ZitatOriginal geschrieben von Hellwach
Hier im Forum hörst du leider oft "deine Schuld", was anderswo, z.B. bei einer Verbraucherschutzzentrale oder von Otto-Normal ganz anders gewertet würde. Ist mir schon oft aufgefallen. Ginge es nach vielen hier im Forum könnte man den Verbraucherschutz auch ganz abschaffen.
Wenn es um eine größere Summe ginge würde ich die Sache ganz klar anfechten. Die Tatsache, dass mündlich geschlossene Verträge gültig sind schließt ja nicht nur die Rechte des Verkäufers ein, sondern auch dessen Pflichten.
Wenn O2 Probleme macht kannst du auch verlangen, nachzuweisen, dass ein ordnungsgemäßer Vertragsabschluss erfolgt ist. Eigentlich geht der Nachweis überzeugend nur mit Gesprächsaufzeichnung. Und da wären ja widerrum die Aussagen des Hotliners drauf. Ich weiß allerdings nicht, ob solche Aufzeichnungen ohne Vorwarnung erlaubt und gebräuchlich sind.
Die Verbraucherschützer raten;Keine Verträge am Telefon abschließen! :top: