Pendlerpauschale wieder ab 1. km (vorläufig)

  • Wer fordert denn ständig, dass die Arbeitnehmer/Angestellten mehr Mobilität entwickeln sollen?
    Der Homus politikus und die Unternehmen, wenn ich mich recht entsinne ;)


    Zitat

    ÖPNV-Nutzer nutzen zuallererst den Autofahrern. Ein paar Mio. Autos mehr auf den Straßen pro Jahr bedeuteten noch mehr Stau. Und Straßenausbauten sind heute in Ballungsgebieten kaum mehr durchzusetzen.


    Und wie wurden in der Vergangenheit diese hochdotierten Stellen genutzt?
    Durch die individuelle Mobilität und den mehr als unatraktativen Angeboten, durch forcierte Privatisierungen und Streichungen in den privaten Angeboten, werden diese "Notlagen" der einzelnen ArbeitnemerInnen jetzt schamlos ausgenutzt.
    Und wenn Notlagen bestehen, dann wird die nächste Kröte auch noch zu schlucken sein.


    Aber heutzutage ist ja jedes Mittel und jede Forderung wahrscheinlich damit gerechtfertigt, Wachstum und Erhalt auf Kosten des Otto Normalo abzuwälzen.

  • ÖPNV-Nutzer nutzen zuallererst den Autofahrern. Ein paar Mio. Autos mehr auf den Straßen pro Jahr bedeuteten noch mehr Stau. Und Straßenausbauten sind heute in Ballungsgebieten kaum mehr durchzusetzen. [/QUOTE]





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    Darum geht es doch gar nicht. Es geht um die Gleichbehandlung. Wenn keine Subventionierung der Pendler, dann darf es auch keine für öffentliche Verkehrsmittel geben.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Ah ok, insofern korrekt. Allerdings sollte man - bevor man sich ins Konzert der "Subventions"-Streicher einreiht - definieren, was alles eine Subvention ist. Kindergeld ist ganz klar ebenso eine. Steichen! :)


    IMO geht es eher um die Sinnhaftigkeit. Wenn man davon ausgeht, dass jede "Subvention" etwas steuern soll, fiele mir als Zielsetzung der Pendlerpauschale nur ein, dass damit die Mobilität der Bevölkerung bei der Arbeitsplatzwahl erhöht werden soll. Der ÖPNV dagegen soll insgesamt eine umweltfreundliche und allgemein verfügbare Mobilität sicherstellen.

  • Zitat

    Original geschrieben von oleR
    Ich vermute, dass ein Großteil der Mittelstreckenpendler (10-70 km) mit dem Auto anreist. Die öffentlichen Verkehrsmittel bieten hier im Regelfall kaum etwas an, da es sich häufig um den Bereich zwischen den Großstädten handelt. Die Autofahrer können die gut ausgebauten, staufreien Autobahnen nutzen, während die Bahnfahrer herumbummeln und zigmal umsteigen müssen. Durch die Pendlerpauschale wird jedenfalls IMO das Pendeln aus diesen Entfernungen erst bezahlbar, während der ÖPNV zwar deutlich günstiger ist, aber von vielen Nutzern aus Bequemlichkeitsgründen nicht genutzt wird. ...

    Das mag gelten für Regionen in Schlabbadabba - aber nicht für Ballungsgebiete. Wer z.B. im Rhein-Main-Gebiet morgens versucht mit dem Auto aus Richtung Mainz/Wiesbaden, Friedberg und oder Hanau/Fulda nach Frankfurt reinzufahren wird bemerken, das täglich tausend andere die selbe Idee haben - und mit ihnen gemeinsam im Stau stehen. (Für die ist "gut ausgebauten, staufreien Autobahnen" der Lacher des Tages ;)) Wer hier irgendwie in der Nähe einer Bahnstrecke wohnt, nutzt den ÖPNV. Da muss man zwar sehr wahrscheinlich 1-2mal umsteigen, ist aber dann in der selben Zeit oder schneller dort und konnte entweder noch ein Nickerchen machen, Zeitung lesen oder was auch immer.


    Wobei viele auch den ÖPNV hier "unfreiwillig" nicht nutzen, weil die Züge zu den Stoßzeiten rappelvoll sind und es der RMV nicht schafft, mehr Wagons anzuhängen - denn dann bräuchten sie zusätzlches Personal :rolleyes: Sprich, würde es der (hier zuständige) RMV es mal schaffen die Sache besser zu organisieren, würden liebend gern noch viel mehr mit der Bahn fahren.

  • Das Wort "Pendlerpauschale" gehört verboten, im Gesetz steht das nicht. Aber egal.


