Computer-Filialgeschäft verweigert die Einsicht der AGBs

  • Hallo,


    ich habe in einem Computer- Filialgeschäft eine Packung DVD+R Rohlinge gekauft. Da diese für einen Kollegen bestimmt sind und dieser nur DVD-R Rohlinge nutzen kann, wollte ich nach dem Wochenende die DVD Rohlinge im Geschäft einfach von DVD+R in DVD-R umtauschen.


    So etwa spielte sich der Umtauschversuch im Geschäft ab:


    Ich: Hallo, ich habe letzte Woche bei ihnen die Rohlinge hier gekauft (ich halte die gekaufte Ware in meiner Hand). Sind leider die falschen und möchte die gerne von +R auf -R umtauschen


    Er: Die haben sie letzte Woche gekauft.


    Ich: Ja das sagte ich ja schon, das dürfte doch kein Problem sein.


    Er: Laut unseren AGBs tauschen wir nur Ware, die am selben Tag auch gekauft wurde, aber nicht länger.


    Ich: Verstehe ich nicht, ich habe bei ihnen ja keine leicht verderblichen Lebensmittel gekauft.


    Er: Ich kann da nicht machen, steht so in unseren AGBs.


    Ich: Diese AGBs würde ich gerne jetzt mal lesen.


    Er: Das können sie auf unserer Homepage im Internet nachlesen, im übrigen darf ich ihnen keine Rechtsauskunft erteilen, einen schönen Tag noch!



    Das hat erstmal gesessen, durch Zeitmangel wollte ich mich auf keine weitere Diskussion vor Ort einlassen. Im Geschäft selber habe ich die AGBs auch nirgens hängen sehen.


    Am Abend habe ich mir dann mal die Homepage von diesem Geschäft angesehen, dort stehen keine AGBs http://www.tfc-computer.de/index.php?b=info


    Somit bin ich im Geschäft schön vera..... worden. Und offensichtlich bin ich nicht der einzige, wie ich beim googlen herausgefunden habe, siehe hier:
    http://www.heise.de/foren/go.s…_id=8557660&forum_id=7360


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    Ich habe dann
    nach AGB gefragt, weil im Internetseite http://www.tfc-computer.de gar
    nichts steht. Der Antwort war von Verkäufer einfach klasse „ Wir
    müssen Ihnen gar nichts zeigen, aber unsere AGB´s können Sie gerne in
    Gerichtssaal zum lesen kriegen“
    -------------------------------------------------------------------------------------------



    Diesem Geschäft würde ich nun gerne einen kleinen Denkzettel verpassen.


    Abmahnanwalt weil die AGBs auf deren Homepage fehlen (diese versenden aber keine Ware)?


    Gewerbeaufsichtsamt, durch Weigerung der AGB Einsicht?


    Was meint Ihr, was würdet Ihr in diesem Falle machen?


    Ich werde jedenfalls keinen Fuß mehr in diesen Laden setzen!

    Falle, schnapp, mechanisch, für Kleintier, grau, beweglich

  • Re: Computer-Filialgeschäft verweigert die Einsicht der AGBs


    Zitat

    Original geschrieben von Orbitronic
    Ich werde jedenfalls keinen Fuß mehr in diesen Laden setzen!


    Das wird - so behaupte ich mal als Rechtslaie - auch Deine einzige Möglichkeit sein, denen zu zeigen, wo der Hammer hängt .


    Bist Du ein direkter Mitbewerber, sprich verkaufst Du selbst Computerzubehör? Dann kannst Du sie evtl. abmahnen (lassen).


    Die AGB erlangen dadurch, daß Du sie nicht einsehen konntest, schlicht und ergreifend keine Gültigkeit. Weitere Rechtsfolgen entstehen weder für Dich noch für den Laden.


