Schäuble plant Lockerung des Waffengesetzes

  • Ich habe das Gefühl, dass vor allem beim Thema Aufbewahrung viele denken, dass Sportschießen ein
    eine elitäre Sportart ist, der nur irgendwelche reichen Leute nachgehen, die eh alles bezahlen können.


    Genau das ist aber nicht so, Sportschießen ist ein gesellschaftlich übergreifender Sport. So gibt es
    Lehrer, Maler, Anwälte, Ärzte, KFZ-Mechaniker usw. unter den Sportschützen, die alle andere
    wirtschaftliche Verhältnisse haben und nicht mal einfach so, eine große Summer Geld locker machen
    können, damit der Schießstand umgebaut wird und auch 24/7 bewacht wird. Denn das muss dann
    gemacht werden.


    Und es hat nichts mit "typisch deutscher Haltung" zu tun, wenn man sein Sportgerät, dass teilweise
    mehrere tausend Euro gekostet hat, nicht einfach irgendwo im "Wald" lagern möchte. Oder würde es
    einem Auto-Fan gefallen, wenn er seinen teuren Wagen nachts irgendwo in einer dunklen Straße
    abstellen müsste?


    Aber die interessanteste Frage ist, warum alle Sportschützen und damit schließe ich mich selbst mit ein,
    nun unter generallverdacht gestellt werden? Stellt euch einfach die Frage, ob ihr, falls ihr Zugang zu einer Waffen
    haben solltet, sofort los zieht und andere Menschen töteten würdet? Und falls Ihr dieses Frage für euch selbst mit Nein
    beantwortet, fragt euch dann, warum ihr euren Mitmenschen so etwas
    zu traut.

    Medizinmann und Mitglied Nr.2 des S///-Lampenbesitzer-Clubs!!!

  • Zitat

    Original geschrieben von Jako
    Aber die interessanteste Frage ist, warum alle Sportschützen und damit schließe ich mich selbst mit ein, nun unter generallverdacht gestellt werden?


    Dass tun in dieser Diskussion mit Verlaub allein "die" Sportschützen selber indem sie sich geradezu herzzerreißend in ihrer vermeindlichen Opferrolle suhlen, so auch die Beiträge in der von Dir in der Signatur verlinkten Interessengemeinschaft.


    Kein "Externer" behauptet alle Sportschützen seien potentielle Mörder oder Amokläufer und bisher habe ich auch noch keine ernstzunehmende Stimmen vernommen die eine Abschaffund des "Schießsports" insgesamt fordern. Es geht bisher ausschließlich um einen sinvollen Umgang mit scharfen Waffen, deren Lagerung und Handhabung.


    "Auch Waffenbesitzer haben Grundrechte" sorry auf der einen Seite den "Populismus" der Medien anprangen und dann mit sowas ums Eck kommen? Ja auch Waffenbesitzer haben Grundrechte, die stehen fein säuberlich aufgelistet in Artikel 1 bis 19 im Grundgesetz .


    Das "Recht" scharfe und lethale Waffen und Munition zu Hause zu lagern ist darin aber nicht zu finden.


    Fakt ist, dass die mißbräuchliche Anwendung derartiger Waffen in den letzten Jahren zugenommen hat. Ergo ist das derzeitige Vergabe und Kontrollsystem nicht ausreichend um die Bevölkerung hier wirksam zu schützen. Also muss man auch fragen dürfen ob es nicht andere oder bessere Möglichkeiten gibt hier einen Rahmen zu schaffen bei dem ein sinvoller Interessenausgeleich zwischen der Gruppe der Sportschützen und "der Allgemeinheit" geschaffen wird.


    Und was den Kostenfaktor angeht: Ich würde gerne Formel 3 Rennen fahren, habe aber nicht das nötige Kleingeld. Überspitzt dargestellt: Zwingen wir jetzt alle Beteiligten den Sport oder das Hobby so günstig zu machen, dass jedermann Zugang dazu hat? Darf ich Sicherheitsbestimmungen wie z.B. einen Überrollbügel dann ignorieren weil ich sie mir nicht leisten kann?


