Der BFH hat heute mitgeteilt, dass die Gesetzesänderung bzgl. der Pendlerpauschale, nach der man aktuell erst ab dem 21. km einen Freibetrag absetzen kann, verfassungswidrig sei. Die endgültige Entscheidung muss nun der BGH fällen. Bis dahin kann man sich nun allerdings trotzdem schon wieder die vollen km als Freibetrag in die LStK eintragen lassen. Es besteht dabei freilich das Risiko, dass der BGH letztlich den Finanzämtern recht gibt und man nachzahlen muss. IMHO ist dieses Risiko aber eher gering - für mich persönlich war von vornherein klar, dass das Ganze nicht verfassungskonform war.
Pendlerpauschale wieder ab 1. km (vorläufig)
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Fein, für jemanden wie mich, der es pro Woche durchaus auf 1000 km bringt, ist das eine gute Nachricht! :top:
Aber mal sehen, was sich der Gesetzgeber wieder für neue
n UnsinnIdeen einfallen läßt! -
Naja, man merkt jetzt schon, wie die Bundesregierung mit der Argumentation ins Schlingern kommt. Da labert irgendeiner was davon, dass die Arbeit "am Werktor" beginnt und nicht, wenn man zu Hause losfährt. Schön, allerdings müsste das dann - der Grundsatz der steuerlichen Gleichbehandlung lässt grüßen - für ALLE gelten und nicht nur für die, die 20km oder weniger fahren. Und WENN es für alle gelten würde, würde dies die Abschaffung der Pendlerpauschale bedeuten, was auch nicht so ohne Weiteres geht, da die Fahrt zur Arbeit ja nun mal eindeutig eine Aufwändung für die Arbeit ist.
Bin mal gespannt, wie der BGH entscheidet. Eigentlich ist er ja eher für verbraucherfreundliche Entscheidungen bekannt...
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Re: Pendlerpauschale wieder ab 1. km (vorläufig)
ZitatOriginal geschrieben von BigBlue007
Es besteht dabei freilich das Risiko, dass der BGH letztlich den Finanzämtern recht gibt und man nachzahlen muss. IMHO ist dieses Risiko aber eher gering - für mich persönlich war von vornherein klar, dass das Ganze nicht verfassungskonform war.Wohl eher das BVG oder? Glaube nicht das der BGH da ein Machtwort spricht...
EDIT:
Die die 1000km auf den Tacho bringen haben davon sicherlich auch was, im Prinzip sind aber die die keine 100 sondern nur 25km Anfahrt haben besser dran... -
Na Hauptsache ein höchstes Gericht tritt der Regierung für die Abzocke der Pendler richtig in den Allerwertesten.
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Hi,
ZitatOriginal geschrieben von BigBlue007
Naja, man merkt jetzt schon, wie die Bundesregierung mit der Argumentation ins Schlingern kommt. Da labert irgendeiner was davon, dass die Arbeit "am Werktor" beginnt ....hoffentlich gilt dieser Grundsatz auch für Frau von der Leyen und Herrn Gabriel, die müssen dann in Zukunft auch zusehen, wie sie nach Berlin bzw. zu ihren Konferenzen kommen.
BTW: Wenn die Arbeit in Zukunft am Werktor losgeht, kann man auch gleichzeitig die gesetzliche Unfallversicherung ordentlich zusammenstreichen und sparen, Wegeunfälle gibt es dann ja auch nicht mehr :flop:
mfg
Heiko -
Re: Re: Pendlerpauschale wieder ab 1. km (vorläufig)
ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
Wohl eher das BVG oder? Glaube nicht das der BGH da ein Machtwort spricht...Und ich wiederum glaube nicht, dass die BVG (Berliner-Verkehrs-Gesellschaft) diesbezüglich irgendwelche Befugnisse hat.
Bundesverfassungsgericht kürzt sich BVerfG ab, schon immer.
ZitatOriginal geschrieben von Heiko09281
hoffentlich gilt dieser Grundsatz auch für Frau von der Leyen und Herrn Gabriel, die müssen dann in Zukunft auch zusehen, wie sie nach Berlin bzw. zu ihren Konferenzen kommen.A propos Politiker: Christian Ströbele (Grüne) nicht regenfest :eek::D
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Re: Re: Re: Pendlerpauschale wieder ab 1. km (vorläufig)
ZitatOriginal geschrieben von leibi111
Bundesverfassungsgericht kürzt sich BVerfG ab, schon immer.
Jaja...
Umgangssprache sollte verboten werden. -
Dann müßte es folgendermaßen heißen:
Ja ja, die Umgangssprache sollte verboten werden.
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Re: Re: Re: Pendlerpauschale wieder ab 1. km (vorläufig)
Edit:
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