Pendlerpauschale wieder ab 1. km (vorläufig)

  • Zitat

    Original geschrieben von halphas
    ja wie läuft das dann mir der "Nachzahlung" für 2007? Muss man das beantragen oder wird das einem automatisch gutgeschrieben weil der Steuerbescheid ja nur vorläuftig war?


    Wenn du die gesamten Kilometer im Steuerbescheid eingetragen hast,
    dann läuft das automatisch. Stand so jedenfalls im Kleingedruckten
    auf dem Bescheid ( irgendwas mit " man muss keinen Widerspruch
    einlegen " ).


    CU Hul :cool:

    Alt ist man dann, wenn man an der Vergangenheit
    mehr Freude hat als an der Zukunft.
    (John Knittel)

  • wow kann ich ja noch gar nicht glauben dass es mal geld gibt und man mal nicht zahlen muss .-) *freu*
    Aber noch haben wirs ja nicht :p

  • Ich möchte eure Euphorie ja nicht zerstören, aber der Gesetzgeber hat die Möglichkeit die Pendlerpauschale Gesetzeskonform zu gestallten. Und das Ganze auch Rückwirkend zum 01.01.2007. Also evtl. muss man dann das erhaltene Geld wieder abführen. Theoretisch kann er die Pendlerpauschale auch ganz abschaffen.

  • Zitat

    Original geschrieben von suschi
    Ich möchte eure Euphorie ja nicht zerstören, aber der Gesetzgeber hat die Möglichkeit die Pendlerpauschale Gesetzeskonform zu gestallten. Und das Ganze auch Rückwirkend zum 01.01.2007. Also evtl. muss man dann das erhaltene Geld wieder abführen.


    Richtig! Kann auch passieren. Zwar müsste man dann nicht alles wieder abführen, aber einen Teil.

  • Zitat

    Original geschrieben von halphas
    ja wie läuft das dann mir der "Nachzahlung" für 2007? Muss man das beantragen oder wird das einem automatisch gutgeschrieben weil der Steuerbescheid ja nur vorläuftig war?


    Die Steuerbescheide von 2007 waren ja, bis heute, nur "vorläufig gültig". Die Rückzahlungen werden seitens der Finanzämter daher automatisch erfolgen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Hul
    Wenn du die gesamten Kilometer im Steuerbescheid eingetragen hast,
    dann läuft das automatisch. Stand so jedenfalls im Kleingedruckten
    auf dem Bescheid ( irgendwas mit " man muss keinen Widerspruch
    einlegen " ).


    CU Hul :cool:


    Bist du dir da sicher?

    kann gelöscht werden

  • Zitat

    Original geschrieben von suschi
    Ich möchte eure Euphorie ja nicht zerstören, aber der Gesetzgeber hat die Möglichkeit die Pendlerpauschale Gesetzeskonform zu gestallten. Und das Ganze auch Rückwirkend zum 01.01.2007. Also evtl. muss man dann das erhaltene Geld wieder abführen. Theoretisch kann er die Pendlerpauschale auch ganz abschaffen.


    Das Finanzministerium hat allerdings schon angekündigt, daß die alte Regelung vorläufig weitergelten soll, und auch die Rückzahlungen unverzüglich aufgenommen werden (Januar - März 2009)

    Hier stand eine Signatur.

  • Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Ja ist so (wenn die gesamten Kilometer beantragt wurden)


    Und woher weiß man das?


    Am besten im Steuerbescheid 2007 nachschauen oder besser direkt beim FA anrufen?


    Jetzt habe ich mir doch für 2009 nur ab dem 21. Kilometer eintragen lassen.
    Kann man den Antrag nochmal bzw neu stellen?


    Gruß Gunn

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  • Das steht in den Gründen in deinem Steuerbescheid


    Dieser Bescheid ist vorläufig hinsichtlich ......


    Edít: Hinsichtlich deiner Frage für die Lohnsteuerbefreiung 2009: Ja das kann man jederzeit noch nachtragen lassen.

    Hier stand eine Signatur.

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