    Und daß der Shop mangelfreie Ware nicht umtauscht, ist - da kein Internetgeschäft, Du hattest Gelegenheit, die Ware vor Ort auf Ihre Beschaffenheit zu prüfen - sein gutes Recht. Daß der Verkäufer Dir für diesen für Dich ärgerlichen Umstand eine falsche Begründung genannt hat, ist zwar ziemlich bescheuert, ändert aber nichts an der Rechtslage.


    Was soll der Ladenbetreiber also Deiner Meinung nach tun, weil Du so unverschämt warst, auf dem Umtausch einwandfreier Ware bestehen zu wollen?
    Dich abmahnen lassen wegen Wettbewerbsverzerrung?
    Hausverbot erteilen wegen Deiner Dreistigkeit?
    Oder Dich einfach ignorieren und hoffen, daß Du gar nicht erst wieder kommst (Das ist meine Strategie bei Kunden, die mit einem solch destruktiven Halbwissen meinen Laden unsicher machen)? :D


    cu


    NoTeen

  • Wenn die AGB nicht auslagen, gelten imho die Muster AGB des Gesetzgebers. In diesen ist kein Umtauschrecht vorgesehen. Die Begründung des Verkäufers war zwar merkwürdig, sein Handeln aber einwandfrei. Es gibt nunmal kein Umtauschrecht im stationären Handel. Auf deutsch, wenn dir der Laden nicht passt, kauf in Zukunft halt woanders ein. Was soll der Müll mit Anwalt und Abmahnung, gibts noch nicht genug Abmahner? Willst du damit deine gekränkte Seele aufrichten? Gib die Rohlinge jemanden, der was damit anfangen kann, ist ja nicht so, das diese ein Vermögen kosten.

    Für die meisten Menschen kommt irgendwann der Zeitpunkt, an dem ihr Traum ausgeträumt ist und ihnen klar wird, dass sie die Lippen nicht spitzen, um die Glücksfee, die ihnen hold zulächelt, auf den Mund zu küssen, sondern um die bittere Pille zu schlucken, die ihnen das Leben verabreicht hat.

  • Re: Computer-Filialgeschäft verweigert die Einsicht der AGBs


    Zitat

    Original geschrieben von Orbitronic
    Computer-Filialgeschäft verweigert die Einsicht der AGBs

    Wahrscheinlich tun sie das nur, weil sie gar keine Allgemeinen Geschäftsbedingungens haben.


    SCNR



    Zur nun geltenden Rechtslage siehe Antworten vor mir.

  • Auch wenn der Haendler pampig war, so war dein Ton mindestens genauso aetzend...bei "ja, das sagte ich ja schon + duerfte kein Problem sein" wuerde ich auch die Schotten dicht machen.


    Na ja, wie dem auch sei, du hast kein Umtauschrecht, auch wenn das leider von den meisten Menschen angenommen wird. Denke, die Vorredner haben das vorbildlich erklaert und zusammengefasst.

  • Zitat

    Original geschrieben von der_scheich
    Na ja, wie dem auch sei, du hast kein Umtauschrecht, auch wenn das leider von den meisten Menschen angenommen wird. Denke, die Vorredner haben das vorbildlich erklaert und zusammengefasst.


    Stimmt, hat er nicht. Aber jedes Geschäft, das ein bischen was auf sich hält, bietet das an, zumindest jedes größere.


    Man muss sich schon sehr wundern, wieviel Energie manch kleiner Händler mit Ladengeschäft daran setzt, auch noch den letzten Kunden an die Internetversender zu verlieren-wohlgemerkt für ein paar läppische Rohlinge, die nichtmal benutzt worden sind.


    Zumal er damit nicht nur einen Kunden vergrault, sondern im Idealfall dessen ganzes soziales Netzwerk, denn das Erlebnis macht im Freundeskreis sicher die Runde.

  • Zitat

    Original geschrieben von pallmall


    Man muss sich schon sehr wundern, wieviel Energie manch kleiner Händler mit Ladengeschäft daran setzt, auch noch den letzten Kunden an die Internetversender zu verlieren-wohlgemerkt für ein paar läppische Rohlinge, die nichtmal benutzt worden sind.