    Wenn die Bestimmungen tatsächlich angepasst werden sollte und das Hobby damit teurer wird und es sich deshalb jemand ggf. nicht mehr leisten kann: Willkommen im Leben (welches bekanntermaßen kein Ponyhof ist)...


    Es wird teilweise ja gerade so getan als sollte hier irgendwem die Lebensgrundlage entzogen werden. Wer einen "Sport" betreiben möchte von dem ein gewisses Gefährdungspotential für andere ausgeht kann das eben nur tun wenn er sich die ganze Geschichte finanziell auch erlauben kann um die notwendigen Sicherheistbestimmungen und Auflagen zu erfüllen. So einfach ist das.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk


    Kein "Externer" behauptet alle Sportschützen seien potentielle Mörder oder Amokläufer und bisher habe ich auch noch keine ernstzunehmende Stimmen vernommen die eine Abschaffund des "Schießsports" insgesamt fordern. Es geht bisher ausschließlich um einen sinvollen Umgang mit scharfen Waffen, deren Lagerung und Handhabung.


    Genau das ist nicht so, diverse sogenannte Aktionsbündnisse, Vereinigungen und auch im Bundestag
    vertretene Parteien fordern genau das. Und das schlimme ist, das die hiesige Presse in den
    Sportschützen genau den Sündenbock gefunden hat, den man braucht. Die Frage nach den Hintergründen
    solcher Taten, werden, wenn überhaupt, nur am Rande diskutiert. Es ist halt einfacher die Schuld
    auf den Schießsport und die Legalwaffenbesitzer im allgemeinen zu schieben, als sich darüber
    Gedanken zu machen, was in unsere Gesellschaft schief läuft, dass ein 17-Jähriger soweit kommt,
    dass er so eine schreckliche Tat begeht. Ach ja, die Computerspiele und der Schießsport sind es. :rolleyes:


    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    "Auch Waffenbesitzer haben Grundrechte" sorry auf der einen Seite den "Populismus" der Medien anprangen und dann mit sowas ums Eck kommen? Ja auch Waffenbesitzer haben Grundrechte, die stehen fein säuberlich aufgelistet in Artikel 1 bis 19 im Grundgesetz . Das "Recht" scharfe und lethale Waffen und Munition zu Hause zu lagern ist darin aber nicht zu finden.


    Genau das wird ja mit der Neufassung des WaffG 2009 zu teilen aufgehoben.
    §36 WaffG Abs. 3:

    Zitat

    [...]Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.


    Sowohl in BW als auch in NRW haben die Behörden angefangen verdachtsunabhängige Kontrollen
    durchzuführen. In anderen Bundesländern wahrscheinlich auch schon. Falls sich ein Sportschütze
    ohne triftigen Grund weigert den Kontrolleuren Einlass zu verschaffen, droht ihm ein Entzug seiner
    Waffenbesitzkarte. Eine Verfassungsbeschwerde läuft bereits, die wohl ganz gute Aussichten auf
    Erfolg hat.


    Außerdem ein Recht Autos fahren zu dürfen ist im GG auch nicht zu finden. ;)


    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Und was den Kostenfaktor angeht: Ich würde gerne Formel 3 Rennen fahren, habe aber nicht das nötige Kleingeld. Überspitzt dargestellt: Zwingen wir jetzt alle Beteiligten den Sport oder das Hobby so günstig zu machen, dass jedermann Zugang dazu hat? Darf ich Sicherheitsbestimmungen wie z.B. einen Überrollbügel dann ignorieren weil ich sie mir nicht leisten kann?


    Falscher Ansatz. Die Sicherheitsbestimmungen im Umgang mit Waffen halten die Sportschützen ein.
    Ich trage sowohl meine Gehörschützer, als auch meine Schutzbrille.
    Sollten den Autos verboten werden, wenn irgendwann mal wieder einer durchdreht und mit dem Auto
    durch die Einkaufsstraße oder ein Volksfest brettert?


    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Wenn die Bestimmungen tatsächlich angepasst werden sollte und das Hobby damit teurer wird und es sich deshalb jemand ggf. nicht mehr leisten kann: Willkommen im Leben (welches bekanntermaßen kein Ponyhof ist)...


