Pendlerpauschale wieder ab 1. km (vorläufig)

  • Zitat

    Original geschrieben von tribal-sunrise
    2. handelt es sich ja eben nicht mehr um den Arbeitsweg im eigentlichen Sinne, sondern lt. Maarthok wird es ja als Dienstreise "gewertet" (nur deshalb ja auch das Hin- und Zurück)


    Wenn du 'nur' ein -mehr oder weniger- dauerhaft überlassener Leiharbeiter bist, müsste der Arbeitsort bei deinem Entleiher allerdings schon deine "regelmäßige Arbeitsstätte" sein- es sein denn, du musst erst jeden morgen zu deiner Verleiherfirma und dann weiter.
    Wie hieß der andere Spaß noch, wenn man wirklich andauernd auf/bei anderen 'Baustellen'/Kunden arbeiten muss? "Einsatzwechseltätigkeit" oder so?


    EDIT: Ups da haben sie ja einiges geändert in den letzten Jahren... :o

  • Naja das ist schon die Frage. Arbeitsstelle ist nicht unbedingt der Sitz der Firma. Aber so genau kenne ich mich damit nun auch nicht aus, daß ich für diesen Fall eine zuverlässige Antwort geben könnte :>

    Hier stand eine Signatur.

  • Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Naja das ist schon die Frage. Arbeitsstelle ist nicht unbedingt der Sitz der Firma.



    Das ist eigentlich ganz einfach. Reisekosten gibt es bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten. Das sind:


    eine vorübergehende Tätigkeit außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte,
    eine Tätigkeit an wechselnden Einsatzstellen und
    eine Tätigkeit auf einem Fahrzeug.



    Zitat


    (R 9.4 LStR 2008)
    Regelmäßige Arbeitsstätte


    (3) Regelmäßige Arbeitsstätte ist der ortsgebundene Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers, unabhängig davon, ob es sich um eine Einrichtung des Arbeitgebers handelt. Regelmäßige Arbeitsstätte ist insbesondere jede ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er mit einer gewissen Nachhaltigkeit immer wieder aufsucht. Nicht maßgebend sind Art, Umfang und Inhalt der Tätigkeit. Von einer regelmäßigen Arbeitsstätte ist auszugehen, wenn die betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers vom Arbeitnehmer durchschnittlich im Kalenderjahr an einem Arbeitstag je Arbeitswoche aufgesucht wird. Bei einer vorübergehenden Auswärtstätigkeit (z. B. befristete Abordnung) an einer anderen betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens wird diese nicht zur regelmäßigen Arbeitsstätte.


    Die Unterscheidung zwischen Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit und Fahrtätigkeit wurde aufgegeben. Die unterschiedlichen Begriffe werden unter der Bezeichnung beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit zusammengefasst und vereinheitlicht. Es sind also Werbungskosten und keine Reisekosten.


    PS: Gerade bei Leiharbeitern ist es aber auch noch nicht ganz klar, ob der entleihende Betrieb nun die Regelmäßige Arbeitsstätte ist oder eben nicht :p das FA nimmt es so an, aber es wird halt noch drüber gestritten
    http://www.konz-steuertipps.de…-2008/255.html?phaseId=28

  • Na ja - hab gerade gelesen zumindest in meinem Fall ist es ganz klar - bei mehr als 3 Monaten an derselben Stelle ist der Kram nicht mehr als Dienstreise absetzbar - genauso wie z.B. beim Verpflegungszuschuss - insofern hat sich dass dann wohl leider bei mir erledigt - muss ich doch endlich mal in der Firma nochmal bohren dass das so nicht weitergehen kann ohne km-Abrechnung ...

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Tribal
    Bist du wirklich die ganze Zei ununterbrochen an Deinem Einsatzort, oder fährst du ab und an in drei Monaten auch mal zu Deinem AG?
    Weiss einer von Euch eigentlich wie es bei diesen verschieden Einsatzorten gehandhabt wurde in der Vergangenheit? Sprich wurde da vom ersten Kilometer gezahlt, oder auch erst ab dem 21.? Frage aus folgendem Grund. Bin das letzte Jahr sehr viel an verschiedenen Orten am Arbeiten gewesen und habe somit Hin- und Rückweg angesetzt. Ist für mich aber nicht nachvollziehbar ob das Finanzamt ab dem 21. Kilometer gerechnet hat oder schon ab dem ersten...

    Ja die Welt ist rund!

  • Na ja sagen wir mal zu 95% - natürlich haben wir Fachgruppenmeetings beim AG, Schulungen für unsere ISO Zertifikate u.ä. - aber das ist halt hier und da mal ein Nachmittag - ansonsten bin ich Vollzeit bei unserem Kunden ...


    Bei ner Dienstreise kann ich mir kaum vorstellen dass da die gleiche Regelung gilt - das sind ja zwei völlig verschieden Dinge und die 21. km Regelung betrifft AFAIK nur den Arbeitsweg ...

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Gestern lag der Bescheid vom Finanzamt in meinem Briefkasten, das es eine kleine Nachzahlung gibt :D


    Hätte nicht gedacht, das es dann doch so schnell geht, besonders wo unserer Finanzamt eher die Langsamkeit neu entdeckt hat...

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Tja, so ist das leider. Man kann nur hoffen das der Herr nach der nächsten Wahl nicht mehr Minister ist.

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