    Zumal er damit nicht nur einen Kunden vergrault, sondern im Idealfall dessen ganzes soziales Netzwerk, denn das Erlebnis macht im Freundeskreis sicher die Runde.


    Die Gegend, in der der Händler sein Geschäft hat (Lange Laube) ist aber für zwei Dinge berüchtigt... - sehr gute Preise und ein rauher Umgangston.


    Begonnen hat das Ganze übrigens mit einem Shop names MC***, der daraus fast eine Philosophie gemacht haben... - und zwar ziemlich erfolgreich, denn dieser Laden ist (trotz seines miserablen Rufes bzgl. Kundenfreundlichkeit) einer der wenigen, der schon seit mehreren Jahren da tätig ist.


    Und es sind schon sehr viele in der Langen Laube gescheitert...

  • Zitat

    Original geschrieben von pallmall
    ...Man muss sich schon sehr wundern, wieviel Energie manch kleiner Händler mit Ladengeschäft daran setzt, auch noch den letzten Kunden an die Internetversender zu verlieren...


    Ich persönlich halte es als Händler mit der Binsenweisheit: "Wie man in den Wald hineinruft...".


    Kein Kunde, der höflich oder wenigstens halbwegs ordentlich um eine Kulanzleistung gebeten hat, hat jemals mein Geschäft unzufrieden verlassen.


    Jemanden, der im überheblichen Tonfall von seinem "Kunde-ist-König-Recht" Gebrauch machen möchte, vielleicht noch unter Hinweis darauf, daß "das ja überall woanders auch kein Problem" sei, schicke ich aber auch gerne mal unzufrieden und unverrichteter Dinge nach Hause.


    Auf die paar Idioten im Jahr - und zur Not auch ihr soziales Netzwerk - verzichte ich gerne, wenn ich mir dadurch ein, zwei Magengeschwüre ersparen kann. Und bisher bin ich nicht verhungert ob der Menschenmassen, die wegen meiner Abfuhren bereits woanders einkaufen gehen.


    cu


    NoTeen


  • Ist ja alles richtig, seh ich genau so.


    Aber im vorliegenden Fall , wo der Kunde offenkundig für dumm verkauft werden soll (AGBs, die es garnicht zu geben scheint oder wie gehandhabt unwirksam als Erklärung), ist wohl eindeutig das Verhalten des Händlers zu tadeln.

  • Hallo,


    ich versuche mal alle offenstehenden Fragen zu beantworten:



    Der Umtauschversuch verlief von beiden Seiten in einem freundlichen Umgangston in Zimmerlautstärke.


    Meine Aussage "Ja das sagte ich ja schon, das dürfte doch kein Problem sein"
    bezog sich darauf, das ich von anderen Geschäften einen Umtausch innerhalb von 14 Tage kenne. Der Verkäufer im Computergeschäft sich hätte keinen Schritt bewegen müssen, die Rohlinge standen direkt neben seinem Tresen.


    Ich selber bin kein Händler.


    Hätte der Verkäufer im Computergeschäft einfach gesagt das er die Ware nicht umtauschen kann (kein Umtauschrecht), hätte ich das akzeptiert.


    Würde es auf Unwissenheit des Verkäufers beruhen, das er den Internetauftritt seines Arbeitgebers nicht kennt (keine AGB auf der Homepage) hätte ich das auch noch akzeptiert.


    Da Aufgrund von Verbrauchermeinungen im Internet über diesen Computerladen dies offensichtlich eine "Geschäftstaktik" ist, kann ich dieses Verhalten nicht akzeptieren!


    Wenn ein Verkäufer dem Kunden mehrmals seine AGB unter die Nase reibt, wird man irgendwann ja geradezu genötigt, diese AGB doch bitte lesen zu dürfen!

    Falle, schnapp, mechanisch, für Kleintier, grau, beweglich

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