Mal sehen wie die erste Ebay-Frage hier aufgenommen wird. :)

  • Hallo zusammen. Sieht ja nicht schlecht aus das Forum hier. Mal sehen wies mit HK weitergeht...
    Ich brauch dann nur noch nen BMW...


    So, nun zu Ebay: Der Käufer einer Auktion ist nach dem Ende der Auktion sozusagen zurückgetreten weil ihm die Versandkosten zu hoch waren. Sind auch relativ hoch, kann ich verstehen: ca. 8 bis 9 Euro, weil die Dinger (Tischständer) nicht zerlegbar sind und entsprechechend Platz verbrauchen. Bei einem Ersteigerungswert von 3 Euro...


    So nun, der Käufer hat sich nach etwas Email-Kontakt nun nicht mehr gemeldet, die anderen Mitbieter haben anscheinend alle schon woanders her einen CD-Ständer bekommen, was mach ich nun?
    Wie soll ich mit der Bewertung der Auktion verfahren?
    Negative/Neutrale Bewertung, oder kann man die Auktion rückgängig machen lassen?
    Die CD-Ständer dann einfach wieder reinstellen?



    Zeigt mal was die Community hier so kann. ;) Danke schonmal.

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    Firefly

  • Hattest du das mit den nicht zerlegbar in der Artikelbeschreibung mit angeführt? Oder die portokosten? Wenn ja würde ich schon ne negative Bewertung abgeben. Wenn nicht, würd ich´s nochmal reinstellen, diesmal mit Portokosten.

    grrr...Wenn das doch einmal klappen würde...

  • wie du dich verhalten sollst, hängt ja jetzt auch davon ab wie du deinen artikel im angebot beschrieben hast.


    wenn du portokosten etc genau angegeben hast kannst ruhig ne negative bewertung abgeben und dir von ebay die einstellgebühren und auktionsgebühren erstatten lassen.

  • ...und selbst, wenn Du die Höhe der Versandkosten nicht von vornherein in der Artikelbeschreibung angegeben hast: Dann hätte er vorher nachfragen sollen, wie hoch die denn sind. Kurz und knapp: Gib ihm eine negative Bewertung und lass Dir die Einstellgebuehr von ihm bezahlen

    FCB will live forever

  • Er wird Dir aber wohl auch eine negative reinhauen. Also vergiß nicht, das mit einem Kommentar gleich wieder klarzustellen.


    In Deinem Fall sind die Portokosten ja berechtigt. Ich ärgere mich aber auch immer, wenn Leute in Auktionen keine Angaben zu den Portokosten machen und dann bei €5,62 für ein Postpaket €8 für Porto verlangen. Am Porto sollte man ja nicht verdienen. Aber bei Dir scheint's ja wirklich berechtigt zu sein.

  • Ich würde auch sagen, dass eine negative Bewertung richtig ist, wenn du die Versandkosten wirklich in der Auktion deutlich vermerkt hast. Denn dann hätte er es sich ja im Vorneherein überlegen können, mitzubieten.

  • Also wichtig finde ich nur, dass die Auktionsbeschreibung in sich schlüssig ist. Wenn Du z.B. angekreuzt hast, dass Du einen pauschalen Versandbetrag verlangst und "siehe Artikelbeschreibung" angekreuzt hast, da aber nichts steht, ist es schonmal schlecht.


    Ansonsten dürfte gegen die reine Umlage von Portokosten nichts einzuwenden sein, wenn zumindest ungefähr die Größe und das Gewicht aus der Artikelbeschreibung hervorgehen.


    Ansonsten müsstest Ihr Euch vielleicht so einigen, dass der Käufer zumindest den Teil der Versandkosten übernimmt, von denen er realistischerweise hätte ausgehen können. Falls er sich überhaupt nicht mehr meldet, so sage ihm, dass ein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist. Obwohl, wie mir letztens aufgefallen ist, sowohl als Verkäufer als auch als Käufer auf diesen Satz in der endofauction-Bestätigung von eBay verweisen könnte: "Wenn Sie sich nicht um eine Kontaktaufnahme bemühen, kommt der Vertrag nicht zustande und Sie erhalten unter Umständen eine negative Bewertung. "
    Damit steht ja quasi fest, dass es sich erst um einen bindenen Kaufvertrag handelt, wenn der Kontakt aufgenommen wird.


    Wenn sich nichts regt, würde ich negativ bewerten, allerdings vorher eine Einigung vorschlagen und die negative Bewertung ankündigen mit dem Hinweis, dass bei einer negativen Bewertung seitens des Käufers rechtliche Schritte folgen werden. Durch eine eidesstattliche Versicherung ist teilweise auch ohne Gerichtsurteil bereits die Entfernung der Bewertung möglich. Im Zweifelsfall würde ich es einfach darauf ankommen lassen.




    Auf der sicheren Seite ist man halt immer, wenn man die Versandkosten vorher feststellt und in die Artikelbeschreibung übernimmt:


    Der Versand erfolgt als versichertes Post-Paket (Porto 5,62 EUR) oder auf Wunsch (und Risiko) des Käufers auch als Päckchen, Brief oder Warensendung. Die tatsächlichen Portokosten trägt der Käufer, darüber hinaus fallen keine Verpackungskosten oder sonstigen Gebühren an. Selbstverständlich ist auch Barzahlung bei Abholung des Artikels möglich.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Ich tendiere jetzt eher zu einer neutralen Bewertung, da ich die Versandkosten NICHT in die Artikelbeschreibung geschrieben hatte. (Habe mich erst nach Versteigerung bei der Post erkundigt)


    Aber wie ist das denn jetzt mit den Einstellgebühren für Ebay? Von Ebay selber kann ich wohl nichts verlangen, wäre es denn dann rechtens/moralisch vertretbar wenn ich die Gebühren von dem (Nicht-)Käufer verlange? Bei den paar Cent/Euro...

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  • Sonst kann man bei ebay wohl auch Auktionen annulieren lassen, INHO.
    Du bekommst dann Dein Geld zurück.
    Versuchs mal.
    Und Poste doch gleich mal Deinen Artikelnummer, dann können wir uns alle ein Bild machen.

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