Hallo zusammen,
bräuchte Unterstützung in einer Rechtsfrage. Folgende Sachlage:
Notebook von HP (2,5 jahre alt). In dieser Zeit 3 Mal zur Reparatur (insgesamt mehr als 16 Wochen), jedes Mal wegen Displayflackern. Jetzt wieder seit 2 Wochen wegen gleichem Problem in der Reparatur (habe ein halbes Jahr Garantieverlängerung bekommen).
Momentan wird ein Kulanzantrag geprüft (Rückkauf), allerdings will ich das Notebook absolut nicht mehr zurück. Jedesmal wurde das Motherboard getauscht und jedes Mal trat das Problem wieder auf. Jetzt ist die Garantie vorbei und ich bin sicher das Problem würde wieder auftreten (meines Erachtens ganz klar konstruktionsfehler).
Jetzt die Frage: habe ich nicht Recht auf Wandlung, da bereits 3 Mal HP die Chance hatte auf Nachbesserung bei dem immer gleichen Problem ? Will mich nur etwas vorbereiten, da ich bereits sehr schlechte Erfahrungen mit HP habe.
Vielen Dank schon im voraus für Eure Antworten.
Grüße,
Daniel