Das war heute beim Lesen auch mein erster Gedanke - irgendwas muss der Arbeitgeber doch für Dich tun können - er musste Dich doch schliesslich auch in CH anmelden - vielleicht reicht ja schon eine entsprechende Bescheinigung um den Aufstand zumindest zu verkürzen oder ganz abzustellen - er müsste halt wahrscheinlich irgendwie für Dich bürgen oder so damit sie das anerkennen aber bei einem halbwegs guten Verhältnis zwischen AN und AG sollte das doch eigentlich das geringste Problem sein!?
Btw.: Hast Du Dir eigentlich mal die Namen notiert um ggf. mal ein System zu erkennen ob es tatsächlich immer dieselben sind!? Wenns hart auf hart käme hätte ich jedenfalls kein Problem mit einer solchen Liste mal beim Vorgesetzten anzuklopfen - irgendwo gibt es auch Grenzen ...