    Stimmt. Ich rege mich auch nicht auf, wenn die Tabaksteuer steigt, da ich nicht rauche, können die
    Dinger von mir aus auch 18€ pro Packung kosten. Und dass der Sprit immer teurer wird, ist mir auch
    egal, erstens kann ich es mir leisten und zweitens ist Autofahren ja auch kein Grundrecht. :rolleyes:

    Medizinmann und Mitglied Nr.2 des S///-Lampenbesitzer-Clubs!!!

  • Zitat

    Original geschrieben von Jako
    Genau das ist nicht so, diverse sogenannte Aktionsbündnisse, Vereinigungen und auch im Bundestag vertretene Parteien fordern genau das.


    Stimmt so nicht. Die Grünen haben lediglich laut darüber nachgedacht ob man denn den Schießsport mit Großkaliber- und lethalen Waffen beschränken sollte. Von einem generellen Schießsportverbot hat keiner gesprochen auch das Aktionsbündnis Winnenden richtet sich lediglich gegen die private Aufbewahrung von Schusswaffen.


    Zitat


    Genau das wird ja mit der Neufassung des WaffG 2009 zu teilen aufgehoben.
    §36 WaffG Abs. 3: Sowohl in BW als auch in NRW haben die Behörden angefangen verdachtsunabhängige Kontrollen durchzuführen. Falls sich ein Sportschütze ohne triftigen Grund weigert den Kontrolleuren Einlass zu verschaffen, droht ihm ein Entzug seiner Waffenbesitzkarte.


    Und wo bitte schön ist hier das Problem? Die wollen ja nicht in der dreckigen Unterwäsche wühlen sondern nur die ordnungsgemäße Verwahrung der Waffen und Munition kontrollieren. Und da alle Sportschützen ja so verantwortungsbewusst mit ihren Waffen umgehen sollte es doch eine Kleinigkeit sein, die Kontrolleure zufrieden zu stellen oder?


    Und wenn man schon auf irgendwelchen Gesetzen rumreitet, sollte man auch ein wenig von der Rechtssystematik verstehen, sonst wirkt die Argumentation einfach nur linkisch :rolleyes: :


    Das Recht auf "Unverletzlichkeit der Wohnung" aus dem GG besteht erstmal für jeden. Der private Besitz von Waffen ist dagegen im GG nicht aufgeführt, er ist vielmehr grds. verboten.


    Wer nun der Meinung ist er will eine Waffe besitzen bedarf hier einer Erlaubnis, welche logischerweise auch an Bedingungen geknüpft ist. Sofern eine der Bedingungen nun ist, dass man sich Kontrollen gefallen lassen muss steht es mir immer noch frei zu entscheiden, ob und wie ich trotzdem eine Erlaubnis beantrage oder ob ich darauf verzichte. Die "Beschränkung" in den Grundrechten hole ich mir also selbst auf freiwilliger Basis ins Haus.


    Anders wäre es wenn ein Gesetz grds. für alle Bürger irgendwelche Kontrollen vorschreiben würde, dies wäre in der Tat dann nicht mit dem GG in Einklang zu bringen. Von daher wird die angesprochene Verfassungsbeschwerde keine Aussicht auf Erfolg haben.


    Zitat


    Außerdem ein Recht Autos fahren zu dürfen ist im GG auch nicht zu finden. ;)


    Richtig, die Berechtigung zum führen eines KFZ ergibt sich aus anderen Bestimmungen und ich brauche einen Führerschein (vergleichbar mit der Waffenbesitzerlaubnis).


    Jetzt schreibt mir doch aber tatsächlich die böse böse StVO vor wie ich zu fahren habe und dass ich nicht mit 300 Sachen durch die Ortschaft fahren darf.
    Man stelle sich sogar vor, dass wird - auch völlig verdachtsunabhängig - von fiesen Mitmenschen in ihren am Straßenrand geparkten Fahrzeugen und einem Blitzanlage kontrolliert. Und wenn man mich erwischt muss ich sogar meinen Lappen abgeben. Also da muss man doch dringend mal eine Verfassungsbeschwerde einlegen, schließlich wird man ja dadurch in seinen Grundrechten auf freie Persönlichkeitsentfaltung eingeschränkt...