    Ich finde es gut, dass hier so rege diskutiert wird. :top:



    Außerdem bitte nicht gleich vom zu verst. Einkommen reden, wenn man die "Pendlerpauschale" erfolgreich vom Bruttogehalt abgezogen hat.

  • DUSA:


    RM/RN/Ruhr mag da eher eine Ausnahme sein. In Hamburg oder Berlin (und vermutlich auch in anderen Metropolen, die nur ein Zentrum haben) beginnt im Regelfall der Stau auf der Autobahn nicht aufm platten Land, sondern ein paar Kilometer hinter der Stadtgrenze. Die Pendler von weiter außerhalb haben häufig freie Bahn bis dahin und reihen sich erst in die Staus ein, die auch die Leute am Stadtrand (~ 10-15 km vom Zentrum entfernt) plagen.


    Zitat

    Wer hier irgendwie in der Nähe einer Bahnstrecke wohnt, nutzt den ÖPNV. Da muss man zwar sehr wahrscheinlich 1-2mal umsteigen, ist aber dann in der selben Zeit oder schneller dort und konnte entweder noch ein Nickerchen machen, Zeitung lesen oder was auch immer.


    Naja, könnte dann ganz clever sein, schon beim Kauf/Bau einer Wohnung oder eines Hauses darauf zu achten, wie sie an das Bahnnetz angebunden sind, oder? ;)


    Zitat

    Wobei viele auch den ÖPNV hier "unfreiwillig" nicht nutzen, weil die Züge zu den Stoßzeiten rappelvoll sind und es der RMV nicht schafft, mehr Wagons anzuhängen - denn dann bräuchten sie zusätzlches Personal Sprich, würde es der (hier zuständige) RMV es mal schaffen die Sache besser zu organisieren, würden liebend gern noch viel mehr mit der Bahn fahren.


    Das dürfte wohl leider ein sehr übliches Problem sein. Vermutlich kommen dann noch Verspätungen von "ein paar Minuten nur" dazu...

  • So hole mal den Thread hoch.


    Also, da jetzt ja die Lohnsteuererklärung 2007 antsteht, wollte ich mal fragen ob hier jemand weiß, wie das mit der Pendlerpauschale seitens des Finanzamtes abgerechnet wird?


    Ich denke mal es wird nach wie vor nur alles ab dem 21. Kilometer berücksichtigt, muss man dann gegen den Bescheid Einspruch erheben, mit Hinweis auf das kommende Urteil des BGH, oder kriegt man die mögliche Erstattung dann automatisch?


    Habe es nämlich nicht auf meiner Steuerkarte eintragen lassen, weil ich keinen Bock habe die Kohle zurück zahlen zu müssen, falls das Urteil doch negativ ausfällt und dann wäre es vermutlich schon längst verprasst ...... :D


    Weiß jemand schon genaueres?

  • Naja, im Umkehrschluss musst du aber nachher wieder aktiv werden, und das ggbf. vom Finanzamt wiederholen..
    Gibt immernoch kein Urteil, aber eigentlich geben die FA Infoschreiben raus, in denen sie dir mitteilen, dass ab dem 1. KM abgerechnet wird, aber es eben zu einer Rückforderung kommen könnte.

    "Irgendwie haben die Leute das mit der Meinungsfreiheit falsch verstanden, man darf eine Meinung haben, man muss nicht. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten."
    - Dieter Nuhr

  • So bescheuert sind selbst die FA-Behörden nicht, von Millionen
    Steuerpflichtigen eine Rückforderung einzutreiben.


    Im Prinzip ganz einfach, in der Steuererklärung die KM ab dem
    ersten KM ansetzen. Im Steuerbescheid -wenn bis dahin nicht entschieden-
    wird von Seiten der Finanzbehörden der Bescheid hinsichtlich der
    KM-Pauschale als verläufig erteilt.
    Damit erspart man sich die Einspruchsverfahren


    Dann gibt es u.U. eine Nachvergütung.


    GP

  • Die Finanzämter können nicht anders, als die Steuererklärungen gesetzesmäßig abzuarbeiten. Soll heißen, erst ab dem 21. km wird dein Arbeitsweg "anerkannt". Allerdings gibt es ein Schreiben des Finanzminsteriums dass diese Bescheide unter punktuellem Vorbehalt ergehen sollen. Dies bedeutet dass diese Bescheide automatisch korrigiert werden falls das Urteil gegen die Regierung ausfällt.


    Also ganz normal die Erklärung abgeben und beim Bescheid hinten in den Erläuterungen drauf aufpassen dass die Vorläufigkeit drin auftaucht. Dann kann dir nix passieren außer einem nachträglichen Guthaben.

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

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