ner Kaffeemaschine, aber bezahlt hat sie in der Tat Viking. Denn die Maschine war 0€...
Naja sehen wir mal. Genehmigung zur BEstellung der Artikel hatte ich natürlich. Die Maschine habe ich einfach so beigelegt, kost ja nix
Ich teile hier bei uns in der Firma immer die Gratis Beigaben mit meinem Chef
ein geben und ein nehmen *ggg*
Y90-PRVACUUMCL1
Y90-PRVACUUMCL1 ist nur als Nachlieferung möglich.
Meine bescheidene Erfahrung ist, dass solche Nachlieferungen
von Gratisartikel in der Regel nicht vorgenommen werden.
Wie ist da eure Erfahrung?.
mfg
Y90-PRTYAKI ---> gibt es nicht mehr, kann gestrichen werden
Y90-PRVACUUMCL1 ---> gibt es nicht mehr, kann gestrichen werden
Y90-PRRACLETTE1 ---> gibt es nicht mehr, kann gestrichen werden
ARD-PRGOLDCOIN ---> gibt es nicht mehr, kann gestrichen werden
QW1-PRWLRCELEB ---> CELEBRATIONS Mischung in Sektflaschen-Box gibt es wieder
Y82-PR3KSETCL --> 3 Teiliges Kuechenset (Kaffeemaschine, Wasserkocher, Toaster) (verb. mit Bestellung aus Katalog)
Nur für Neukunden
zinn123
an elkse:
Y82-PR3KSETCL hast du zweimal drin
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!