von VF Mitarbeiter reingelegt worden?

  • Zitat

    Original geschrieben von Mitsururgi
    Also ich könnt aus'm Stehgreif 10 Firmen nennen die seriöser, kompetenter und
    Kundenorientierter sind als VF...


    Dann sag doch mal. Aber bitte Firmen aus dem Mobilfunkbereich. Die sollten dann aber mindestens eine Rechnungszahlung im Shop anbieten, einen Handyaustauschservice im Shop anbieten, eine kostenlose Hotline aus allen Netzen haben und in jeder 30.000-Einwohner-Stadt ein Ladengeschäft haben.

  • Zitat

    Original geschrieben von iidollarii
    schulterzuck - ich bin ein bedienungsanleitungsfetischist, ich lese die dinger immer von vorne bis hinten, dazu schaue ich mir jeden zettel in der packung an, könnte ja noch was wichtiges zu zusatzfeatures dabeistehen. aber wenn ich ein handy bekomme, will ich es erstmal anschauen, ausprobieren.
    ich bleibe dabei: wenn der angebliche 2 wochen-unverbindlich-super-test angeboten wird, dann ist auf eine beschränkung des tests DEUTLICH hinzuweisen.


    Wurde ja.Sogar schwarz auf weiß!Aber was ist schon ein "Beipackzettel"gegen ein super geiles Handy :D

    >>>> 7 Jahre Eplusler<<<<



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  • Und in diesem Teil des Beitrages stehen schon einige Argumente, die deine Freundin ja wohl selbst hätte erkennen können, wenn sie vorher schon Stress mit VF gehabt hat, sich auf das "unverbindliche" Ausprobieren gar nicht erst einzulassen...


    Mit dieser (zumindest deiner Kenntnis) ist es mir absolut unverständlich, daß sich deine Freundin (von der ich annehme, daß sie es ist, deren negativen Erfahrungen du im Vorfeld anführttest), überhaupt in Betracht zog, sich ein Handy, daß von der vodafone-Kundenrückgewinnung zur Verfügung gestellt wird, "anzusehen"!



    EDIT:

    Zitat

    Original geschrieben von iidollarii
    wenn mir ein autohaus sagt, hier, sie dürfen dieses auto mal einfach unverbindlich testen, und ich fahre dann dreimal um den block, und hinterher sagt der verkäufer, pech gehabt, sie sind 30 km gefahren, somit haben sie das auto automatisch gekauft, weil im handschuhfach liegt ein beipackzettel, da steht, wenn sie mehr als 20 km fahren, gehen sie einen kaufvertrag ein, würdest du dann auch sagen, der tester ist dämlich?


    Und dieser Vergleich hinkt doch hinten und vorn!


    Es macht wohl einen Unterschied, den der Kunde feststellen kann, ob sich jemand aus freier Kaufabsicht zu einem Händler bewegt, oder ob jemand von der Rückgewinnung nach einer Kündigung angerufen wird...
    Bei wem sollte man wohl eher als Kunde Vorsicht walten lassen?


    Ein Versteckter Zettel im Handschuhfach ist nicht nur absurd anzunehmen, sondern auch viel weniger offensichtlich als ein Zettel (->tatsächlich eine Täuschung), der wahrscheinlich mit Lieferschein und Retourenschein offen in dem Paket lag...

  • Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Schnickschnack. Dem Verbraucher wird nix aufgezwungen, wenn er das Handy nicht will kann er es einfach unbesehen zurueckschicken.


    Wie kann man "unbesehen" den angebotenen Test durchführen?

  • Jeder VF Mitarbeiter, der Handys rausschickt bzw. Verträge verlängert muss zwei Punkte abarbeiten:


    1.) Der TN muss gefragt werden, ob er das Gespräch mit aufnehmen darf. Bei positivem Bescheid muss dieser hinweisen, dass das Band nun läuft.


    --> ist jedoch zwiespältig. Da davon auszugehen ist, dass keiner das Gespräch vom TN aus mitgehört hat, ist es schwer zu beweisen. Weil das Band läuft erst, nachdem man "ja" und das Kundenkennwort genannt hat.


    2.) Dem TN wird nun ein Vordruck vorgelesen. Da steht zum Beispiel: "Handy zum xy Preis" .... "14 tägiges Rücktrittsrecht" ... "Vertrag wird verlängert" ...


