Lohnfortzahlung bei Ferienjob?

  • Hi,
    weiß vielleicht jemand von euch wie das gehandhabt wird? Man liest und hört hier von unterschiedlichsten Regelungen. Auf einer Site las ich dass man gleichbehandelt werden muss wie ein Festangestellter, von einem bekannten der selbst eine Firma führt bekam ich zu hören dass gar keine Lohnfortzahlung getätigt wird, widerrum von einer bekannten hies es dass man min. 4 Wochen im Betrieb sein muss.
    Es geht darum dass eine bekannte 3 Woche bei einer großen Firma gearbeitet hat und die letzten 3 Tage krank war. Sie musste dennoch eine Krankmeldung bringen, aber bekam trotzdem kein Geld.


    Wäre toll wenn jemand hierzu etwas schreiben kann.


    Gruß
    Christian

  • Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung...


    Entgeltfortzahlungsgesetz


    (1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn


    1. er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder
    2. seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.



    (2) Als unverschuldete Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Absatzes 1 gilt auch eine Arbeitsverhinderung, die infolge einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder eines nicht rechtswidrigen Abbruchs der Schwangerschaft eintritt. Dasselbe gilt für einen Abbruch der Schwangerschaft, wenn die Schwangerschaft innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis durch einen Arzt abgebrochen wird, die schwangere Frau den Abbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nachgewiesen hat, daß sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff von einer anerkannten Beratungsstelle hat beraten lassen.


    (3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.



    Also - erst nach 4 Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

    „Man muss ins Gelingen verliebt sein, nicht ins Scheitern.“ (Ernst Bloch)

  • § 3 Abs. 3 Entgeltfortzahlungsgesetz:


    Der Anspruch nach Abs. 1 (auf Entgeltfortzahlung) entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.


    Also erfüllt die Bekannte die Anspruchsvoraussetzungen nicht und hat zu Recht kein Geld bekommen.

  • Hat jemand Ahnung wie es im Falle eines Arbeitsunfalls wäre? Will sagen, ob die Berufgenossenschaft ggf. Zahlungen leisten würde?

  • Anscheinend hängt das aber vom Unternehmen ab.


    Ich zum Beispiel habe vor einem Jahr (bei ausgemachten 4 Wochen Ferienarbeit) nach etwa 2 Wochen eine Lungenentzündung bekommen.
    Habe aber immer schön brav die Krankmeldung vom Arzt abgeben lassen, und siehe da, ich durfte mich über ein Gehalt freuen, dem 20 Arbeitstage zu Grunde lagen. :)
    Das Unternehmen beschäftigt über 13000 Mitarbeiter europaweit.


    Gruß,
    Sebi

  • Klar, Du kannst ja keinem Unternehmen verbieten, mehr zu leisten als das Gesetz vorsieht.
    Man "darf" ja z.B. auch 120 Tage Urlaub bekommen, obwohl im Gesetz etwas anderes steht :D

    „Man muss ins Gelingen verliebt sein, nicht ins Scheitern.“ (Ernst Bloch)

  • Zitat

    Original geschrieben von kues
    Hat jemand Ahnung wie es im Falle eines Arbeitsunfalls wäre? Will sagen, ob die Berufgenossenschaft ggf. Zahlungen leisten würde?


    Würde mich auch interessieren.

    "Ihr dachtet wirklich alle dieser Mann ist fort. Sorry, doch ich musste noch mal wieder kommen. Ich sag euch eine Sache, ich war niemals weg. Denn ich war nur hinter dem Horizont!" - Bushido

  • Zitat

    Original geschrieben von Krabbenkopf
    Klar, Du kannst ja keinem Unternehmen verbieten, mehr zu leisten als das Gesetz vorsieht.
    Man "darf" ja z.B. auch 120 Tage Urlaub bekommen, obwohl im Gesetz etwas anderes steht :D


    Ja, ich meinte nur mit meinem Beispiel, dass das kein kleiner Betrieb war, der das aus reiner Gefälligkeit getan hat, weil man mit dem Chef "per du" ist, sondern, dass das auch in größeren Betrieben anscheinend so gehandhabt wird.
    Ein Freund von mir (arbeitete bei Firma mit ca 2500 Mitarbeitern) bekam ebenfalls diese Lohnfortzahlung, als er krank wurde.

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