Telefonisch abgeschlossene Genion Aktion kündbar?

  • Hallo zusammen,


    Ich habe folgendes Problem.


    Habe mir im April 2006 bei O2 ein Handy gekauft, mit einem Genion Vertrag, also Flatrate nur in der Homezone.


    Irgendwann im Juni bin ich von O2 angerufen worden, ob ich nicht mal unverbindlich und ohne Risiko für nur 10 Euro Aufpreis monatlich Genion-L testen möchte, wo ich dann überall in Deutschland die Flatrate habe. Zunächst hab ich verneint aber die haben wieder angerufen und gesagt da wäre überhaupt kein Risiko da sie sich nach 2 Monaten melden würden und ich dann entscheiden könnte ob ichs behalten will, und wenn nicht einfach wieder rückgängig machen... Hab also zugesagt,zumal meine Rechnungen als Vieltelefonierer eh recht hoch waren. Hab darauf nie eine Bestätigung bekommen, erst auf der nächsten Rechnung konnte ich Anhand der Beträge sehen, das die Umstellung überhaupt erfolgt war.


    Ende Juli hab ich allerdings einen weiteren "richtigen" Genion-L Tarif abgeschlossen und das "alte" Handy mit Vertrag meiner Frau zur Nutzung überlassen da ich gerne ein N93 haben wollte.


    Da ich denke, das eine große Flat in der Familie reicht, habe ich versucht besagte L-Aktion übers Internet zu beenden, was immer zur Einblendung führte das der Vorgang zur Zeit nicht möglich wäre und ichs später nochmal versuchen sollte.


    Heute hab ich mich dann mal durchgerungen die Kundenbetreuung deshalb anzurufen. Dort wurde mir mitgeteilt, das ja meine 8-Wöchige Testphase seit 10 Tagen rum ist und ich darum die Sache höchstens noch durch Zahlung einer horrenden Bearbeitungsgebühr wieder rückgängig machen kann.


    Ich fühl mich inzwischen ziemlich geneppt von O2. Immerhin kriegen die jeden Monat alleine gut 60 Euro Grundgebühr von mir, was ich eigendlich auch länger so beibehalten wollte, dafür kann man doch wohl erwarten wenigstens gut behandelt werden! Und stattdessen nur Ärger mit denen, das N93 ist auch schon 2 Wochen weg. Aber ist ne andere Geschichte.


    Naja, zum Thema: Meine Frage ist, ob ich diese Vertragsumstellung juristisch irgendwie anfechten kann? Immerhin hat es nie eine schriftliche Bestätigung oder sowas gegeben.


    Danke und nette Grüße,


    Thomas.

  • Juristisch anzufechten gibts da wohl nichts!
    Wenn Du den Ablauf der Testphase verpennst, ist dies nicht die Schuld des Netzbetreibers. ;)

  • Warum haste nich eher bei denen dich gemeldet, wenn es online nicht ging? IMO kannste da nix machen außer fröhlich telefonieren. Aber so nen riesen Verlust wirds doch nich sein, wenn deine Frau das nutzt - Frauen telefonieren doch bekanntlich viel und lange ;-)


    Ne was ich finanziell sagen will wird es dich sicher nich umbringen oder? Ich miein vorher Genion mit Flat = 20 Euro und jetzt Genion L Aktion für 25 Euro

    44forum.de // die Smarte Comunity

  • Hallo nochmal,


    danke für die Antwort,


    Hatte gehofft, das die Sache ohne schriftliche Bestätigung vielleicht jederzeit wiederrufbar ist, zumal sie ja zugesagt hatten sich vorher nochmal zu melden.


    Werd ich den Vertrag ganz kündigen und die verbleibenden Monate als Lehrgeld zahlen. grummel


    Nette Grüße,
    Thomas

  • Nicht aufgeben


    Falls die Hotline für Dich kostenlos ist: Ich würde an Deiner Stelle nochmal (notfalls mehrmals) anrufen und die Situation erklären, insbesondere auf die technischen Probleme seitens O2 hinweisen. Viele Hotline-Mitarbeiter sind ganz nett bei O2, aber wenn Du unnachgieben Mitarbeiter am anderen Ende hast, kannst Du bitten, Dich mit dem Vorgesetzten verbinden zu lassen. Diese lassen sich lieber mit sich reden. Ein Versuch ist es wert.

  • Re: Telefonisch abgeschlossene Genion Aktion kündbar?


    Zitat

    Original geschrieben von Tommy601
    Ich fühl mich inzwischen ziemlich geneppt von O2. Immerhin kriegen die jeden Monat alleine gut 60 Euro Grundgebühr von mir, was ich eigendlich auch länger so beibehalten wollte, dafür kann man doch wohl erwarten wenigstens gut behandelt werden! Und stattdessen nur Ärger mit denen, das N93 ist auch schon 2 Wochen weg. Aber ist ne andere Geschichte.


    Wieso Nepp, nur weil du die Zeit verpasst hast ?! Ich finde es unfair es so darzustellen. Soviel dazu. Weiterhin räumt o2 einem bei solchen Aktionen 8! Wochen ein für einen Widerspruch, normal sind 14 Tage.