    --> Genau hier müsste jeder TN stutzig werden oder zumindest alle Fragen aus dem Vorgespräch nochmal wiederholen ... wenn ein Verkäufer mist erzählt hat und es bei der Bandaufnahme wiederholt hast du gute Chancen. (Habs schon erlebt, dass mittendrin aufgelegt wird)


    ... Was in den VF Shops abgeht, verweise ich auf folgende Threads:


    VF Shop Link 1


    VF Shop Link2


    ... dazu zum Thema "Vodafone ist ein seriöser Anbieter" ...


    nun aber wieder BTT ...


    In deinem Fall würde ich aber nicht die Schuld an VF sehen. Deine Freundin hat einfach nicht richtig zugehört. Der Verkäufer hat alles richtig gemacht, das Tonband wird nichts widergeben. Man kann zwar auf dieses "unverbindlich" eingehen ... doch vor Gericht wird das wenig nützen. Siehe in diesem Forum "Portierungsaufträge, Sonderkündigungsrecht usw usw". Mit Telekommunikationsanbieter zu verhandeln ist ein ganz gefährliches Spiel.


    Hier wurde ein Vergleich mit einem Autohaus gemacht. Wird da auch ein Vordruck vorgelesen ? Ich glaube nicht. Wenn du was unterschreibst, dann irgendwas für die Versicherung. Also, dieser Vergleich ist für mich nichts Wert.


    Aber dennoch interessiert es mich, wie es weitergeht. Halte uns mal auf dem laufenden.


    Grüße

  • Zitat

    Original geschrieben von iidollarii
    ein beipackzettel ist aber nun mal nicht DEUTLICH :-)

    Wie kannst du das beurteilen, ohne den Zettel gesehen zu haben?

    Zitat

    Original geschrieben von bahaa
    Wie kann man "unbesehen" den angebotenen Test durchführen?

    Meine Aussage bezog sich auf "sie zwingen einen verbraucher in einen vertrag, den sie EINSEITIG für beide parteien festlegen." des vorangegangenen Postings. Wenn man sich nicht mit den Bedinungen des "Vertrages" beschaeftigen will, sollte man eben die Finger davon lassen.

  • Zitat

    Original geschrieben von bahaa
    Wenn das so wäre, wo ist Verbraucherschutz mehr angebracht, als in genau diesem Fall? Oder sollen nur die geschützt werden, die Schutz nicht benötigen?


    Ich werde mich auch mal für die Gründung eines Wählerschutzvereines stark machen.


    Wenn sich nämlich mündige Bürger dazu hinreissen lassen, ihr Kreuz bei einer Partei zu machen, deren Wahlprogramm sie gar nicht kennen...


    Kein Mensch würde eine Wahl anfechten, weil mündige Bürger vorm Machen des Kreuzes in der Kabine keine Kenntnis von den Wahlversprechen hatte.


    Von volljährigen, wahlpflichtigen und, für diesen Fall relevant, geschäftsfähigen Menschen ist ein gewisser Anteil an (Eigen-)Information und Nutzung des Verstandes (!) doch wohl zu erwarten!
    Das ist zumindest meine Meinung! Und hier lag, wie ich schon schrieb, aus meiner Sicht eben keine Täuschung vor. Von daher kein Grund, nach dem Vebraucherschutz zu rufen...

  • Zitat

    Original geschrieben von Mitsururgi
    Würde mich mal interessieren ob das Fernabsatzgesetz in so einem Fall greift, auch wenn dieser doofe Zettel auf eine zeitlich beschränkte "Funktionsprüfung" hinweist.


    Hi,


    weis zwar nicht wie du die Frage genau meinst aber entgegen meiner Annahme steht im BGB explizit das der Kunde beim VertragsABSCHLUSS über einschränkungen informiert werden muß:


    § 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe(3) 1Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Genau!
    Und der Abschluss erfolgt ja bei Nutzung des Telefons.
    So lag es zumindest schriftlich vor.


    Edit:
    Die Zur-Verfügung-Stellung des Gerätes seitens vodafone zum Ausprobieren war das Angebot .
    Es ist davon auszugehen, daß die Rückgewinnungshotline Angebote zur VVL macht, und nicht zum Telefontesten...
    Das Telefon zu benutzen, und zwar in einem Umfang über das vereinbarte Angebot zum Austesten hinaus (was sogar schriftlich vorlag), war die Zustimmung zum Angebot.
    Zu diesem Zeitpunkt hat die Kundin Übereinstimmung mit dem Vertragsangebot zum Ausdruck gebracht, nicht beim Telefonat.
    Das ist ein handfester Vertrag! (Übereinstimmung zweier Willenserklärungen).
    Dafür, daß die junge Dame das Kleingedruckte (war es klein?) nicht liest, kann vodafone nichts!

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