    Zitat

    Die Sicherheitsbestimmungen im Umgang mit Waffen halten die Sportschützen ein.


    Tun sie eben nicht, zumindest offensichtlich nicht außerhalb des Schießstands- Genügend negativ Beispiele sind ein paar Seiten vorher verlinkt. Und ansonsten wäre der Vater des Schützen von Winnenden jetzt auch nicht wg. fahrlässiger Tötung vor Gericht angeklagt.


    Man muss Tatsachen eben einfach auch mal zur Kentniss nehmen und nicht einfach ignorieren.


    Zitat


    Sollten den Autos verboten werden, wenn irgendwann mal wieder einer durchdreht und mit dem Auto durch die Einkaufsstraße oder ein Volksfest brettert?



    "Mami Mami, der Peter hat mir auf den Kopf gehauen..."
    "Ja aber nur weil der Justin mich zuerst viel doller gehauen hat..."


    Es geht hier nicht um das Gefährdungspotential von Autos, Baseballschlägern oder sonstigen Dingen. Es geht hier um das Gefährdungspotential von scharfen Waffen in privaten Haushalten.


    Hier mit dem Finger auf andere zu zeigen: "Die sind aber auch ganz böse/gefährlich/etc. pp." ist vollkommener Unsinn und auch nicht wirklich sachdienlich. Das offensichtliche Problem löst man damit kein Stück.


    Und um das Autobeispiel noch mal aufzugreifen:
    Versuch so mal gegenüber der Polizei zu argumentieren solltest Du mal geblitzt werden. "Herr Wachtmeister aber der Golf da vorne war noch viel schneller als ich..." bin mal gespannt ob Du damit Aussicht auf Erfolg hast.

  • Stellvertretend für Deine gesamte Argumentation:

    Zitat

    Original geschrieben von diger

    Leute, die einfach nur am Wochenende auf dem Schiessplatz fahren, um dann möglichst große und vor allem Viel Munition ziellos zu verballern, kann man wirklich nicht als Sportschützen bezeichnen. :rolleyes:

    Da Du anscheinend nicht einen Hauch Ahnung von diesem Sport hast, Deine Meinung aber umso lauter hinausposaunst, hat sich die Diskussion mit Dir über dieses Thema für mich erübrigt. Gegen derart geballtes Unwissen (in Kombination mit Vorurteilen, die so auch wörtlich in der BILD stehen könnten) kommt man auch mit Argumenten nicht an.


    Zitat

    Original geschrieben von falex


    Ist das Wiederladen denn weit verbreitet, oder ist das quasi die Ausnahme (in dem Sinne, dass man den paar Leuten eine Sondererlaubnis geben und es entsprechend kontrollieren könnte)?
    Ist das Equipment dafür für jeden Nutzer speziell angepasst, oder könnte man es an einem kontrollierten Ort vorhalten, dass es von mehreren verwendet werden kann?

    Wiederladen ist ziemlich weit verbreitet - bei mir im Verein tun das mindestens die Hälfte der Mitglieder - aus zwei Gründen: Die sehr aktiven Schützen sparen dadurch eine Menge Geld, weil die Herstellung von Munition natürlich billiger ist, als sie im Laden zu kaufen. Außerdem kannst Du damit wie schon gesagt die Munition für die jeweiligen Disziplinen maßschneidern. Man muss dafür übrigens eine eigene Prüfung ablegen und bekommt - wenn bestanden - eine entsprechende separate Bescheinigung ausgestellt.


    Das Equipment ist schon relativ "persönlich" - keine Ahnung, ob das mehrere Leute hintereinander mit dem gewünschten Ergebnis benutzen könnten. Dazu kommt aber auch, dass das alles relativ zeitaufwändig ist und ich es alleine deswegen für schwierig halte, die Ausrüstung zentral aufzustellen.

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Stimmt so nicht. Die Grünen haben lediglich laut darüber nachgedacht ob man denn den Schießsport mit Großkaliber- und lethalen Waffen beschränken sollte.


    Das auch KK-Waffen töten, hat man im aktuellen Fall gesehen. Was soll also so eine Regelung bringen?


