ZitatOriginal geschrieben von Shane54
LOL, schaut doch mal in die FAQ von Arcor: http://www.arcor.de/hilfe/neu/…ubrik=003005&id=314&faq=1
:top:
Gruß, bastiii
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ZitatOriginal geschrieben von Shane54
LOL, schaut doch mal in die FAQ von Arcor: http://www.arcor.de/hilfe/neu/…ubrik=003005&id=314&faq=1
:top:
Gruß, bastiii
ZitatOriginal geschrieben von NoTeen
Mal eines vorweg, ehe ich weiterdiskutiere: Meine persönliche Meinung zu der Thematik mag eine ganz andere sein - was mir hier im Thread nicht gefällt, ist die Art der Argumentation:
Ich sehe zum Beispiel in diesem konkreten Fall keinerlei Bezug zum hohen Gut des Grundgesetzes. Hier gilt es nicht, eine besondere Rede- oder Meinungsfreiheit zu beschneiden. Welche Meinung tun denn die Pornoseiten kund? Welche besonderen Ideale vermitteln sie, die es durch das Grundgesetz zu schützen gilt?
Die Argumentation mit Grundrechten scheitert schon einmal daran, dass Grundrechte idR nur gegenüber dem Staat geltend gemacht werden können. Arcor ist aber keine staatliche Einrichtung. Die Problematik der mittelbaren Drittwirkung von Grundrechten will ich hier mal außen vor lassen, sie dürften jedoch greifen. Daher will ich Dir auch gerne sagen, worin eine Grundrechtsproblematik liegen könnte:
Es geht nicht um die Meinung, die der Betreiber der Pornoplattform vertritt. Es geht um die Meinungsfreiheit des Kunden, welcher sich gem Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG aus allen frei zugänglichen Quellen informieren darf. Alle Internetseiten sind frei zugänglich. Daher beschneidet Arcor somit diese Möglichkeit des Kunden. Warum sind denn die staatlichen Einschränkungsmöglichkeiten der Meinungsfreiheit so gering? Weil Art. 5 GG eines der wichtigsten Grundrechte ist.
Bevor jetzt einer mit der Argumentation kommt, dass die Einschränkungen nur gelten, solange die Seiten nicht illegal sind.... Pornographie kann nicht illegal sein, so lange man sie gegen Entgelt in Videotheken, Erotikshops etc. erwerben kann. Die Tatsache, dass keine Altersbeschränkung auf den gesperrten Seiten vorgenommen wird, stellt ein zugangsrechtliches Problem dar, welches nicht unmittelbar zur Illegalität der Inhalte führt.
Fazit: Es geht hier nicht darum, die Betreiber der Seiten zu schützen. Zu schützen ist der Kunde, der mit Arcor einen Dienstleistungsvertrag geschlossen hat. Die Erfüllungspflicht hieraus verweigert Arcor und begeht IMHO eine zivilrechtliche Pflichtverletzung. Sperren einzelner Seiten durch ISP ist IMHO außerdem in der Tat nur der Anfang zu einem eingeschränkten Internetangebot in Abhängigkeit davon, welcher ISP mit welchen Seiten geschäftlich verbunden ist.
Empfehle mal folgende Lektüre:
http://www.verlag-rolf-schmidt…recht/StrafRAT_Rn_15j.pdf
Wer die Möglichkeit hat, sollte auch Hörnle, NJW 2002, S. 1008ff. lesen. Danach dürfte dann wohl klar sein, dass Arcor nur dann zur Sperrung verpflichtet ist, wenn die Daten auf den Servern von Arcor liegen....
ZitatOriginal geschrieben von NoTeen
denn in der Theorie ruft kein Minderjähriger diese Seiten ab, obwohl sie frei im Internet verfügbar sind. In dieser theoretischen Welt gibt es keinen Handlungsbedarf für nix, denn es ist ja alles schön durch Gesetze geregelt.
Also reden wir entweder über das, was im echten, wirklichen Leben geschieht (an dem Du sicher auch gelegentlich teilhaben wirst), oder wir lassen es.
Im Grunde hat D-Love meine Antwort schon vorweg genommen. Ich schließe mich daher seinen Worten vollumfänglich an.
Was ist denn das Nächste? Sperrt ein Handyprovider die Anwahl aller 0900er-Nummern bei Verträgen, weil das auf dem Tisch liegende Handy ja von einem Minderjährigen benutzt werden könnte? Wird BILD nur noch im Hinterzimmer und nach Vorlage eines Ausweises verkauft, weil vorne ein Tittenbild drauf ist? Oder oder oder... [small](nein, ich will keine Antworten bzgl. Stammtisch auf diesen Absatz )[/small]
Das ist doch alles eine dermaßen scheinheilige Diskussion. Arcor SELBST ist im Pornogeschäft u.a. mit adultpark.de aktiv. Da von anstößigen Pornoseiten zu reden, ist mehr als frech.
Hat vielleicht jemand Lust seine ausformulierte Kündigung hier einzustellen?
ZitatOriginal geschrieben von NoTeen
Ich sehe zum Beispiel in diesem konkreten Fall keinerlei Bezug zum hohen Gut des Grundgesetzes. Hier gilt es nicht, eine besondere Rede- oder Meinungsfreiheit zu beschneiden. Welche Meinung tun denn die Pornoseiten kund? Welche besonderen Ideale vermitteln sie, die es durch das Grundgesetz zu schützen gilt?
Mit welchem Recht meinst Du das beurteilen zu dürfen?
Selbst wenn ich mich als Porno-User outen würde... es gibt absolut keinen unterschied ob cnn.com oder youporn.com zensiert wird. Die "Meinung" die Kommuniziert wird ist doch völlig egal. Ich möchte bitte selber entscheiden was ich wann im Internet konsumiere. Ob ich z.b. tvtotal.de für entbehrlich halte und Du telepolis.de für überflüssig hälst...
