Schäuble plant Lockerung des Waffengesetzes

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk

    Was sollen denn vorangekündigte Kontrollen bringen? Absolut gar nichts, weil natürlich jeder der nicht gerade voll auf den Kopf gefallen ist dann genau an diesem Tag die Auflagen erfüllen wird. Sinn und Zweck ist aber eben zu prüfen wie es sonst so mit der Lagerung aussieht - gerade eben wenn der Besitzer nicht weiß dass an diesem Tag eine Kontrolle ansteht.


    Und was sollen anlasslose, unangekündigte Nachschauen bringen?


    1. Wenn ich zu Hause bin, muß meine Waffe nicht im Tresor liegen, wenn niemand anderes darauf Zugriff hat.


    2. Wenn ich nicht zu Hause bin, liegt sie im Tresor.


    Und das ich Tresore zur Aufbewahrung vorhalte, habe ich der Waffenbehörde nachgewiesen.

  • Zitat

    Original geschrieben von jowe


    1. Wenn ich zu Hause bin, muß meine Waffe nicht im Tresor liegen, wenn niemand anderes darauf Zugriff hat.


    2. Wenn ich nicht zu Hause bin, liegt sie im Tresor.


    1. Das sagt das WaffG was anderes:
    "Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen."


    a) Also wäre es strenggenommen auch nicht zulässig, die Waffe auf dem Tisch liegen zu lassen und bei geöffneter Terassentür das Klo aufzusuchen, weil das keine geeignete Vorkehrung ist den Zugriff auf die Waffe durch Dritte zu verhindern.


    b) Leben nicht alle Sportschützen allein (oder doch(?), dass würde zumindest einige Postings hier erklären). Wenn jetzt also der Familienvater eine WBK hat und sich mit Frau und Kind im Haus aufhält, darf die Waffe eben nicht einfach mal so offen rumliegen sondern hat gefälligst verschlossen im Tresor zu liegen. (Ja auch Familienangehörige gelten hier als Dritte!). Und das kann man sehr wohl kontrollieren und macht - gerade vor dem Hintergrund, dass es ja oft gar nicht die Sportschützen selbst sondern deren Kinden oder sonstige Angehörige sind die die Waffen in Ihren Besitz bringen - auch Sinn.


    Auch hier zum x-ten Mal der Hinweis auf das laufende Verfahren gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden wg. fahrlässiger Tötung, eben weil der seine Waffen nicht ordentlich gesichert hatte. "Er hatte die Tatwaffe im elterlichen Schlafzimmer statt wie vorgeschrieben in einem speziellen Waffentresor aufbewahrt"


    2. Das will man hoffen, aber auch hier zeigt sich am gerade beschrieben Beispiel, dass es in der Praxis nicht so ist, weswegen einige der Schützen hier wohl dringenden Nachholbedarf beim richtigen Umgang und der Lagerung ihres Sportwerkzeug haben.


    Wenn die bisherigen Gesetze doch völlig ausreichend sind und sich ja sowieso jeder daran hält, alles total sicher ist und überhaupt die ganze Aufregung völlig daneben, warum gibt es denn dann die (mittlerweile vielen) tragischen Fälle in denen die bestehenden Vorschriften offensichtlich nicht ausreichend gewesen sind oder schlicht weg von den Waffenbesitzern nicht anständig umgesetzt wurden?

  • Das ist ein interessanter, bedenkenswürdiger Einwand! (-:=


    Meines Erachtens wäre es schon zumindest bedenklich, wenn bei mehreren Kontrollen die Waffe(n) jeweils griffbereit herumlägen, vielleicht sogar noch an verschiedenen Stellen. Andererseits könnte es ja auch vorgeschrieben werden - oder sein? -, daß die Waffe(n) vorm Gang zur Haustür in den Tresor verbracht werden müssen. Sie zur Haustür mitführen möchte man zur Vermeidung blöder oder gefährlicher Situationen eher nicht. Sie zurückzulassen könnte einem aber auch schon nachteilig ausgelegt werden, falls sich in der Zeit ein anderer Bewohner oder ein Einbrecher oder Trickdieb der Waffe(n) bemächtigt.


    Aber, wie gesagt, falls man die Waffe(n) immer draussen liegt hat, möglicherweise sogar ohne nachvollziehbaren Anlass, dann würde mir als kontrollierendem Beamten das schon kritisch vorkommen. Aber tatsächlich auflösen kann ich deinen Einwand eben auch nicht.

    Je suis Charlie

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    1. Das sagt das WaffG was anderes:
    "Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen."


    a) Also wäre es strenggenommen auch nicht zulässig, die Waffe auf dem Tisch liegen zu lassen und bei geöffneter Terassentür das Klo aufzusuchen, weil das keine geeignete Vorkehrung ist den Zugriff auf die Waffe durch Dritte zu verhindern.


    b) Leben nicht alle Sportschützen allein (oder doch(?), dass würde zumindest einige Postings hier erklären). Wenn jetzt also der Familienvater eine WBK hat und sich mit Frau und Kind im Haus aufhält, darf die Waffe eben nicht einfach mal so offen rumliegen sondern hat gefälligst verschlossen im Tresor zu liegen. (Ja auch Familienangehörige gelten hier als Dritte!). Und das kann man sehr wohl kontrollieren und macht - gerade vor dem Hintergrund, dass es ja oft gar nicht die Sportschützen selbst sondern deren Kinden oder sonstige Angehörige sind die die Waffen in Ihren Besitz bringen - auch Sinn.


    Ich habe mit meinem Satz nichts Gegenteiliges behauptet.


    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk


    Wenn die bisherigen Gesetze doch völlig ausreichend sind und sich ja sowieso jeder daran hält, alles total sicher ist und überhaupt die ganze Aufregung völlig daneben, warum gibt es denn dann die (mittlerweile vielen) tragischen Fälle in denen die bestehenden Vorschriften offensichtlich nicht ausreichend gewesen sind oder schlicht weg von den Waffenbesitzern nicht anständig umgesetzt wurden?


    Das WaffG ist ausreichend.
    Die Taten der letzten Zeit konnten nur wegen Gesetzesverstößen und m.E. Vollzugsdefiziten der Behörden begangen werden:


    Erfurt - Verstoß gegen Anmeldevorschrift, Behörde hätte tätig werden müssen, ggf. waffenrechtliche Zuverlässigkeit aberkennen müssen, Abgabe aller Waffen


    Winnenden - Verstoß gegen Aufbewahrungsvorschrift, zum Tatzeitpunkt OwiG, heute Straftat


    Lörrach - für die Waffe bestand kein Bedürfnis mehr, die Behörde hätte bei erfolgter und unbelegter Bedürfnisprüfung die WBK einziehen und die Abgabe der Waffen veranlassen müssen

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