    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Und wo bitte schön ist hier das Problem? Die wollen ja nicht in der dreckigen Unterwäsche wühlen sondern nur die ordnungsgemäße Verwahrung der Waffen und Munition kontrollieren. Und da alle Sportschützen ja so verantwortungsbewusst mit ihren Waffen umgehen sollte es doch eine Kleinigkeit sein, die Kontrolleure zufrieden zu stellen oder?


    Ist es. Ich habe auch kein Problem mit Kontrollen. Ich weigere mich aber, dass einer Behörde erlaubt
    sein soll, ohne Grund in meine Wohnung/Haus kommen zu dürfen und mich über zu überprüfen.
    Das ist mein Grundrecht. Die können gern einen Termin mit mir ausmachen und dann auch
    soviel kontrollieren wie sie wollen.



    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Wer nun der Meinung ist er will eine Waffe besitzen bedarf hier einer Erlaubnis, welche logischerweise auch an Bedingungen geknüpft ist. Sofern eine der Bedingungen nun ist, dass man sich Kontrollen gefallen lassen muss steht es mir immer noch frei zu entscheiden, ob und wie ich trotzdem eine Erlaubnis beantrage oder ob ich darauf verzichte. Die "Beschränkung" in den Grundrechten hole ich mir also selbst auf freiwilliger Basis ins Haus.


    Abgesehen davon, dass dieses Regelung lange nachdem ich schon WBK hatte getroffen wurde, ich mir sie nicht freiwillig ins Haus geholt habe, sondern diese mir nachdrücklich aufgedrückt wurde, darf es nicht sein, dass für vermeintliche Sicherheit Grundrechte eingeschränkt werden.


    So auch im aktuellen Fall. Die amoklaufende Anwältin von Lörrach hat ihre Waffen ordungsgemäß aufbewahrt. Kein Mensch fragt sich aber, wie es sein kann, das eine Person, die seit Jahren (!!!)
    keinem Schießsport mehr nachgeht ihre Waffen noch besitzt? Keiner fragt sich, warum die Behörde
    ihr Bedürfnis nicht überprüft hat. Sollen wir jetzt die Behörde vor Ort auch wegen fahrlässiger Tötung
    verklagen?


    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Anders wäre es wenn ein Gesetz grds. für alle Bürger irgendwelche Kontrollen vorschreiben würde, dies wäre in der Tat dann nicht mit dem GG in Einklang zu bringen.


    OK, wenn ich das richtig verstehe, habe ich also mit dem Beginn dieses Sports einen Teil meiner
    Grundrechte aufgegeben und unterscheide mich nun von den anderen Bürgen dieses Landes.
    Interessante Argumentation.


    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Richtig, die Berechtigung zum führen eines KFZ ergibt sich aus anderen Bestimmungen und ich brauche einen Führerschein (vergleichbar mit der Waffenbesitzerlaubnis).
    Jetzt schreibt mir doch aber tatsächlich die böse böse StVO vor wie ich zu fahren habe und dass ich nicht mit 300 Sachen durch die Ortschaft fahren darf.
    Man stelle sich sogar vor, dass wird - auch völlig verdachtsunabhängig - von fiesen Mitmenschen in ihren am Straßenrand geparkten Fahrzeugen und einem Blitzanlage kontrolliert. Und wenn man mich erwischt muss ich sogar meinen Lappen abgeben. Also da muss man doch dringend mal eine Verfassungsbeschwerde einlegen, schließlich wird man ja dadurch in seinen Grundrechten auf freie Persönlichkeitsentfaltung eingeschränkt...


    Wenn du richtig verglichen hättest, hättest du schreiben müssen, dass jetzt die böse böse StVO der
    Polizei erlaubt, jederzeit und ohne Grund, bei dir zu klingeln, deinen Führerschein kontrollieren darf
    und auch den Ordnungsgemäßen zustand deines Autos. Solltest du dich weigern, wird dir der
    Führerschein entzogen und dein Auto beschlagnahmt. Wie würde dir das gefallen?

    Medizinmann und Mitglied Nr.2 des S///-Lampenbesitzer-Clubs!!!

  • Zitat

    Original geschrieben von Jako
    Ich weigere mich aber, dass einer Behörde erlaubt
    sein soll, ohne Grund in meine Wohnung/Haus kommen zu dürfen und mich über zu überprüfen.