Zitat
Mit dem Grundgesetz zu argumentieren, damit man im Extremfall, wie der Kollege weiter oben im Thread, schnell 700 Eier abgreifen kann und sich dann bei der ersten Gelegenheit aus dem Vertrag windet, das empfinde ich als moralisch bei Weitem verwerflicher als das, was Arcor tut.
Selbst wenn 99% der Kündigungswilligen sich deswegen für das Thema interessieren... die 1% der Leute, deren Meinungsfreiheit eingeschränkt wird, sind Grund genug die prinzipielle Diskussion zu führen und Arcor mit aller Macht, die uns die Marktwirtschaft zur Verfügung stellt, für ihr Verhalten zu Bestrafen.
Zitat
Sicher beginnt nun unweigerlich wieder die übliche Moraldiskussion ("die tun ja...darum darf ich erst recht...", "die bösen Politiker...sollen sich bei der eigenen Nase...das bisschen was wir da tun"), aber bei manchen Leuten frage ich mich ernsthaft, wozu die überhaupt auch nur versuchen zu argumentieren. Wieso gesteht man dann nicht ehrlich ein, daß man mal wieder ein erstklassiges Argument gefunden hat, die letzte Subvention für lau abzugreifen?
s.o. ... Es ist völlig unerheblich ob jemand seinen persönlichen Vorteil sieht und nutzt. ICH werde durch Arcor bevormundet und werde die nötigen Schritte einleiten. Es ist nicht an Arcor, zu Entscheiden, dass bei mir Zuhause -unter Umständen- ein minderjähriger zugriff auf pornografisches Material erhalten könnte. Vielleicht entscheidet Arcor als nächstes, dass ich via Youtube Urheberrechtlich geschütztel Material ansehen kann. Dann möchte ich sehen, dass meine Kündigung mit dem Subventionvorwand abgekanzelt wird.
cya, mcl
Zumal da ja offenbar nicht mal irgendwelche Beweise vorlagen. So koennte morgen auch o2 bei Arcor anklopfen und die Seiten von E-Plus sperren lassen, da sie gegen geltendes Recht verstossen.
Wie will der Provider das mal eben auf die schnelle rechtssicher festellen?
Wie kündigen
http://www.onlinekosten.de/for…hread.php?t=99739&page=21
Habe gestern mit der kundenhotline telefoniert.Die frau meinte die richtige möglichkeit sich zu bescheren ist es schriftlich zu tuen.Also wenn ihr unzufrieden seid es schriftlich niederzuschreiben und nach eschborn zu schicken.Erst wenn schriflich sich die Kunden massiv beschweren,wird eine Reaktionen der verantworlichen folgen.
wer kündigen möchte,sollte auch diese möglichkeit jetzt nutzen da es seitens Arcor Vertragsbruch ist einen uneingeschränkten Internetzugang anzubieten.Ich würde ein frist geben von 10 tagen zur beseitigung des problems geben und wenn sie es nicht erfüllen ,den vertrag kündigen.Wichtige Argumente für die Sonderkündigung vorzubringen ist wichtig,denn die Frau meinte dass alles schriftlich dazu schreiben sollte.ob die Kündigung auch durchgeht könnte sie mir nicht verraten,aber man sollte es versuchen.Wichtige Argumente sind, finde ich:
* Arcor müsste einen uneingeschränkten Zugang zum Internet anbieten.diese ist jedoch seit paar tagen nicht gewährt und sperrt einige seiten.Diese Sperrung müsste aber nicht sein,denn zum jeweiligen zeitpunkt ist es gesetzlich nicht notwendig diese Maßnahme durchzuführen.Ansonsten müssten auch andere provider dies tuen,diese machen es jedoch nicht.
* Diese Server der gesperrten Internetseiten befinden sich nicht in Deutschland und verstößen nicht gegen das deutsche Recht,sondern wenn überhaupt nur gegen das Recht,wo sich auch deren Server befindet.Dafür kann Arcor nicht zuständig sein.
* Um einen Telefon- und Internetanschluß bei Arcor zu erwerben,muss man volljährig sein.Die Verantwortlichkeit wie man den Anschluß benutzt,erliegt dem volljährigen Nutzer und nicht bei Arcor.Es kann nicht sein dass Arcor einfach dem Nutzer,dem eigentlich einen uneingeschränkten Zugang zum Internet haben sollte,seine Rechte bevormundet oder begrenzt.
Hoffentlich könnte ich euch ein bisschen damit helfen und wünsche euch viel Glück!
Wichtig ist, alles schriftlich zu veranlassen ,denn eine Reklamation übers Kundenhotline bringt nicht viel.Die Verantwortlichen dort müssen schwarz auf weiß lesen,dass die Leute sich nichts gefallen lassen!
Ärgerlich, das nur eine Fehlermeldung ala
Fehler: Netzwerk-Zeitüberschreitung
Der Server unter youporn.com braucht zu lange, um eine Antwort zu senden.
* Die Website könnte vorübergehend nicht erreichbar sein, versuchen Sie es bitte später nochmals.
* Wenn Sie auch keine andere Website aufrufen können, überprüfen Sie bitte die Netzwerk-/Internetverbindung.
* Wenn Ihr Computer oder Netzwerk von einer Firewall oder einem Proxy geschützt wird, stellen Sie bitte sicher,
dass Firefox auf das Internet zugreifen darf.
fehlermeldung
hi bigdaddy
was soll arcor denn da sagen?
hallo ich habe die seite vom netz genommen, da sie nicht berechtig sind pornos zu sehen!!!!!!
hast du sie schon angeschrieben?
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