    Aber als Tipp, versuche es nochmal über die Hotline, mit der Begründung du hast versucht das im Internet rückgängig zu machen und es den Hinweis gab es später zu versuchen. Ich bin mir sehr sicher, bei 10 Tagen ist da auf alle Fälle Kulanz machbar.

  • Wer wollte sich nach 2 Monaten wieder melden. und hat o2 angerufen?
    Also hast du nicht alle Konditionen und Preise verstanden bzw. bist darüber aufgeklärt worden (z.B. über die genauen Kündigungsmodalitäten nach Ende einer testphase?), oder haben sie dir die neuen AGB und Preislisten zugeschickt mit großer Widerrufsrechtsbelehrung.
    Wenn du keinen deutlich lesbaren Widerrufesbelehrungstext in die hand gedrückt bekommen hast sind es glaube ich mindestens 6 Monate Widerrufsfrist bei Dienstleistungen.
    Es war ja offensichtlich kein vom Kunden initierter Tarifwechsel. o2 hatte ja angerufen. Es geht zwar nur um eine Option bzw. ein Tarifwechsel, aber nicht umsonst sind die Verbraucher in Deutschland vor Telefonangeboten geschützt.
    Mglw. müsste man (weil o2) der letzten Abrechnung schriftlich widersprechen (denn "ohne Risiko heißt ja wohl ohne Risiko"). Dazu hat man 80 Tage Zeit.


    Andererseits sollte man bei o2 auch mal Lehrgeld zahlen dürfen.

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Mich hat auch eine Dame angerufen und mir ziemlich deutlich gesagt das ich 8 Wochen Zeit habe das über die normale Hotline rückgängig zu machen. Da ich hin und wieder auf http://www.o2online.de rumsurfe, weiss ich das man dieses vermeintliche Angebot online nicht abbestellen kann. D.h. es geht nur über die Hotline.


    Für mich hört es sich eher so an als hättest du den Termin verpasst und damit wäre es ärgerlicher Weise deine Schuld.


    Tipp fürs nächste Mal (und nicht nur für o2): Kalender nehmen, Datum, Uhrzeit, Mitarbeiter aufschreiben und die Frist in der man wieder kündigen muss.

  • Danke für die Antworten,


    Nächste Mal werd ich mir das nicht aufschreiben sondern sofort auflegen, wenn mir einer was am Telefon aufquatschen will. Ist wirklich meine eigene Schuld das ich mich beim Autofahren bequatschen lassen hab, wo ich mich sowieso nicht richtig aufs Gespräch konzentrieren konnte. Trotzdem der junge Mann der angerufen hat, hat eindeutig zu mir gesagt ich bekomme wenn ich zusage eine Auftragsbestätigung und das sie vor Ablauf auch nochmal melden, beides ist nicht erfolgt. Hab erst 2 Wochen nach dem Telefonat durch nachschauen im Netz überhaupt Kenntniss erlangt das die Sache schon freigeschaltet war, bis dahin hatte ich auf die Bestätigung gewartet. In der Zeit hab ich die Sache natürlich auch überhaupt nicht genutzt. Bestellt man sich selber über Internet irgend ein Paket, bekommt man auch sofort eine SMS mit dem genauen Datum, das war ausgeblieben, kam weder was schriftliches noch SMS.


    Aber ist sowieso nicht ganz so schlimm, da ich den Vertrag im November verlängern und damit auch dann wieder umstellen kann, die 30 Euro für eigene Blödheit werd ich verkraften. ;)


    AndreFo


    Und unfair find ich meine Darstellung nicht, ich räume ja ein die Zeit verpasst zu haben, und habe jediglich die Art und Weise kritisiert, da mir ja schließlich auch falsche Zusagen gemacht wurden. Wenn ich irgendwo mein gutes Geld lasse, lege ich sehr viel Wert auf partnerschaftlichen Umgang. Das sehe ich in diesem Einzelfall nicht gegeben. Damit will ich aber auf keinen Fall die Firma an sich angreifen ist ja vielleicht nur mal blöde gelaufen.

  • Hier im Forum hörst du leider oft "deine Schuld", was anderswo, z.B. bei einer Verbraucherschutzzentrale oder von Otto-Normal ganz anders gewertet würde. Ist mir schon oft aufgefallen. Ginge es nach vielen hier im Forum könnte man den Verbraucherschutz auch ganz abschaffen.


    Wenn es um eine größere Summe ginge würde ich die Sache ganz klar anfechten. Die Tatsache, dass mündlich geschlossene Verträge gültig sind schließt ja nicht nur die Rechte des Verkäufers ein, sondern auch dessen Pflichten.


    Wenn O2 Probleme macht kannst du auch verlangen, nachzuweisen, dass ein ordnungsgemäßer Vertragsabschluss erfolgt ist. Eigentlich geht der Nachweis überzeugend nur mit Gesprächsaufzeichnung. Und da wären ja widerrum die Aussagen des Hotliners drauf. Ich weiß allerdings nicht, ob solche Aufzeichnungen ohne Vorwarnung erlaubt und gebräuchlich sind.

    »Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave« (Aristoteles)

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