    Nochmal, da es ja scheinbar wirklich schwierig zu verstehen ist: Es gibt einen Grund für die Kontrolle und zwar das Du Halter von scharfen Waffen bist, deren Besitz sonst verboten ist



    Zitat

    Die können gern einen Termin mit mir ausmachen und dann auch
    soviel kontrollieren wie sie wollen.


    Jetzt weiß ich nicht mehr ob ich lachen oder weinen soll. (Das kann doch jetzt wirklich nicht ernst gemeint sein oder?)


    "Lieber Steuersünder,


    uns ist zu Ohren gekommen, dass bei Ihnen evtl. nicht alles so ordnungsgemäß läuft wie die Staatskasse es gern hätte. Wir würden daher gern - sofern es Ihnen passt und keine Umstände bereitet - am 15.11.2011 um 09:30 bei Ihnen eine Hausdurchsuchung durchführen.


    Wir bitte Sie in der zwischenzeit kein belastendes Material zu vernichten und verbleiben bis dahin mit freundlichen Grüßen


    Ihr Landeskriminalamt"


    Was sollen denn vorangekündigte Kontrollen bringen? Absolut gar nichts, weil natürlich jeder der nicht gerade voll auf den Kopf gefallen ist dann genau an diesem Tag die Auflagen erfüllen wird. Sinn und Zweck ist aber eben zu prüfen wie es sonst so mit der Lagerung aussieht - gerade eben wenn der Besitzer nicht weiß dass an diesem Tag eine Kontrolle ansteht.


    Zitat


    Abgesehen davon, dass dieses Regelung lange nachdem ich schon WBK hatte getroffen wurde, ich mir sie nicht freiwillig ins Haus geholt habe, sondern diese mir nachdrücklich aufgedrückt wurde, darf es nicht sein, dass für vermeintliche Sicherheit Grundrechte eingeschränkt werden.


    Stell Dir vor, man hat auch erst nachträglich den Kat mit Euro 4 Norm eingeführt, ebenso wie die tollen Feinstaubzonen etc. pp. Und das lange nachdem schon viele Bundesbürger ihren Führerschein gemacht haben. Also wirklich eine absolute Frechheit...


    Wie lange man im Besitz einer WBK ist ist vollkommen egal, eine Änderung der rechtlichen Voraussetzungen für den Besitz oder die Erlangung ist keine Einschränkung der Grundrechte.


    Zitat


    Keiner fragt sich, warum die Behörde ihr Bedürfnis nicht überprüft hat.



    Wer weiß, evtl. hatte die Frau einfach so viel zu tun, dass die Behörde es nicht geschafft hat mit Ihr einen Termin für die Überprüfung auszumachen... :rolleyes:


    Zitat


    OK, wenn ich das richtig verstehe, habe ich also mit dem Beginn dieses Sports einen Teil meiner
    Grundrechte aufgegeben und unterscheide mich nun von den anderen Bürgen dieses Landes.
    Interessante Argumentation.


    Völliger Unsinn, es ist auch möglich den Sport auszuüben ohne dass man dafür Waffe und Munition zwingend zu Hause haben muss. Egal ob viele Sportschützen das nun wahrhaben wollen oder nicht. Entsprechend hast Du nicht mit dem Sport Dir die Beschränkungen ins Haus geholt sondern mit dem Wunsch die Waffe zu Hause lagern zu dürfen. Die Ausübung des eigentlichen Schießsports ist sowieso nur auf den dafür vorgesehen Anlagen zulässig.



    Zitat


    Wenn du richtig verglichen hättest, hättest du schreiben müssen, dass jetzt die böse böse StVO der
    Polizei erlaubt, jederzeit und ohne Grund, bei dir zu klingeln, deinen Führerschein kontrollieren darf
    und auch den Ordnungsgemäßen zustand deines Autos. Solltest du dich weigern, wird dir der
    Führerschein entzogen und dein Auto beschlagnahmt. Wie würde dir das gefallen?


    Stell Dir vor: Es gibt sowas wie Verkehrskontrollen die im öffentlichen Straßenverkehr jederzeit, überall und ereignisunabhängig bei jedem Verkehrsteilnehmer durchgeführt werden.


