ZitatOriginal geschrieben von tribal-sunrise
2. handelt es sich ja eben nicht mehr um den Arbeitsweg im eigentlichen Sinne, sondern lt. Maarthok wird es ja als Dienstreise "gewertet" (nur deshalb ja auch das Hin- und Zurück)
Wenn du 'nur' ein -mehr oder weniger- dauerhaft überlassener Leiharbeiter bist, müsste der Arbeitsort bei deinem Entleiher allerdings schon deine "regelmäßige Arbeitsstätte" sein- es sein denn, du musst erst jeden morgen zu deiner Verleiherfirma und dann weiter.
Wie hieß der andere Spaß noch, wenn man wirklich andauernd auf/bei anderen 'Baustellen'/Kunden arbeiten muss? "Einsatzwechseltätigkeit" oder so?
EDIT: Ups da haben sie ja einiges geändert in den letzten Jahren... :o