Bis 31.09. gilt wieder die Geld-zurück-Garantie.
Wer nicht mindesten 20% spart, bekommt sein Geld für das Starterpaket zurück.
simyo gratis
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Fuer fonic-Kunden sicher interessant
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Bei mir hat es beim letzten Mal auch mit einer Klarmobil-Rechnung geklappt.
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Da stellt sich doch die Frage, wie hoch muss die Rechnung denn gewesen sein? Wenn ich bspw. eine V50 Studentenkondition habe, bei dem ich 7,69 zahle und die 50 Minuten vollausgenutzt hätte, dann wäre ich mit Simyo mit 7,50 günstiger, aber eben nicht 20% günstiger.
Oder
wenn ich einen o2 online mit 5 Gesprächsguthaben und 150 SMSforfree habe, bei dem ich nur 5,12 zahle, dann kommt Simyo auch nicht unter meiner Rechnung, wenn ich in einem Monat 100 SMS verballert habe.
Selbst im Kleintext steht nicht drin, dass Rechnungen mit Sonderkonditionen nicht gelten.
Weiß jemand da was genaueres?
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Die gucken sich deinen EVN an und rechnen das mit ihren Preisen gegen.
Sind sie bei deinem Nutzungsverhalten nicht mind. 20% unter deinem Rechnungsbetrag (egal ob Incl. Minuten/ Incl.-SMS/Mindestverbrauch etc.) bekommst du das Geld zurück.Also wenn sie 7,50 nehmen würden und du hast 7,69 bezahlt, gibt´s Geld zurück.
Ist ja nicht 20% günstiger. -
Super, dann können sie in der Regel gegen alle o2-online-Verträge, die nur fürs SMS benutzt werden, nicht konkurrieren.
Dann werde ich gleich mal ein Paket kaufen. -
In den Bedingungen steht: "Berücksichtigt werden alle Gespräche und Datenverbindungen außer Auslandstelefonate".
SMS gelten wahrscheinlich nicht als Datenverbindungen, oder?
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Hm,...ausgeschlossen wurde es nicht, aber eingeschlossen auch nicht.
Jemand anderes vielleicht irgendwelche Erfahrungswerte?
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Zitat
Original geschrieben von harlekyn
Fuer fonic-Kunden sicher interessantGlaube ich nicht, oder haben die Kunden einen EVN oder bekommen sie eine Rechnung? Außerdem sind Juli/August-Abrechnungen vonnöten.
Das mit den SMS wäre wirklich interessant. Obwohl meine Freundin leider einen Duo-Teil nutzt, der auf meinen Namen registriert ist. Und ich habe schon 'ne Simyo
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Hab denen mal ne Mail geschickt, ob SMS auch in die Berechnugsgrundlage fällt bei der Anforderung des "Geld-zurück-Garanties". Mal gucken, was die schreiben.
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