    Mit dem Führerschein erwerbe ich das Recht am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen, also ist es nur logisch und konsequent, wenn die Teilnahme am selbigen dann auch entsprechend überwacht wird.


    Mit einer WBK erwirbt man das Recht eine Waffe im privaten Haushalt zu lagern, also ist auch hier nur die logische Konsequenz, dass die Behörden dann eben den betroffenen Bereich und nicht irgendwas anderes kontrollieren.


    Davon mal ab:
    Halter von Giftschlangen oder andere gefährlichen Tieren benötigen auch eine Erlaubnis und es wird von behördlicher Seite unangemeldet die Haltungsbedingungen kontrolliert. Warum echauffieren die sich nicht so und haben längst Verfassungsbeschwerde eingelegt? Sie sind ja schließlich genauso in "ihren Grundrechten eingeschränkt"... (Könnte es ggf. daran liegen, dass die Halter dieser Tiere - anders als einige der vehementen Sportschützen - ein Einsehen dafür haben, dass ihr Hobby auch potentielle Gefahren birgt?)

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Davon mal ab: Halter von Giftschlangen oder andere gefährlichen Tieren benötigen auch eine Erlaubnis und es wird von behördlicher Seite unangemeldet die Haltungsbedingungen kontrolliert. Warum echauffieren die sich nicht so und haben längst Verfassungsbeschwerde eingelegt? Sie sind ja schließlich genauso in "ihren Grundrechten eingeschränkt"... (Könnte es ggf. daran liegen, dass die Halter dieser Tiere - anders als einige der vehementen Sportschützen - ein Einsehen dafür haben, dass ihr Hobby auch potentielle Gefahren birgt?)

    Groß- und Giftschlangen sind zwar gefährlich, aber kaum zu gezieltem Angriff oder auch nur zur Verteidigung geeignet. Abgesehen von einigen Kampfhundbesitzern sind Tierhalter eher sozialverträglich, höchstens etwas seltsam. Der Knackpunkt aber könnte sein, daß private Tierhalter weder eine Lobby haben, noch Instustrielle mitmischen und auch Politiker eher bei Schützen- und Schießvereinen involviert sind als bei Tierhaltung jenseits der traditionellen Arten. Ein Politiker mit Großschlange wäre wie ein Politiker mit Privatpanzer - sowas gibt's entweder nicht oder wird unter der Decke gehalten.


    Gesellschaftliche Entwicklung bedingen irgendwann Änderungen von Gesetzen und Verordnungen. Wenn man's nicht rechtzeitig macht, dann wird man's eben später machen müssen und bis dahin erhöhten Schaden in Kauf nehmen müssen. Widerstand, Gerichtsverfahren, Lobbytum und Finanzinteressen können das zwar verzögern, aber wenn's dann in der Not auf die Schnelle gemacht werden muss wird es auch keine Verhandlungen mehr geben können.


    Demnächst werden wir alle unsere Führerscheine alle paar Jahre erneuern lassen müssen, obwohl die hierzulande bisher auf Lebenszeit galten und auch die uralten, grauen Lappen bis dato nach wie vor gültig sind. Entgegen der bisherigen Regierungsabsicht wird spätestens ab einem gewissen Alter auch irgendeine Art von Tauglichkeitstest dazu kommen müssen. Na und? Fahrerlaubnis und Waffenbesitzkarte sind keine unverrückbaren, verfassungsgeschützten Besitzstände. Eins ist gewiss, fix ist nichts.

    Je suis Charlie

  • Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    ...
    Demnächst werden wir alle unsere Führerscheine alle paar Jahre erneuern lassen müssen, obwohl die hierzulande bisher auf Lebenszeit galten und auch die uralten, grauen Lappen bis dato nach wie vor gültig sind. ...


    OT: Nur die Dokumente müssen erneuert werden, die Fahrerlaubnis selbst bleibt weiter unbefristet, das sollte man unterscheiden. Es ist wie der Unterschied zwischen Paß und Staatsbürgerschaft.

    LG: V30
    Samsung: Galaxy Tab S2 LTE, A5 (2017);
    Sony: Xperia X Compact;

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